Betriebsvereinbarung Zeitwirtschaft
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Betriebsvereinbarung Zeitwirtschaft
Die Betriebsvereinbarung zur Zeitwirtschaft legt klare Regeln für die Erfassung, Verwaltung und Auswertung von Arbeitszeiten fest. Sie definiert Arbeitszeitmodelle, Pausenregelungen und Überstundenhandhabung unter Berücksichtigung gesetzlicher und betrieblicher Vorgaben. Transparente Prozesse stellen sicher, dass Arbeitszeiten fair dokumentiert und effizient gesteuert werden. Eine strukturierte Zeitwirtschaft optimiert betriebliche Abläufe und trägt zur Zufriedenheit der Mitarbeitenden bei.
Ziele und Zweck
- Ziele
- Geltungsbereich
- System
- Korrekturverfahren
- Betriebsrats
- Sicherheit
- Nichterreichbarkeit
- Revision
- Kündigung
- Betriebsvereinbarungen
- Anregungen
- Wichtiger
Effiziente Arbeitszeiterfassung
Das Unternehmen setzt ein elektronisches Zeitwirtschaftssystem ein, um die Erfassung und Abrechnung von Arbeits- und Pausenzeiten transparent, rechtssicher und digital abzuwickeln. Dies ermöglicht eine effiziente Lohn-/Gehaltsabrechnung und dient als Basis für moderne Arbeitszeitmodelle (z. B. Gleitzeit, Mobiles Arbeiten).
Rechtliche Grundlage
Die Einführung bzw. Nutzung erfolgt zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (z. B. EuGH-/BAG-Rechtsprechung zur umfassenden Arbeitszeiterfassung) sowie tariflicher/vertraglicher Vorgaben. Sämtliche Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), des BetrVG und der DSGVO werden berücksichtigt.
Leistungs- und Verhaltenskontrolle
Das System dient nicht der verdeckten oder automatischen Leistungs-/Verhaltenskontrolle. Eine Zweckentfremdung (z. B. Auswertungen zu individuellen Verhaltensprofilen) ist untersagt, sofern der Betriebsrat nicht ausdrücklich zugestimmt und die Betroffenen vorher informiert wurden.
Personenkreis
Diese BV gilt für alle Beschäftigten i. S. v. § 5 BetrVG. Für leitende Angestellte, Auszubildende, Praktikanten oder Fremdarbeitnehmer kann diese BV gelten, sofern dies vereinbart und arbeitsvertraglich/tariflich zulässig ist.
Räumlicher Geltungsbereich
Sie erstreckt sich auf sämtliche Standorte des Unternehmens (In- und Ausland, falls dort nach BetrVG organisierte Betriebsteile bestehen).
Mobiles/Homeoffice/EU-Work
Bei mobiler oder internationaler Arbeit (z. B. Homeoffice, temporäres Arbeiten im EU-Ausland) sind die Arbeitszeiten ebenfalls mittels des elektronischen Systems (z. B. App, Web-Portal) zu erfassen. Es gelten die gleichen Regularien zu Arbeitszeit, Datenschutz und Verlässlichkeit.
Definitionen
Arbeitszeit: Zeit zwischen Arbeitsbeginn und -ende, abzüglich Pausen
Break/Pause: gesetzliche bzw. tarifliche Ruhepause
Arbeitsunterbrechung: Unterbrechung aus persönlichen Gründen (z. B. Arztbesuch, Raucherpause)
Mehrarbeit/Überstunden: Überschreitung der normalen täglichen Arbeitszeit nach vorheriger Anordnung oder Genehmigung, je nach Tarif-/Betriebsregelung
Technisches System
Das System (Hard-/Software, ggf. Cloud) ist in Anlage 1 dokumentiert (Version, Funktionalität).
Ein Rollenkonzept legt fest, welche Datenabfragen (Reports) für welche Personengruppen (Führungskräfte, Zeitbeauftragte etc.) zulässig sind.
Erfassungsvorgang
Jede*r Beschäftigte bucht Arbeitsbeginn und -ende an einem Terminal, per Chipkarte/RFID, oder bei Remote-Work via sicherer App/Weblösung (Anleitung in Anlage x).
Dienstgänge (betriebsintern) oder betriebliche Erledigungen außerhalb des Arbeitsplatzes können je nach betrieblicher Regelung erfasst oder automatisch als Arbeitszeit gewertet werden.
Private Unterbrechungen (z. B. Arzttermine, kurzfristige Erledigungen) sind zu stempeln als „Abwesenheit priv.“ oder dem Zeitbeauftragten zu melden.
Automatische Warnmeldungen
Das System kann bei Verstößen gegen gesetzliche Höchstarbeitszeiten oder Ruhezeiten Warnmeldungen generieren. Diese Meldungen gehen an den/die Beschäftigte*n und ggf. an die Führungskraft, um Zeitverstöße frühzeitig zu korrigieren.
Zeitbeauftragte
Namentlich benannte Personen (Anlage 4) sind befugt, im System Korrekturen (Fehlbuchungen, Urlaub, Krankheit etc.) vorzunehmen. Sie haben Zugriffsrechte, die an den jeweiligen Personenkreis gebunden sind (Kostenstellen, Abteilungen).
Sie sind schriftlich auf Datenschutz verpflichtet (§ 5 BDSG, DSGVO).
Korrekturablauf
Bei einer Fehlbuchung stellt der/die Beschäftigte einen Korrekturantrag (E-Mail, Self-Service oder Papier). Die Zeitbeauftragten prüfen mit dem/r zuständigen Vorgesetzten die Plausibilität und nehmen eine Korrektur im System vor.
Alle Korrekturen werden dokumentiert (Wer, Wann, Warum?), um Missbrauch zu verhindern.
Information über Systemänderungen
Alle wesentlichen Veränderungen (z. B. Neuanschaffungen, Cloud-Migration, geänderte Auswertungslogik, KI-Funktion) werden dem Betriebsrat rechtzeitig mitgeteilt.
Auswertungen, Masken und Felder
Ein Verzeichnis aller Auswertungen, Berichte, Screens (Anlage 5) wird dem Betriebsrat vorgelegt. Neuerstellungen oder Änderungen, die über den bisherigen Umfang hinausgehen, bedürfen der Zustimmung des Betriebsrats, sofern sie potenzielle Leistungskontrolle erlauben.
Keine verdeckte Leistungskontrolle
Eine gezielte Leistungs- oder Verhaltenskontrolle ist nur mit vorheriger, ausdrücklicher Zustimmung des Betriebsrats zulässig, wobei die Betroffenen informiert werden müssen.
Übermittlungen an andere Systeme, die Rückschlüsse auf individuelles Verhalten ermöglichen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Datenschutzgrundsätze
Es gilt das Prinzip der Datensparsamkeit (nur erfassen, was unbedingt nötig ist: Arbeitsbeginn/-ende, Pausen, Fehlzeiten).
Eine Verhaltens-/Standortüberwachung (z. B. Tracking via Geofencing) ist untersagt, sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben und mit dem Betriebsrat vereinbart.
Zugriffsrechte
Zugriff haben nur solche Personen, die unmittelbar für Abrechnung, Zeitkontenführung oder Führungsaufgaben zuständig sind (Führungskraft, Zeitbeauftragte, HR).
Zugriffsberechtigungen und Sicherheitsmaßnahmen sind in Anlage 2 spezifiziert (Rollen, Passwortrichtlinien etc.).
Speicherfristen und Löschung
Personenbezogene Zeitdaten werden maximal X Jahre aufbewahrt, sofern keine gesetzlichen Längerfristen existieren (z. B. Abgabenordnung).
Nach Ablauf werden sie automatisiert gelöscht oder anonymisiert, es sei denn, sie werden aufgrund einer laufenden arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung noch benötigt.
Inkrafttreten
Diese Betriebsvereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft, spätestens jedoch mit Go-Live der elektronischen Zeiterfassung.
Unterschriftsblatt für Betriebsvereinbarungen
Ort, Datum
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| (Geschäftsleitung / Arbeitgeber) | (Betriebsrat / Arbeitnehmervertretung) |
(Optional: Personalabteilung, Datenschutzbeauftragter, IT-Leitung, Zeitbeauftragte etc.)*
Anlage: Gleitzeitkonten
Ausführliche Bestimmungen zu Höchstgrenzen von Plus-/Minusstunden, Kernzeiten etc.
Anlage: KI-gestützte Analysen
Falls das System Künstliche Intelligenz oder Big Data-Methoden einsetzt (z. B. Prognosen), bedarf es klarer Regelungen zum Zweck und Datenschutz.
Anlage: Pausen- und Kurzunterbrechungsregeln
Definition, wann automatische Pausenabzüge stattfinden und wann Pausen manuell zu buchen sind. Wie z. B. Kurzpausen (Raucherpause) gewertet werden.