DSGVO-konforme Zutrittskontrollsysteme: Anforderungen, Umsetzung und Best Practices
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DSGVO-konforme Zutrittskontrollsysteme
Moderne Zutrittskontrollsysteme sind essenziell für die Sicherheit in Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen. Sie steuern, wer, wann und wo Zutritt erhält, und helfen dabei, Gebäude, IT-Infrastrukturen und sensible Unternehmensbereiche zu schützen. Gleichzeitig müssen sie den strengen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gerecht werden, um personenbezogene Daten zu sichern und die Privatsphäre der Betroffenen zu wahren.
DSGVO-Konforme Schließanlagen: Datenschutz und Sicherheit vereint
- konformes Zutrittskontrollsystem
- Personenbezogene
- Rechtsgrundlagen
- Speicherung, Löschung und Zugriff
- Sicherheitsmaßnahmen
- Rechte
- Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
Ein DSGVO-konformes Zutrittskontrollsystem muss:
Datensparsamkeit sicherstellen: nur notwendige Daten erfassen
Transparenz und Rechenschaftspflicht gewährleisten: Nachvollziehbarkeit der Datenverarbeitung
Automatisierte Löschmechanismen einrichten: Zutrittsprotokolle nur so lange speichern, wie erforderlich
Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) umsetzen: Datensicherheit durch Verschlüsselung und Zugriffskontrollen
Betroffenenrechte berücksichtigen: Einsicht, Berichtigung und Löschung von Zutrittsdaten ermöglichen
Ein DSGVO: konformes Zutrittskontrollsystem schützt nicht nur Unternehmenswerte, sondern stärkt auch das Vertrauen der Mitarbeitenden und minimiert rechtliche Risiken.
Personenbezogene Daten im Zutrittskontrollsystem und ihre Verarbeitung
Zutrittskontrollsysteme erfassen personenbezogene Daten, die nach DSGVO besonders geschützt sind.
Welche Daten werden in Zutrittskontrollsystemen verarbeitet?
Laut DSGVO zählen alle individuellen Informationen über eine identifizierbare Person als personenbezogene Daten.
Typische erfasste Daten in Zutrittskontrollsystemen:
Identifikationsdaten: Name, Personalnummer, Unternehmenszugehörigkeit
Zutrittsdaten: Zeitstempel, Tür- und Raumnummer, Standort des Zutritts
Zutrittsmedium: RFID-Karten, PIN-Codes, biometrische Daten (Fingerabdruck, Gesichtserkennung)
Sicherheitsfreigaben: Berechtigungen für verschiedene Zutrittsbereiche
Grundsätze der DSGVO für Zutrittskontrollen
Die DSGVO definiert klare Prinzipien für die Verarbeitung personenbezogener Daten.
Wichtige Grundsätze nach Art. 5 DSGVO:
Datenminimierung: Erfassung nur der Daten, die unbedingt erforderlich sind.
Zweckbindung: Zutrittsdaten dürfen nur zur Kontrolle des Zugangs verwendet werden.
Speicherbegrenzung: Zutrittsprotokolle müssen regelmäßig gelöscht werden.
Integrität und Vertraulichkeit: Schutz der Daten durch technische Sicherheitsmaßnahmen.
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung von Zutrittsdaten
Die Verarbeitung von Zutrittsdaten muss auf einer gültigen Rechtsgrundlage basieren.
Mögliche Rechtsgrundlagen nach DSGVO:
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Berechtigtes Interesse): Unternehmen müssen den Zutritt zu ihren Gebäuden sicherstellen und Sicherheitsrisiken minimieren.
Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (Gesetzliche Verpflichtung): Arbeitszeit- oder Arbeitsschutzvorgaben erfordern oft Zutrittskontrollen.
Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung): Bei biometrischen Zutrittsmethoden (Fingerabdruck, Gesichtsscan) ist eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich.
Empfohlene DSGVO-konforme Speicherfristen:
Standard-Zutrittsprotokolle: 30 – 90 Tage, danach automatische Löschung.
Hochsicherheitsbereiche: Speicherung bis zu 6 Monate, falls notwendig.
Gesetzlich erforderliche Nachweise: (z. B. Arbeitszeiterfassung) bis zu 3 Jahre.
Rechte der Betroffenen nach DSGVO
Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO): Einsehbare Zutrittsprotokolle für Mitarbeitende.
Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO): Unrichtige Zutrittsdaten müssen korrigiert werden.
Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO): Wenn keine rechtliche Notwendigkeit für die Speicherung besteht.
Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO): Mitarbeitende können der Verarbeitung ihrer Daten widersprechen.