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Dienstanweisung Wachdienst

Facility Management: Zutritt » Strategie » Geschäftsprozesse » Dienstanweisung

Rechtssichere Zutrittsregelung, operative Steuerung und digitale Integration für stationäre und mobile Sicherheitsdienste

Rechtssichere Zutrittsregelung, operative Steuerung und digitale Integration für stationäre und mobile Sicherheitsdienste

Im Umfeld kritischer Infrastrukturen, Industrieanlagen, Verwaltungsgebäude und Logistikstandorte ist der Wachdienst ein operativer Sicherheitsakteur mit unmittelbarer Zugangskontrolle. Seine Aufgaben reichen von der Identitätsprüfung über die Zutrittsfreigabe bis zur Notfallsteuerung. Damit diese Tätigkeiten rechtskonform, nachvollziehbar und effektiv durchgeführt werden, ist eine verbindliche Dienstanweisung für den Wachdienst unverzichtbar. Die Dienstanweisung fungiert dabei als regulatorischer Rahmen, als Verhaltenskodex und als Schnittstellenbeschreibung zwischen Mensch, Technik und Organisation. Sie steht im Zentrum der Umsetzung von Betreiberpflichten nach BGB § 823, Vorgaben aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Gefahrstoffverordnung, der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Gewerbeordnung (§ 34a GewO).

Eine rechtlich belastbare und praxisgerechte Dienstanweisung für den Wachdienst ist ein zentrales Instrument im Zutrittsmanagement. Sie sichert das Handeln der Wachkräfte, schützt das Unternehmen vor Haftungsrisiken und ermöglicht die Integration moderner Zutrittstechnik – von Kennzeichenerkennung über Anomalieerkennung bis zur Echtzeitüberwachung via Smart Devices.

Rechtlicher Hintergrund und Pflichtenkontext - Gewerberecht und Sicherheitsrecht

  • § 34a GewO: Erlaubnispflicht für Bewachungstätigkeiten

  • Bewachungsverordnung (BewachV): Anforderungen an Ausbildung, Zuverlässigkeit und Dokumentation

  • Arbeitszeitrecht (ArbZG) und Arbeitsschutzvorgaben (ArbSchG, BetrSichV)

Datenschutz und Zutrittskontrolle

  • Art. 6 DSGVO: Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (z B Legitimation durch berechtigtes Interesse oder Vertrag)

  • Art. 5 DSGVO: Grundsätze wie Datenminimierung, Zweckbindung, Speicherbegrenzung

  • § 26 BDSG: Verarbeitung personenbezogener Daten im Beschäftigungskontext

  • Löschfristen für Protokolle und Videoüberwachung, Transparenzpflichten für Betroffene

Betreiberverantwortung (BGB § 823, § 831)

  • Pflicht zur Gefahrenabwehr und ordnungsgemäßen Organisation

  • Haftung für Schäden durch unqualifiziertes oder fehlgeleitetes Handeln des Wachdienstes

  • Nachweispflicht für Organisation, Einweisung und Überwachung

Arbeitsschutz, Brandschutz, Umweltsicherheit

  • Zutrittssteuerung zu gefährlichen Bereichen (Chemikalienlager, Maschinenräume)

  • Kontrolle von PSA-Nutzung, Unterweisungsstatus und betrieblicher Freigabe

  • Unterstützung der Fluchtwegsicherung, Evakuierung, Notfallmaßnahmen

Ziel und Funktion der Dienstanweisung

  • Klarstellung der Aufgaben, Rechte und Grenzen im Zutrittsprozess

  • Dokumentation der rechtlichen Verantwortungsverlagerung vom Betreiber an das beauftragte Sicherheitsunternehmen

  • Vermeidung von Haftungs- und Reputationsrisiken

  • Integration moderner Systeme und Prozesse in ein einheitliches Regelwerk

  • Standardisierung der Sicherheitsabläufe, auch bei wechselndem Personal oder Dienstleistern

Sie ist verpflichtend umzusetzen, schriftlich zu dokumentieren, regelmäßig zu prüfen und digital verfügbar zu halten.

Aufbau und Inhalte einer rechtskonformen Dienstanweisung - Allgemeines

  • Geltungsbereich, Ort, Zeit, beteiligte Organisationseinheiten

  • Ansprechpartner im Facility, Sicherheits- und Umweltmanagement

  • Referenz auf geltende Zutrittsrichtlinien, Datenschutzkonzept und Arbeitsschutzordnung

Aufgabenbeschreibung

  • Kontrolle von Personen, Fahrzeugen und mitgeführten Gegenständen

  • Bedienung von Schranken, Steelen, Zutrittslesern, Videoanlagen

  • Registrierung und Freigabe von Besuchenden und Fremdfirmen

  • Kontrolle von Schulungs- und Berechtigungsstatus

  • Reaktion auf Störungen, Fehlversuche, Alarmmeldungen

Standardprozesse (mit Prozessbeschreibung)

  • Zugangskontrolle über RFID, Kennzeichenerkennung oder QR-Code

  • Handhabung verlorener Ausweise, vergessener Buchungen

  • Ausgabe von Besucherkarten, temporären Medien oder Begleitpflicht

  • Umgang mit Systemausfall: Rückgriff auf manuelle Listen, Notöffnung

Sonderprozesse

  • Zutritt außerhalb der Regelarbeitszeit (z B Nachtarbeit, Feiertage)

  • Sonderfreigaben bei Baustellen, Veranstaltungen oder LKW-Beladung

  • Reaktion auf Anomalien (mehrfache Fehlversuche, Zugriffsversuche außerhalb der Logik)

  • Eskalationsmatrix bei Alarmen oder Unsicherheiten

Technische Komponenten

  • Bedienung von LKW- und PKW-Steelen (Kennzeichenerkennung, Fahreranmeldung, Rampenzuordnung)

  • Nutzung mobiler Geräte zur Türsteuerung, Videoeinsicht, Systemabfrage

  • Zugriff auf das Besuchermanagementsystem, Sicherheitsleitstand, Zutrittssystem

  • Dokumentation im Wachbuch oder digitalem Ticket-/CAFM-System

Kommunikation und Meldung

  • Sofortige Meldung sicherheitsrelevanter Vorfälle

  • Übergabeprotokolle bei Schichtwechsel

  • Eintragungen ins digitale Wachbuch mit Zeitstempel und Verantwortlichkeit

  • Rückmeldung bei Verbesserungsvorschlägen oder Systemabweichungen

Schulungspflichten gem. § 34a GewO, DGUV, DSGVO

  • Einweisung vor Einsatzbeginn (regelkonform dokumentiert)

  • Wiederholungsschulung mindestens jährlich oder bei Systemänderung

  • Einweisung bei Einführung neuer Technik (z B neue Kennzeichenerkennung)

  • Sensibilisierung für Datenschutz, Umgang mit personenbezogenen Daten und Videoaufzeichnungen

Dokumentation:

  • Nachweis der Einweisung durch Unterschrift oder digitaler Signatur

  • Versionierung der Dienstanweisung im Qualitäts- oder Umweltmanagementsystem

  • Prüf- und Aktualisierungsfristen (z B jährlich oder bei wesentlicher Systemänderung)

Schnittstellen und Verknüpfung mit anderen Managementsystemen - Facility Management:

  • Dokumentation aller Zutrittspunkte, Schranken, Steelen und Lesegeräte

  • Anbindung an CAFM-Systeme zur Wartung, Störmeldung, Auswertung

  • Koordination mit Reinigung, Technik, Empfang und Dienstleistern

IT-Sicherheit und Datenschutz:

  • Kontrolle datenschutzkonformer Protokollierung und Löschfristen

  • Authentifizierte Anmeldung am Wach-PC oder mobilen Endgeräten

  • Trennung personenbezogener Daten und rein technischer Zutrittsdaten

Umwelt- und Gefahrstoffmanagement:

  • Zutrittssteuerung zu sensiblen Bereichen mit Umweltrelevanz

  • Zugriff nur nach Unterweisung oder Freigabe (z B Chemikalienlager)

  • Unterstützung der Nachweispflicht nach ISO 14001, EMAS, TRGS

Brandschutz und Arbeitssicherheit:

  • Bedienung von Fluchtwegsicherungen, Notfallfreigaben

  • Erkennung blockierter Rettungswege, falsch verriegelter Türen

  • Einsatz im Alarmfall zur Zutrittskontrolle, Sammelstellenbestätigung, Räumung

Typische Herausforderungen:

  • Unklar definierte Entscheidungsgrenzen (z B Zutritt trotz fehlender Buchung?)

  • Komplexität bei neuen Systemen ohne Schulung (z B biometrische Leser, QR-Codes)

  • Inkonsistente Dokumentation bei mehreren Dienstleistern

  • Datenschutzkonflikte bei Videoüberwachung oder Besucherdaten

Empfohlene Lösungen:

  • Erstellung praxisnaher Entscheidungshilfen (Checklisten, Matrix)

  • Systemzugänge rollenbasiert vergeben (kein Vollzugriff auf persönliche Daten)

  • Einheitliche digitale Wachbuchlösung für alle Standorte

  • Regelmäßige Rücksprachen mit Facility, Datenschutz und IT zur Optimierung