Zum Inhalt springen
FM-Connect Chat

Hallo! Ich bin Ihr FM-Connect Chat-Assistent. Wie kann ich Ihnen helfen?

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

3I4 Wartungskonzept

Facility Management: Zutritt » Ausschreibung » Funktionalausschreibung » 3I4 Wartungskonzept

Wartungskonzept (Zutrittskontrollsysteme)

Wartungskonzept (Zutrittskontrollsysteme)

Dieses Wartungskonzept beschreibt das strukturierte Vorgehen des Auftragnehmers zur Sicherstellung des zuverlässigen Betriebs des Zutrittskontrollsystems über dessen gesamten Lebenszyklus. Es definiert Eskalationswege sowie die Festlegung von Service Level Agreement (SLA)-Verpflichtungen für präventive und korrektive Wartungsmaßnahmen. Ziel ist es, die kontinuierliche Betriebsbereitschaft des Systems zu gewährleisten, den Anforderungen des Facility Managements gerecht zu werden und Störungen zeitnah zu beheben. Verantwortlichkeiten sind klar geregelt und alle Wartungsaktivitäten werden systematisch dokumentiert, um Transparenz und kontinuierliche Verbesserungen zu gewährleisten. Der Dienstleister stellt sicher, dass alle Prozesse nach bewährten Qualitäts- und Sicherheitsstandards durchgeführt werden, um maximale Systemverfügbarkeit und Sicherheit zu garantieren.

Rechts- und Regulierungsrahmen- Anwendbare Normen und Vorschriften

Die Wartung des Zutrittskontrollsystems erfolgt unter Berücksichtigung relevanter technischer Normen und gesetzlicher Vorschriften.

Hierzu zählen insbesondere:

  • DIN EN 60839: Diese Norm beschreibt die funktionalen Anforderungen, Sicherheitsaspekte sowie Wartungsanforderungen an elektronische Zutrittskontroll- und Überwachungssysteme. Die Konformität zu dieser Norm gewährleistet, dass alle sicherheitstechnischen und betrieblichen Vorgaben für Zutrittskontrollsysteme eingehalten werden.

  • ISO/IEC 20000: Als internationaler Standard für IT-Service-Management dient ISO/IEC 20000 als Rahmenwerk für die Strukturierung von Wartungsprozessen und die Gestaltung von Service Level Agreements. Die Einhaltung dieses Standards garantiert eine systematische Bereitstellung und Überwachung vereinbarter Servicequalität.

  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Beim Zugriff auf und der Verarbeitung von Zutritts- und Personendaten während Wartungseinsätzen ist der Schutz personenbezogener Daten strikt zu beachten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Wartungsdaten datenschutzkonform zu behandeln und nur für die notwendigen Wartungszwecke zu verwenden.

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Die Sicherheit und Gesundheit der in die Wartung eingebundenen Personen hat oberste Priorität. Alle Wartungsarbeiten erfolgen unter Einhaltung der geltenden Arbeitsschutzbestimmungen. Dies umfasst die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen vor Ort sowie den Einsatz geeigneter persönlicher Schutzausrüstung.

  • Sonstige Rechtsvorschriften und interne Richtlinien: Zusätzlich werden alle relevanten betrieblichen Vorschriften und Sicherheitsrichtlinien des Betreibers beachtet, insbesondere solche im Bereich Brandschutz, Evakuierung und technische Sicherheit.

Ausschreibungsanforderungen

Der Auftragnehmer erfüllt sämtliche Anforderungen der Ausschreibung und des Leistungsverzeichnisses.

Folgende Punkte werden sichergestellt:

  • SLA-gestützter Wartungsplan: Erstellung eines detaillierten Wartungskonzepts mit Service Level Agreements, die klare Leistungsziele und Reaktionszeiten festlegen.

  • Eskalationsprotokolle: Dokumentierte Eskalationswege mit Zuständigkeiten und Kommunikationsabläufen für den Störungsfall.

  • Wartungsdokumentation: Lückenlose Aufzeichnung aller Wartungs- und Prüfmaßnahmen in einem nachvollziehbaren Format zur Auditierbarkeit.

  • Betriebsbereitschaft: Alle Wartungsarbeiten werden so ausgeführt, dass kritische Betriebsprozesse des Gebäudes nicht beeinträchtigt werden. Geplante Arbeiten werden mit dem Facility Management abgestimmt und möglichst außerhalb der Stoßzeiten durchgeführt.

  • Service-Desk: Einrichtung eines kompetenten Service-Desks mit definierter Rufnummer und Erreichbarkeit rund um die Uhr zur Annahme von Störungen und Anfragen.

Leistungsumfang der Wartungsleistungen

Der Auftragnehmer bietet einen umfassenden Wartungsservice für das Zutrittskontrollsystem an.

Dieser Service umfasst folgende Bereiche:

  • Präventive Wartung: Regelmäßige Inspektionen und Funktionsprüfungen der Zutrittskomponenten (z. B. Kartenleser, Steuerungen, Türschlösser) und der zugehörigen Software. Dazu gehören die Kalibrierung sensibler Bauteile, das Einspielen von Firmware- und Software-Updates sowie die Überprüfung von Redundanz- und Backup-Systemen. Ziel ist die proaktive Erkennung von Schwachstellen und die Vermeidung ungeplanter Systemausfälle durch vorbeugende Instandhaltung.

  • Korrektive Wartung: Sofortige Maßnahmen zur Behebung von Störungen und Systemfehlern. Hierzu zählen die Diagnose und Reparatur defekter Hardwarekomponenten (beispielsweise Austausch von Kartenlesern, Steuerplatinen oder Netzteilen) sowie die Wiederherstellung der vollständigen Systemfunktionalität. Es werden ausschließlich Original-Ersatzteile und vom Hersteller freigegebene Komponenten verwendet, um die Systemintegrität und die Herstellergarantie sicherzustellen.

  • Notfallinterventionen: Umgehende Reaktion bei sicherheitsrelevanten Vorfällen oder Totalausfällen des Zutrittskontrollsystems. Ein rund um die Uhr besetztes Notfall-Team stellt sicher, dass bei Eintritt eines kritischen Ereignisses unverzüglich qualifiziertes Personal am Einsatzort verfügbar ist. Damit wird gewährleistet, dass sensible Bereiche auch im Störungsfall gesichert bleiben.

  • Systemoptimierung und Updates: Laufende Weiterentwicklung der Systemleistung durch kontinuierliche Integration von Software- und Firmware-Updates sowie technischen Verbesserungen. Der Auftragnehmer überwacht neue Versionen und Sicherheits-Updates des Herstellers, plant und führt Upgrades durch und dokumentiert alle Änderungen. Darüber hinaus werden Optimierungspotenziale analysiert (z. B. Verbesserung der Systemeffizienz, Erweiterung von Funktionalitäten) und in Abstimmung mit dem Auftraggeber umgesetzt.

  • Erweiterte Services: Schulung des Betriebspersonals nach größeren Updates oder Systemänderungen, um den sicheren Umgang und die Bedienung des Zutrittskontrollsystems zu gewährleisten. Gegebenenfalls Unterstützung bei der Anpassung von Benutzerrechten und Zutrittsprofilen nach organisatorischen Änderungen.

Eskalationswege

Ein klar definierter Eskalationsprozess stellt sicher, dass Störungen effizient und zielgerichtet bearbeitet werden. Dieser Prozess umfasst sowohl die Klassifizierung von Vorfällen nach Dringlichkeit als auch festgelegte Eskalationsstufen mit entsprechenden Ansprechpartnern und Reaktionszeiten.

Klassifizierung von Störungen- Störungen und Vorfälle werden nach festgelegten Prioritätsstufen eingeteilt, die sich am Ausmaß der Beeinträchtigung orientieren:

  • Kritische Störung (Systemausfall/Sicherheitsverletzung): Totalausfall oder sicherheitsrelevantes Ereignis im Zutrittskontrollsystem, das den Schutz des Gebäudes unmittelbar gefährdet. Sofortige Eskalation erforderlich. Reaktionszeit: maximal 2 Stunden. Zudem wird sofort ein Notfalleinsatz eingeleitet, um den normalen Betrieb wiederherzustellen.

  • Hohe Priorität (Deutliche Funktionseinschränkung): Wesentliche Funktionen sind betroffen, Teilbetrieb ist nur eingeschränkt möglich. Eskalation an einen leitenden Techniker. Reaktionszeit: innerhalb von 4 Stunden.

  • Mittlere Priorität (Geringfügige Störung): Kleinere Fehlfunktionen oder Funktionsbeeinträchtigungen, die den Betrieb nicht unmittelbar gefährden. Reguläre Fehlerbehebung durch routinemäßige Troubleshooting-Maßnahmen. Reaktionszeit: innerhalb von 8 Stunden.

  • Niedrige Priorität (Administrative oder geplante Anfragen): Routineanfragen, Informationswünsche oder geplante Wartungstermine ohne akute Störungsdringlichkeit. Bearbeitung innerhalb von 2 bis 5 Werktagen gemäß vereinbartem Zeitplan.

Eskalationsstufen- Die Eskalation erfolgt über vier Hierarchiestufen, um eine systematische Problemlösung zu gewährleisten:

  • Stufe 1: Service Desk: Erste Anlaufstelle für alle Störungsmeldungen und Serviceanfragen. Der Service Desk ist rund um die Uhr erreichbar und führt initiale Ferndiagnosen durch. Komplexe Fälle werden an höhere Ebenen weitergeleitet.

  • Stufe 2: Leitender Techniker: Qualifizierte Fachkraft, die für Vor-Ort-Einsätze zuständig ist. Der leitende Techniker übernimmt die detaillierte Diagnose und Reparatur bei Störungen, die nicht ferndiagnostisch gelöst werden können. Er verfügt über umfassende technische Kenntnisse und Herstellerschulungen.

  • Stufe 3: Projektleiter: Verantwortlich für das Eskalationsmanagement bei komplexen oder länger andauernden Störungen. Der Projektleiter koordiniert interne und externe Ressourcen, informiert das Management über den Störungsstatus und überwacht die Einhaltung der SLA-Vereinbarungen.

  • Stufe 4: Geschäftsführung: Bei wiederholten Problemen, schwerwiegenden Vertragsabweichungen oder Streitfällen wird die Geschäftsführung informiert. Sie trifft Entscheidungen über strategische Maßnahmen und sorgt für die volle Vertragserfüllung.

Service Level Agreement (SLA)-Verpflichtungen

Im Rahmen dieses Vertrags verpflichtet sich der Auftragnehmer zu folgenden Service Levels und Leistungskennzahlen:

Verfügbarkeit und Betriebszeit

  • Der Auftragnehmer gewährleistet eine Systemverfügbarkeit von mindestens 99,9 % im Jahresmittel, ausgenommen angekündigte Wartungsfenster und Fälle höherer Gewalt.

  • Geplante Wartungsarbeiten werden so terminiert, dass sie möglichst außerhalb der Spitzenzeiten stattfinden. Alle Wartungsfenster werden rechtzeitig mit dem Auftraggeber abgestimmt.

Reaktions- und Lösungszeiten- Die nachfolgenden Reaktions- und Lösungszeiten gelten als Maximum und sind nach Prioritätsstufe einzuhalten:

  • Kritische Störung: Reaktion in ≤ 2 Stunden, sofortige Einleitung der Störungsbehebung, wobei die Behebung so schnell wie möglich erfolgt.

  • Hohe Priorität: Reaktion in ≤ 4 Stunden, vorrangige Behebung der Störung.

  • Mittlere Priorität: Reaktion in ≤ 8 Stunden, zeitnahe Diagnostik und Fehlerbehebung.

  • Niedrige Priorität: Bearbeitung innerhalb von 2–5 Werktagen gemäß vereinbartem Zeitplan.

Präventiver Wartungsplan

  • Quartalsweise: Überprüfung und Test aller Kartenleser, Steuerungen und Schlossmechanismen. Funktionstests der Schnittstellen zu Fremdsystemen (z. B. Brandmeldeanlage, Zeiterfassung). Kontrolle der Backup-Systeme und Sicherung der Datenintegrität.

  • Jährlich: Umfassende Inspektion des gesamten Zutrittskontrollsystems einschließlich Firmware- und Software-Updates auf den neuesten Stand. Netzwerkinfrastrukturprüfung, Prüfung von redundanten Komponenten (z. B. Ersatzstromversorgung) und Durchführung von Funktionstests.

  • Nach Abschluss jeder planmäßigen Wartung wird ein detailliertes Wartungsprotokoll erstellt und dem Facility Management übergeben. Dieses Protokoll dokumentiert die durchgeführten Maßnahmen und etwaige Feststellungen.

Berichterstattung und Nachvollziehbarkeit

  • Monatliche Leistungsberichte werden dem Facility Management vorgelegt. Sie enthalten Kennzahlen zur Systemverfügbarkeit, Auflistung aller durchgeführten Wartungen sowie Informationen über aufgetretene Störungen und deren Behebung.

  • Quartalsweise erfolgt ein Service-Review mit dem Auftraggeber, in dem die Leistung des vergangenen Quartals analysiert, Trends diskutiert und zukünftige Maßnahmen geplant werden.

  • Jährliche Überprüfung der SLA-Einhaltung. Abweichungen werden dokumentiert, analysiert und durch definierte Verbesserungsmaßnahmen adressiert.

  • Alle Wartungs- und Reparaturmaßnahmen werden vollständig dokumentiert. Diese Dokumentation dient als Nachweis für Audits und ermöglicht eine vollständige Nachverfolgbarkeit aller Aktivitäten.

Verfahrensbezogene Schutzmaßnahmen- Folgende Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen gelten für sämtliche Wartungsaktivitäten:

  • Einsatz zertifizierter Techniker: Wartung und Servicearbeiten werden nur von geschultem und zertifiziertem Personal durchgeführt, das über spezifische Erfahrung in Zutrittskontrollsystemen verfügt.

  • Schulung und Weiterbildung: Regelmäßige Fortbildungen und Schulungen sorgen dafür, dass alle Mitarbeiter immer über die neuesten Technologien, Sicherheitsstandards und Wartungsverfahren informiert sind.

  • Datenschutz und Vertraulichkeit: Zutrittsdaten und Systeminformationen werden ausschließlich zu Wartungszwecken verwendet und stets vertraulich behandelt. Alle Mitarbeiter sind zur Geheimhaltung verpflichtet und nutzen gesicherte Kommunikationswege.

  • Lagerung kritischer Ersatzteile: Wichtige Komponenten (Kartenleser, Steuerplatinen, Netzteile, Softwarelizenzen) werden in ausreichender Menge bevorratet, um bei Störungen eine schnelle Wiederherstellung zu ermöglichen.

  • Qualitätssicherung: Regelmäßige Kontrolle der ausgeführten Wartungsarbeiten durch interne Audits. Korrektive Maßnahmen und Lessons Learned werden dokumentiert, um kontinuierliche Verbesserung sicherzustellen.

  • Notfallübungen: Gezielte Testläufe und Schulungen (z. B. simulationsbasierte Störfallübungen) erhöhen die Reaktionsfähigkeit aller Beteiligten bei tatsächlichen Ausfällen oder sicherheitsrelevanten Ereignissen.

Erklärung

Der Unterzeichner bestätigt, dass der Auftragnehmer ein umfassendes Wartungskonzept für das Zutrittskontrollsystem vorgelegt hat, einschließlich aller definierten Eskalationsverfahren und SLA-Verpflichtungen. Dieses Konzept gewährleistet Zuverlässigkeit, Transparenz und vollständige Erfüllung aller technischen, rechtlichen und betrieblichen Anforderungen des Auftraggebers.

Ort, Datum: __________________________

Name des Unterzeichners: __________________________

Position: __________________________

Unterschrift: __________________________

Firmenstempel: __________________________