Organisationsanweisung: Zutritt zum Unternehmensgelände
Facility Management: Zutritt » Strategie » Absicherung Standort » Organisationsanweisung

Allgemeine Zutritts- und Verkehrsordnung
Diese Muster-Organisationsanweisung (nachfolgend „Orga“ genannt) regelt den Zutritt sowie die Art und Weise des Verkehrs auf dem Betriebsgelände. Vorgaben aus eventuell bestehenden Betriebs- oder Arbeitsordnungen bleiben von dieser Orga unberührt und gelten parallel. Das Betriebsgelände darf nur mit personenbezogener Legitimation und nach Maßgabe dieser Orga betreten oder befahren werden. Das zuständige Sicherheitspersonal (z. B. Werkschutz, Pförtner) ist angewiesen, Tore und Schranken nur für berechtigte Personen und Fahrzeuge zu öffnen. Der Zutritt an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, Brückentagen und ggf. während einer Betriebsruhe bedarf einer vorherigen Genehmigung durch die jeweilige zuständige Leitungsstelle (z. B. Fachabteilung, Facility Management). Mitarbeitende, die im Rahmen einer Ruf- oder Notdienstbereitschaft das Gelände außerhalb der regulären Arbeitszeiten betreten, sind vorab namentlich zu melden. Rufbereitschaftslisten werden von der zuständigen Stelle gepflegt und aktualisiert.
- Betriebsgelände
- Legitimation
- Sanktionen
- Toreinfahrten
- Vertraulichkeit
- Schutzmaßnahmen
- Notfallmanagement
- Videoüberwachung
- Lieferungen
- Sachschäden
- Entsorgungsaspekte
- Regelungen
- Meldewege
- Geltungsbereich
- Anlagen
Art und Weise des Verkehrs auf dem Betriebsgelände
Auf dem gesamten Betriebsgelände gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO), soweit sie sinngemäß anwendbar sind.
Geschwindigkeit
Kraftfahrzeuge haben Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.
Gegenseitige Rücksichtnahme hat oberste Priorität, besonders gegenüber ungeschützten Verkehrsteilnehmenden (Fußgänger, Fahrradfahrende).
Fußgänger, Fahrräder
Fußgänger nutzen ausschließlich die ausgewiesenen Fußgängerzugänge (z. B. Hauptpförtner) und passieren diese mittels Dienst- oder Besucherausweis.
Mitarbeitende müssen ihren Dienstausweis bei sich tragen und auf Verlangen vorzeigen; nach Möglichkeit ist er während des Aufenthalts sichtbar zu tragen (Ausnahme: bei Tragen betrieblicher Berufskleidung mit Namensschild).
Wer seinen Dienstausweis vergessen hat, meldet sich beim Sicherheitspersonal und erhält ggf. einen Tagesausweis. Dieser ist nach Dienstende zurückzugeben.
Das Befahren des Betriebsgeländes mit Fahrrädern kann entweder vollständig untersagt sein oder (z. B. bei Dienstfahrrädern) ausdrücklich erlaubt werden. Ausnahmen (z. B. wegen eines ärztlichen Attests) sind durch die zuständige Stelle zu genehmigen.
Das Fahren mit Inline-Skates, Kickboards oder ähnlichen Fortbewegungsmitteln ist in der Regel untersagt, sofern keine gesonderte Freigabe vorliegt.
PKW, motorisierte Zweiräder
Das Befahren des Betriebsgeländes mit privaten PKW oder motorisierten Zweirädern ist nur bei ausdrücklicher Genehmigung (z. B. dienstliche Fahrten, Besucher, Fremdfirmen) gestattet.
Berechtigte Fahrzeuge können beim Einlass eine Parkplakette erhalten, die deutlich sichtbar im Fahrzeug zu hinterlegen ist und beim Verlassen wieder abzugeben ist.
Für Schwerbehinderte kann ein reservierter Stellplatz bereitgestellt werden, wenn eine entsprechende Sondergenehmigung (z. B. durch Schwerbehindertenvertretung) vorliegt. Ein solcher Parkplatz ist fahrzeuggebunden und nicht übertragbar.
LKW
LKW dürfen das Gelände ausschließlich zum Be- oder Entladen befahren und haben dabei die festgelegten Tore zu nutzen.
Die Fahrenden steuern ihren Zielort ohne Umwege an und melden sich dort mündlich oder telefonisch an.
Nach erfolgter Warenanlieferung bzw. -abholung haben sie das Gelände wieder über die dafür vorgesehenen Tore zu verlassen.
Mitarbeitende (Stammpersonal)
Mitarbeitende erhalten vom Unternehmen einen Dienstausweis, der zum Betreten des Betriebsgeländes berechtigt.
Bei Verlust oder Beschädigung des Dienstausweises ist dies unverzüglich der zuständigen Stelle (z. B. Personalabteilung, Sicherheitspersonal) zu melden.
Mitarbeitende verbundener Unternehmen
Mitarbeitende anderer Konzerngesellschaften oder verbundener Unternehmen erhalten Zutritt über ihren jeweiligen Firmenausweis oder einen gesonderten Dauerausweis.
Ist keine eindeutige Legitimation möglich, wird ein Besucherausweis ausgestellt und ggf. eine telefonische Anmeldung beim internen Ansprechpartner vorgenommen.
Besucher (Kunden, Lieferanten, Repräsentanten etc.)
Besucher müssen nach Möglichkeit im Vorfeld angemeldet werden (z. B. am Vortag) über eine offizielle Besucheranmeldung oder ein Besuchermanagement-System.
Das Sicherheitspersonal stellt einen Besucherausweis aus und meldet die Person beim Besuchsempfänger telefonisch an.
Die Aufsichtspflicht für Besucher obliegt dem jeweiligen (vorgesetzten) Mitarbeitenden der besuchten Abteilung.
Besucherausweise sind während des Aufenthalts gut sichtbar zu tragen und bei Verlassen des Geländes wieder abzugeben.
Kinder dürfen das Betriebsgelände nur mit Genehmigung betreten und unterliegen der ständigen Aufsichtspflicht der begleitenden Person.
Fremdfirmen (externe Dienstleister, Handwerksbetriebe etc.)
Bei längerfristigen Tätigkeiten können Mitarbeitende externer Firmen einen befristeten Dauerausweis erhalten. Die Gültigkeit endet automatisch mit Ablauf des Auftrags oder spätestens am Jahresende.
Ein Antrag auf Verlängerung ist rechtzeitig über die beauftragende Abteilung zu stellen.
Fremdfirmen, die an Wochenenden, Feiertagen oder in Betriebsruhezeiten arbeiten, sind mind. einen Werktag zuvor anzumelden. Nicht gemeldeten Personen wird der Zutritt verwehrt.
Teilnehmende an Schulungen und Trainings
Personen, die Schulungen im Betrieb durchführen (z. B. in einem Trainingszentrum), können vom entsprechenden Fachbereich Dauerausweise erhalten.
Diese sind während des Aufenthalts sichtbar zu tragen. Die Schulungsstelle informiert die Teilnehmenden über die vorliegende Orga und weitere Sicherheitsvorschriften.
Leiharbeitnehmende / Aushilfen / Praktikanten
Diese Personengruppen erhalten je nach Dauer und Art des Einsatzes ebenfalls einen Dienstausweis oder einen befristeten Dauerausweis.
Nach Ende des Einsatzes oder Praktikums ist der Ausweis an die ausstellende Stelle zurückzugeben.
Sport- und Freizeitgruppen
Für interne Sport- und Freizeitgruppen, die Betriebseinrichtungen (z. B. Sporthalle) nutzen, gelten ggf. besondere Zugangsregeln.
Teilnehmende ohne Dienstausweis können einen befristeten Dauerausweis erhalten, der nur für die festgelegten Zeiten/Bereiche gilt.
Gastmannschaften sind grundsätzlich vorab anzumelden.
Sanktionen
Verstöße gegen diese Orga werden gemäß den geltenden betrieblichen Bestimmungen (z. B. Arbeitsordnung) geahndet.
Bei vorsätzlichen Verstößen erfolgt mindestens eine Ermahnung.
Bei wiederholtem oder schwerwiegendem Verstoß kann ein Platzverweis erteilt und ein zukünftig dauerhafter Ausschluss vom Betriebsgelände ausgesprochen werden. Rechts- und Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
Toreinfahrten
Die Tore und Zugänge für Fußgänger, PKW, LKW sowie andere Verkehrsteilnehmer sind in einem gesonderten Lageplan festgelegt. Dieser Lageplan wird allen relevanten Personen zur Verfügung gestellt.
Der Lageplan kann zusätzlich Hinweise zu Flucht- und Rettungswegen und ausgewiesenen Parkflächen enthalten.
Vertraulichkeit / Geheimhaltung
Auf dem Betriebsgelände ist das Fotografieren, Filmen und Aufzeichnen grundsätzlich nur mit Genehmigung des Unternehmens gestattet.
Externe Personen können zudem eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) unterzeichnen müssen, sofern Betriebsgeheimnisse oder vertrauliche Informationen zugänglich sind.
Mitarbeitende sind grundsätzlich zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verpflichtet.
Sicherheits- und Schutzmaßnahmen
PSA (Persönliche Schutzausrüstung): In bestimmten Bereichen (z. B. Produktion, Werkstatt) ist das Tragen von Helmen, Sicherheitsschuhen oder Warnwesten vorgeschrieben.
Rauchverbot: Auf dem Gelände gilt ein Rauchverbot oder eine Begrenzung auf speziell gekennzeichnete Raucherzonen.
Alkohol-, Drogen- und Waffenverbot: Das Mitführen oder Konsumieren ist untersagt. Ausnahmen gelten ausschließlich für behördlich angeordnete Sicherheitskräfte.
Tiere: Das Mitbringen von Tieren ist ohne Genehmigung untersagt (ausgenommen Assistenzhunde).
Brandschutz / Notfallmanagement
Flucht- und Rettungswege sind gekennzeichnet und dürfen nicht blockiert werden.
Bei Notfällen (Brand, Unfall, medizinischer Notfall) sind umgehend die ausgewiesenen Notrufnummern bzw. Rettungsmittel (Feuerlöscher, Brandmelder) zu nutzen.
Sammelstellen bei Evakuierung sind auf dem Lageplan vermerkt.
Verantwortlichkeiten der Brandschutz- oder Sicherheitsbeauftragten sind zu beachten; deren Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.
Datenschutz / Videoüberwachung
Teile des Betriebsgeländes können zum Schutz von Personen und Sachwerten videoüberwacht sein.
Die Erfassung und Speicherung von Zutritts- und Videodaten erfolgen nur im Rahmen datenschutzrechtlicher Bestimmungen.
Anfragen zur Einsicht oder Löschung personenbezogener Daten sind an die datenschutzverantwortliche Stelle zu richten.
Umgang mit Lieferungen und Warenverkehr (Cargo Security)
Liefernde bzw. abholende Fahrzeuge unterliegen ggf. einer Kontrolle (z. B. Dokumentenprüfung, Ladungskontrolle) durch das Sicherheitspersonal.
Wareneingang und -ausgang erfolgen ausschließlich über definierte Be- und Entladestellen.
Für sicherheitskritische Bereiche (z. B. Hochsicherheitszonen) gelten ggf. zusätzliche Zutritts- und Kontrollbestimmungen.
Verhalten bei Unfällen oder Sachschäden
Unfälle mit Personen- oder Sachschaden sind unverzüglich der zuständigen Stelle (z. B. Sicherheitspersonal, Ersthelfer, Betriebsarzt) zu melden.
Bei Verkehrs- oder Parkschäden auf dem Gelände sind die Kontaktdaten beider Parteien aufzunehmen und der Unfallhergang zu dokumentieren.
Umweltschäden (z. B. Austritt von Gefahrstoffen) sind nach den betriebsinternen Meldestandards sofort zu melden (z. B. an die Umwelt- oder Sicherheitsabteilung).
Umwelt- und Entsorgungsaspekte
Auf dem Betriebsgelände geltende Vorschriften zur Mülltrennung und Abfallentsorgung sind einzuhalten (z. B. Sondermüll, Chemikalien, Metallreste).
Der Umgang mit Gefahrstoffen und anderen umweltrelevanten Materialien ist ausschließlich geschultem Personal vorbehalten und erfolgt nach internen Umweltschutzrichtlinien.
Energiesparmaßnahmen (z. B. Ausschalten von Maschinen, Licht) sind von allen zu beachten.
Sonstige betriebliche Regelungen
Abweichende Arbeits- und Pausenzeiten für Fremdfirmen können bestehen; diese werden durch die beauftragende Abteilung festgelegt.
IT-Nutzung durch externe Personen (z. B. Gast-WLAN) erfolgt gemäß den geltenden IT- und Datenschutzrichtlinien.
Bereiche mit speziellen Anforderungen (z. B. Reinräume, Labore, Testanlagen) dürfen nur mit zusätzlicher Einweisung betreten werden.
Kontakt- und Meldewege
Wichtige Ansprechpersonen (z. B. Werkschutz/Sicherheitspersonal, Facility Management, Personalabteilung, Brandschutzbeauftragte) sind in einer Kontaktliste aufgeführt, die dem Personal und ggf. Fremdfirmen zur Verfügung steht.
In Notfällen (Brand, Unfall, Einbruch) ist unverzüglich die Notrufnummer (z. B. interne Leitstelle, Feuerwehr, Rettungsdienst) zu wählen.
Störungen oder Schäden können ggf. über eine Hotline oder ein Ticketsystem gemeldet werden.
Inkrafttreten und Geltungsbereich
Diese Orga tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und ist für alle Personen (Mitarbeitende, Fremdfirmen, Besucher etc.) verbindlich.
Änderungen oder Ergänzungen werden rechtzeitig bekannt gegeben (z. B. per Rundschreiben, Intranet, Aushang).
In regelmäßigen Abständen (mind. jährlich) erfolgt eine Überprüfung und ggf. Aktualisierung dieser Orga, um den aktuellen betrieblichen und gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
Anlagen / Ausweise - Dienstausweis
Für festangestellte Mitarbeitende, Leiharbeitnehmende und Praktikantinnen/Praktikanten, ggf. mit elektronischer Zeiterfassung.
Muss bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Einsatzes zurückgegeben werden.
Besucherausweis
Wird tages- oder termingebunden ausgestellt.
Ist während des Aufenthalts sichtbar zu tragen und beim Verlassen des Geländes zurückzugeben.
Dauerausweis (befristet oder unbefristet)
Für wiederkehrende Fremdfirmen, externe Dienstleister, Schulungsteilnehmende, Sport- und Freizeitgruppen oder externe Gäste (z. B. der Gastronomie).
Gilt nur für den beantragten Zweck und Zeitraum; Verlängerung bedarf eines erneuten Antrags.
Verlust von Ausweisen
Bei Verlust eines Ausweises ist umgehend die zuständige Stelle (z. B. Personalabteilung, Sicherheitspersonal) zu informieren, damit eine Sperrung erfolgen kann.