Zutrittsregelung für Mitarbeitende
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Zutrittsregelung für Mitarbeitende
Die Zutrittsregelung für Mitarbeitende legt klare Vorgaben fest, um den sicheren, regelkonformen und effizienten Zugang zu Unternehmensstandorten und sensiblen Bereichen zu gewährleisten. Sie minimiert Sicherheitsrisiken, schützt Unternehmenswerte und vertrauliche Informationen und gewährleistet die Einhaltung von Datenschutz- und Compliance-Vorgaben.
Diese Regelung gilt für alle festangestellten Mitarbeitenden, befristet Beschäftigten, Werkstudierende und interne Dienstleister, die regelmäßig Zutritt zu Unternehmensstandorten benötigen.
Zutrittsbestimmungen: Regeln und Sicherheit
- Zutrittsbestimmungen
- Authentifizierungsmethoden
- Tätigkeitsgruppen
- Arbeitszeitmodelle
- Sicherheitsmechanismen
- Notfall
- Datenschutz
- Sanktionen
- Schlussbestimmungen
Geltungsbereich der Zutrittsregelung

Moderne Zugangssicherheitslösungen
Hochtechnologische Lösungen für sichere und effiziente Zutrittsverwaltung mit integrierten digitalen Sicherheitsprotokollen.
Diese Regelung gilt für alle Unternehmensstandorte, einschließlich:
Sicherheitsanforderungen für verschiedene Gebäudetypen
Bürogebäude und Verwaltungsbereiche
Produktionsstätten und Lagerhallen
Rechenzentren und Serverräume
Forschungslabore und Hochsicherheitsbereiche
Sonstige betriebliche Liegenschaften
Zutrittsrechte nach dem Least-Privilege-Prinzip
Mitarbeitende erhalten Zutrittsrechte entsprechend ihrer Funktion, Abteilung und Tätigkeitsanforderung nach dem „Least Privilege“-Prinzip, das den Zugang auf das notwendige Minimum beschränkt.
Grundsätze der Zutrittsregelung
Der Zutritt ist personalisiert und nicht übertragbar.
???? Jede Person ist verpflichtet, ihre Zutrittskarte oder Zugangsdaten persönlich zu nutzen.
???? Unbefugtes Betreten oder unzulässiges Weitergeben von Zutrittsmedien ist verboten und wird arbeitsrechtlich geahndet.
???? Tailgating (Mitgehen durch eine geöffnete Tür ohne eigenes Zutrittsmedium) ist untersagt.
???? Alle Zutrittsvorgänge werden automatisch protokolliert und DSGVO-konform verarbeitet.
Zutrittssysteme und Authentifizierungsmethoden
RFID-Zutrittskarte / Chipkarte (Standard für alle Mitarbeitenden)
Mobile Zutrittslösungen (App oder QR-Code) für Smartphones
PIN-Codes oder Zwei-Faktor-Authentifizierung (MFA) für Hochsicherheitsbereiche
Biometrische Zugangssysteme (z. B. Fingerabdruck, Gesichtserkennung) – nur nach freiwilliger Zustimmung
Vergabe von Zutrittsrechten
Zutrittsrechte werden durch den Vorgesetzten beantragt und durch die Sicherheitsabteilung oder das Facility Management freigegeben.
Antragsverfahren für Zutrittsrechte:
Antragstellung durch HR oder den Vorgesetzten
Prüfung und Genehmigung durch die Sicherheitsabteilung
Zuweisung von Zutrittsrechten entsprechend der Berechtigungsstufen
Ausgabe des Zutrittsmediums an den Mitarbeitenden
Dokumentation der Berechtigungsvergabe im Zutrittskontrollsystem
Reguläre Mitarbeitende
Erhalten Zutritt zu den für ihre Tätigkeit erforderlichen Bereichen.
Zutritt ist während der Kernarbeitszeiten automatisch freigeschaltet.
Zutritt außerhalb der Kernzeiten nur nach Genehmigung des Vorgesetzten.
Führungskräfte
Erhalten erweiterte Zutrittsrechte für mehrere Standorte, falls erforderlich.
Haben ggf. Zugang zu Vorstandsetagen und vertraulichen Bereichen.
IT-Administratoren & Datenschutzbeauftragte
Erweiterte Zutrittsrechte zu Serverräumen und IT-Sicherheitszonen
Mehrstufige Authentifizierung (MFA, biometrische Erkennung, PIN-Code)
Protokollierung jeder Zutrittsanfrage in Hochsicherheitsbereichen