3I7 Innovations- und Nachhaltigkeitsplan
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Innovations- und Nachhaltigkeitsplan (Entwurf des AN – Zutrittskontrollsysteme)
Dieser Innovations- und Nachhaltigkeitsplan beschreibt den Fahrplan des Auftragnehmers zur Integration zukunftsorientierter Technologien in das Zutrittskontrollsystem eines industriellen Gebäudes im Rahmen des Facility Managements. Ziel dieses Plans ist es, eine langfristige Strategie für die technische und ökologische Modernisierung zu formulieren, die sowohl gesetzlichen Anforderungen als auch operativen Standards gerecht wird. Der Auftragnehmer plant den Einsatz künstlicher Intelligenz (KI), des Internet of Things (IoT) und fortschrittlicher Gebäudevernetzung, um den Schutz des Gebäudes zu optimieren, Effizienzpotenziale zu erschließen und Nachhaltigkeitsziele zu unterstützen. Die Darstellung basiert auf aktuellen gesetzlichen Vorschriften in Deutschland, den einschlägigen Normen für Sicherheits- und Energiemanagement sowie bewährten Praktiken in der Zugangstechnik.
Der Auftragnehmer erkennt an, dass die zunehmende Digitalisierung von Zutrittskontrollsystemen eine sorgfältige Planung und Implementation voraussetzt. Die Verbindung von Sicherheit, Datenschutz, Energieeffizienz und betrieblicher Kontinuität verlangt ein ganzheitliches Konzept. In der vorliegenden Planung werden technische Maßnahmen, organisatorische Verfahren und vertragliche Verpflichtungen beschrieben, die das Zutrittskontrollsystem über seinen gesamten Lebenszyklus hinweg leistungsfähig, rechtskonform und nachhaltig machen sollen. Der Fokus liegt dabei auf einem industriellen Gebäude mit komplexen Betriebsabläufen, hohen Sicherheitsanforderungen und dynamischen Nutzergruppen, ohne das konkrete Projekt zu benennen.
Rechtlicher und regulatorischer Rahmen- Anwendbare Normen
ISO 50001 – Energiemanagement
Die Norm ISO 50001 bietet einen strukturierten Rahmen zur Einrichtung eines systematischen Energiemanagements. Für Zutrittskontrollsysteme bedeutet dies, dass Energieflüsse der eingesetzten Hardware erfasst, bewertet und optimiert werden müssen. Steuerungen, Server und Peripheriegeräte sind so auszuwählen und zu betreiben, dass ihr Energieverbrauch minimiert und der Anteil erneuerbarer Energien maximiert wird. Die Richtlinien der Norm verlangen zudem, dass der Auftragnehmer Energieleistungskennzahlen (EnPI) definiert, ein Messkonzept einführt und regelmäßige Energieaudits durchführt, um fortlaufend Verbesserungen umzusetzen.
ISO/IEC 27001 – Informationssicherheits-Management
Diese internationale Norm legt Anforderungen an den Aufbau, die Umsetzung, Aufrechterhaltung und fortlaufende Verbesserung eines Informationssicherheits-Managementsystems fest. Da moderne Zutrittskontrollsysteme mit KI und IoT vernetzt sind, entstehen Risiken durch unbefugte Zugriffe auf Daten und Systeme. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, organisatorische und technische Maßnahmen zu treffen, um Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit aller sicherheitsrelevanten Informationen sicherzustellen. Dazu gehören die Risikoanalyse aller Systemkomponenten, die Implementierung eines rollenbasierten Berechtigungskonzepts, Verschlüsselung sensibler Daten, regelmäßige Penetrationstests und die Sensibilisierung des Personals.
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Die DSGVO bildet den europäischen Rechtsrahmen für den Schutz personenbezogener Daten. Das Bundesdatenschutzgesetz ergänzt die DSGVO um nationale Anforderungen. Bei Zutrittskontrollsystemen werden personenbezogene Daten verarbeitet, etwa wenn Zugangskarten oder biometrische Merkmale genutzt werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, vor der Einführung der Systeme eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen, die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung darzulegen und technische sowie organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten zu implementieren. Dazu zählen die Pseudonymisierung von Bewegungsdaten, klare Löschkonzepte und die Festlegung von Aufbewahrungsfristen. Datenübermittlungen an Dritte dürfen nur in gesetzlich zulässiger Weise erfolgen. Der Auftragnehmer wird eine transparente Information der betroffenen Personen sicherstellen und ein Beschwerdemanagement einrichten.
DIN EN 60839 – Alarm- und elektronische Sicherheitssysteme
Die deutsche Norm DIN EN 60839 beschreibt allgemeine Anforderungen an Planung, Installation, Betrieb, Wartung und Dokumentation von elektronischen Zutrittskontrollsystemen. Sie legt Mindestanforderungen an Sicherheitsfunktionen, Zuverlässigkeit der Komponenten, Kommunikationsschnittstellen und Protokollierung fest. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Zutrittskontrollsystem in Übereinstimmung mit dieser Norm zu planen und zu implementieren. Dies umfasst u. a. die Auswahl normkonformer Hardware, die Beachtung der Anforderungen an Notstromversorgung, die Absicherung gegen Sabotage sowie die Erstellung der notwendigen Systemdokumentation.
Ausschreibungspflichten
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber einen transparenten und detaillierten Technologie-Fahrplan vorzulegen, der Innovationen über den gesamten Lebenszyklus des Systems berücksichtigt. Der Fahrplan umfasst die Auswahl der Technologien, deren Entwicklungsstand, die geplante Integration und die zeitliche Roadmap für Upgrades.
Nachhaltigkeitsmaßnahmen müssen von Anfang an in die Systemarchitektur eingeplant werden. Dazu gehören die Berücksichtigung von Energieeffizienz, Ressourcenschonung, Umweltverträglichkeit bei der Produktion der Komponenten sowie die Ausrichtung des Betriebs auf die Reduzierung des CO₂-Fußabdrucks. Der Auftragnehmer wird in der Planung die Fähigkeit zum Anschluss an künftige Gebäudestandards, wie etwa Smart-Building-Plattformen, berücksichtigen. Änderungen in nationalen und europäischen Regelwerken werden fortlaufend beobachtet, um rechtzeitig Anpassungen vornehmen zu können.
Der Auftragnehmer gewährleistet die Kompatibilität des Zutrittskontrollsystems mit bestehenden und künftigen Gebäudeleittechnik-Standards. Alle Komponenten müssen modular ausgelegt sein, sodass Erweiterungen oder Technologie-Updates ohne grundlegende Systemerneuerung möglich sind. Er verpflichtet sich, alle gesetzlichen und behördlichen Vorgaben einzuhalten und ihre Umsetzung nachzuweisen. Dies schließt die Erstellung von Einbau-, Betriebs- und Wartungshandbüchern in deutscher Sprache ein.
Technologischer Fahrplan- Künstliche Intelligenz (KI)
Der Auftragnehmer plant den Einsatz von KI, um die Sicherheit und Effizienz des Zutrittskontrollsystems zu erhöhen. Die folgenden Funktionen sind vorgesehen:
KI-basierte Anomalieerkennung
Das System soll in Echtzeit untypische oder potenziell gefährliche Zutrittsversuche identifizieren. Algorithmen analysieren Muster in den Zutrittsdaten und erkennen Abweichungen von normalen Nutzungsverhalten. Beispielhaft können unregelmäßige Zeitmuster, ungewöhnliche Ortswechsel oder auffällige Versuchshäufigkeiten auf missbräuchliche Nutzung hinweisen. Wird eine Anomalie festgestellt, werden automatisierte Maßnahmen wie Alarmauslösung, temporäre Sperrung der betroffenen Karte und Benachrichtigung des Sicherheitsdienstes eingeleitet. Die KI wird kontinuierlich trainiert, um auch neuartige Bedrohungen zu erkennen.
Prädiktive Analytik für präventive Wartung
Durch Auswertung der Betriebsdaten von Türen, Schlössern und elektronischen Komponenten sollen zukünftige Ausfälle vorhergesagt werden. Sensorwerte wie Öffnungszyklen, Temperatur oder Stromaufnahme werden erfasst und mittels maschineller Lernverfahren auf Muster untersucht, die auf bevorstehende Störungen hinweisen. Durch rechtzeitige Wartung können Stillstände und Sicherheitsrisiken minimiert und die Lebensdauer der Anlagen verlängert werden. Der Auftragnehmer wird hierfür eine Datenplattform bereitstellen, die diese Analysen unterstützt und Wartungsteams frühzeitig informiert.
Adaptive Zugangspolitiken
Basierend auf Verhaltensmustern können Zugangsrechte dynamisch angepasst werden. Wenn Nutzende beispielsweise zu ungewöhnlichen Zeiten oder in ungewöhnlichen Bereichen Zutritt beantragen, bewertet die KI die Wahrscheinlichkeit eines unrechtmäßigen Zugangs. Je nach Risiko können zusätzliche Authentifizierungsverfahren (z. B. Multi-Faktor-Authentifizierung) ausgelöst oder der Zugang verweigert werden. Die zugrunde liegenden Modelle werden regelmäßig validiert, um Diskriminierung zu vermeiden und Datenschutzanforderungen einzuhalten.
Internet of Things (IoT)
Die Anbindung zahlreicher Sensoren und Aktoren an das Zutrittskontrollsystem ermöglicht eine umfassende Überwachung und Steuerung des Gebäudes.
Sensorbasierte Überwachung
Türkontakte, Bewegungs- und Präsenzsensoren, Temperatur- und Luftfeuchtigkeitssensoren sowie Kameras liefern Daten, die nicht nur für die Zutrittsentscheidung genutzt werden, sondern auch zur Verbesserung des Gebäudebetriebs. So können beispielsweise ungewollt offenstehende Türen erkannt und automatisch geschlossen oder Klimaanlagen abgeschaltet werden, wenn keine Personen mehr im Raum sind. Der Auftragnehmer integriert die Sensorik in ein zentrales Dashboard, das dem Facility Management einen aktuellen Überblick über den Status aller relevanten Punkte gibt.
Echtzeit-Datenaustausch mit Gebäude-IoT-Plattformen
Das Zutrittskontrollsystem wird über standardisierte Schnittstellen (etwa BACnet, OPC UA oder REST-APIs) mit anderen technischen Anlagen des Gebäudes vernetzt. Ereignisse wie das Betreten eines Bereichs werden in Echtzeit an die Gebäudeleittechnik übermittelt, die daraufhin Beleuchtung, Heizungs- und Lüftungsanlagen oder Sicherheitskameras steuert. Dadurch können Energiesparpotenziale genutzt und der Komfort für Nutzerinnen und Nutzer erhöht werden. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Kommunikationsprotokolle verschlüsselt sind und dass Integrität sowie Authentizität der Daten gewahrt bleiben.
Sichere, verschlüsselte Kommunikationsprotokolle
Die Vielzahl vernetzter Komponenten schafft potenzielle Angriffsflächen. Der Auftragnehmer setzt daher auf sichere Protokolle wie TLS 1.3 und überprüft die Integrität der IoT-Geräte regelmäßig. Jedes Gerät erhält eindeutige digitale Zertifikate. Firmware-Updates werden über sichere Kanäle verteilt und signiert, um Manipulationen zu verhindern. Ein zentrales Gerätemanagementsystem überwacht den Status aller eingebundenen Sensoren und Aktoren und greift bei verdächtigen Vorgängen ein.
Gebäudeintegration
Die Integration des Zutrittskontrollsystems in die übrigen technischen Gewerke ist für den reibungslosen Betrieb eines modernen industriellen Gebäudes unerlässlich.
Integration in das Gebäudeleitsystem (BMS)
Durch die Verbindung mit dem Gebäudeleitsystem können Zutrittsereignisse direkt Einfluss auf die Steuerung der Gebäudetechnik nehmen. Beispielsweise kann nach Betreten einer Produktionshalle die Beleuchtung automatisch eingeschaltet und nach Verlassen wieder deaktiviert werden. Die Steuerung der Lüftungsanlage kann sich an der Anzahl der anwesenden Personen orientieren. Dies führt zu Energieeinsparungen und erhöht den betrieblichen Komfort. Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass die Anbindung über etablierte Schnittstellen erfolgt, die eine zukünftige Erweiterung nicht behindern.
Integration mit HLK- und Energiemonitoringsystemen
Das Zutrittskontrollsystem liefert Informationen über die Nutzung von Bereichen, die in das Energiemanagement einfließen. So können Lastspitzen erkannt und durch gezieltes An- und Abschalten von Geräten geglättet werden. Über die Verbindung zu HLK-Systemen (Heizung, Lüftung, Klima) lassen sich Temperatur- und Luftqualitätssollwerte bedarfsgerecht regeln. Der Auftragnehmer plant, diese Integrationsmöglichkeiten in enger Abstimmung mit den verantwortlichen Fachgewerken zu realisieren.
Interoperabilität mit Besucher- und Sicherheitssystemen
Neben internen Mitarbeitenden sollen auch Besucherinnen und Besucher sicher und effizient verwaltet werden. Eine enge Kopplung des Zutrittskontrollsystems mit dem Besuchermanagement ermöglicht es, temporäre Zugangsrechte zu vergeben und die Aufenthaltszeit zu protokollieren. Die Schnittstellen zu Videoüberwachung und Einbruchmeldetechnik dienen dem schnellen Reagieren auf sicherheitsrelevante Ereignisse. Der Auftragnehmer wird dabei ein offenes Plattformkonzept verfolgen, sodass Integrationen mit Drittanbietersystemen möglich bleiben.
Nachhaltigkeitsverpflichtungen- Energieeffizienz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Auswahl und dem Betrieb aller Komponenten des Zutrittskontrollsystems auf höchste Energieeffizienz zu achten.
Dies umfasst:
Energieoptimierte Hardware: Auswahl von Kartenlesern, Steuerungsmodulen und Servern mit geringem Stromverbrauch. Die Geräte werden hinsichtlich ihrer Effizienzklasse bewertet, und es werden vorrangig Komponenten mit nachweislich niedrigem Energiebedarf eingesetzt.
Betriebsmodi mit reduzierter Leistung: Implementierung von Standby- und Schlafmodi, in denen Geräte außerhalb der regulären Betriebszeiten ihren Energieverbrauch automatisch senken. Über das Gebäudemanagement wird sichergestellt, dass Leser und Sensoren nur dann aktiv sind, wenn dies betrieblich erforderlich ist.
Energiemonitoring und -controlling: Kontinuierliche Erfassung und Analyse des Energieverbrauchs der Zutrittskontrollsysteme. Abweichungen von Sollwerten werden untersucht, und Optimierungsmaßnahmen werden ergriffen. Die Ergebnisse fließen in einen jährlichen Energiebericht ein, den der Auftragnehmer dem Auftraggeber vorlegt.
Lebenszyklusverantwortung- Der Auftragnehmer betrachtet den gesamten Lebenszyklus der eingesetzten Komponenten – von der Herstellung über den Betrieb bis zur Entsorgung – und orientiert sich dabei an den Prinzipien der Kreislaufwirtschaft.
Langlebigkeit und Reparierbarkeit: Die ausgewählten Komponenten sind robust konstruiert und für den industriellen Einsatz ausgelegt. Es wird darauf geachtet, dass Verschleißteile einfach ausgetauscht werden können und Reparaturen wirtschaftlich sind. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren Ersatzteile oder funktional gleichwertige Alternativen vorzuhalten.
Recycling und Entsorgung: Sämtliche Geräte entsprechen der WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical and Electronic Equipment) und der RoHS-Richtlinie (Restriction of Hazardous Substances). Am Ende der Nutzungsdauer werden die Geräte fachgerecht dem Recycling zugeführt. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung der Entsorgungspflichten und dokumentiert die Nachweise.
Nachhaltige Lieferkette: Bei der Beschaffung der Komponenten wird auf Umweltzertifizierungen der Hersteller geachtet. Der Auftragnehmer bevorzugt Lieferanten, die ihre Produktion energieeffizient gestalten, faire Arbeitsbedingungen nachweisen können und umweltfreundliche Materialien einsetzen.
Der Auftragnehmer ergreift Maßnahmen zur Reduzierung dieses Einflusses:
Virtualisierung und Cloud-Fähigkeit: Wann immer möglich, werden Server und Anwendungen virtualisiert, um Hardwarekapazitäten effizient zu nutzen. Cloud-basierte Dienste werden geprüft, sofern sie den Datenschutzanforderungen entsprechen und eine signifikante Reduzierung des Ressourcenverbrauchs ermöglichen.
Remote-Support und Ferndiagnose: Wartungsarbeiten und Support werden nach Möglichkeit remote durchgeführt. Durch prädiktive Analysen können viele Störungen aus der Ferne erkannt und behoben werden, wodurch Anfahrten und damit verbundene Emissionen verringert werden.
Reduktion von Papier und Verbrauchsmaterialien: Sämtliche Dokumentationen werden in digitaler Form bereitgestellt. Nur in Ausnahmefällen werden physische Unterlagen erstellt. Schulungsunterlagen, Handbücher und Wartungsprotokolle stehen über geschützte digitale Plattformen zur Verfügung.
Verfahrenssicherungen
Die Umsetzung eines innovativen und nachhaltigen Zutrittskontrollsystems erfordert laufende organisatorische Maßnahmen.
Der Auftragnehmer richtet hierzu Prozesse ein, um die Qualität und Rechtskonformität des Systems langfristig sicherzustellen.
Fortlaufende Trendbeobachtung: Technologische Entwicklungen, neue Normen und gesetzliche Änderungen werden kontinuierlich beobachtet. Der Auftragnehmer unterhält ein Kompetenzzentrum für Zutrittskontrolle, das relevante Erkenntnisse bewertet und in technische Verbesserungen überführt. Ergebnisse dieser Beobachtung werden im Rahmen von Management-Reviews dokumentiert.
Jährliche Innovationsgespräche: Mindestens einmal jährlich trifft sich der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber und relevanten Stakeholdern des Facility Managements, um den Stand der Technik, die Umsetzung des Innovationsplans und mögliche Verbesserungen zu erörtern. Dabei wird überprüft, ob die vereinbarten Ziele erreicht wurden und ob Anpassungen erforderlich sind.
Pilotprojekte und Testfelder: Neue Funktionen, insbesondere solche, die auf KI und IoT basieren, werden zunächst in begrenzten Bereichen erprobt. Durch Pilotprojekte können Risiken minimiert und Erkenntnisse für den breiten Rollout gewonnen werden. Die Ergebnisse fließen in die Weiterentwicklung der Systeme und Prozesse ein.
Nachhaltigkeitskennzahlen: Der Auftragnehmer definiert Key Performance Indicators (KPI) für Energieverbrauch, Ausfallzeiten, Reaktionsgeschwindigkeiten bei Sicherheitsvorfällen, Recyclingquoten und CO₂-Reduktion. Diese Kennzahlen werden jährlich erhoben, analysiert und dem Auftraggeber berichtet. Abweichungen von den Zielwerten lösen Korrekturmaßnahmen aus, die in weiteren Reviews überwacht werden.
Erklärung
Der Unterzeichner bestätigt, dass der Auftragnehmer einen strukturierten Innovations- und Nachhaltigkeitsplan für das Zutrittskontrollsystem vorlegt. Dieser Plan umfasst die Integration von Künstlicher Intelligenz, Internet of Things und Gebäudeintegration sowie Maßnahmen zur Energieeffizienz, Lebenszyklusverantwortung und Green-IT. Er sichert zu, dass alle gesetzlichen und normativen Anforderungen eingehalten, nachhaltige Praktiken angewendet und technische Neuerungen kontinuierlich in den Betrieb integriert werden. Der Plan dient der langfristigen Sicherstellung eines zukunftsfähigen, rechtskonformen und umweltverträglichen Zutrittskontrollsystems im Kontext des Facility Managements.
Ort, Datum
Autorisierter Unterzeichner
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Position: _______________________
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