3D2 Ausfallsichere Zertifikate
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Ausfallsicherheitszertifikate
Dieses Dokument bestätigt, dass das im Angebot des Bieters vorgesehene Zutrittskontrollsystem zertifizierte ausfallsichere Komponenten umfasst. Hierzu gehören insbesondere unterbrechungsfreie Stromversorgungen (USV) und speziell geprüfte ausfallsichere Türverriegelungen. Damit wird sichergestellt, dass der Betrieb des Zutrittskontrollsystems auch bei Stromausfall jederzeit aufrechterhalten bleibt. Das System wurde für den Einsatz in industriellen Gebäuden konzipiert, in denen 24/7-Betrieb, erhöhte Verfügbarkeits- und Sicherheitsanforderungen herrschen. Der Schwerpunkt auf kontinuierlicher Verfügbarkeit und Sicherheit entspricht den strengen Anforderungen des Facility Managements.
Anwendbare Normen und Vorschriften- Die angebotenen Komponenten und die Systemintegration entsprechen den einschlägigen nationalen und internationalen Normen:
DIN EN 60839 (Elektronische Zutrittskontrollsysteme – Systemzuverlässigkeit): Behandelt die Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit von Zutrittskontrollsystemen bei Ausfällen und unter definierten Betriebsbedingungen.
IEC/EN 62040-Reihe (USV-Normen): Legt Anforderungen an Design, Sicherheit und elektromagnetische Verträglichkeit von unterbrechungsfreien Stromversorgungen fest. Dies schließt Prüfungen für Leistungsfähigkeit, Störfestigkeit und Notbetrieb ein.
DIN VDE 0833-1/2 (Brandmelde- und Gefahrenwarnanlagen): Regelt die Integration von Zutrittskontrolle mit Brandmeldeanlagen, insbesondere Anforderungen an Notentriegelung elektrischer Türen bei Feueralarm oder ähnlichen Gefahrenmeldungen.
DIN EN 179 / DIN EN 1125 (Notausgangseinrichtungen): Beschreibt Anforderungen an Fluchtwegtüren, die im Notfall schnell geöffnet werden müssen (Notausgangstüren mit Schlössern bzw. Paniktüren mit Notausgangs-Beschlägen).
DIN 18250 / DIN 18263 (Türschlösser und Schließanlagen): Enthält Bestimmungen zu elektronischen Zutrittsbeschlägen, Verriegelungen und Sicherheitsklassen bei Schlössern.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Technische Regel ASR A2.3: Vorschriften zur Gestaltung von Flucht- und Rettungswegen sowie zur Sicherheit von Arbeitsstätten. Diese verlangen, dass elektrisch verriegelte Türen im Notfall einfach entriegelbar sind.
Landesbauordnung (z. B. Hamburgische Bauordnung): Bauordnungsrechtliche Vorgaben zur Sicherheit von Gebäuden, darunter Anforderungen an Fluchtwegtüren und ihre Entriegelung bei Energieausfall.
Unfallverhütungsvorschriften (z. B. DGUV Vorschrift 38): Vorschriften für Türen und Tore in Flucht- und Rettungswegen, insbesondere die sofortige Öffnungsmöglichkeit im Ernstfall.
Diese Normen und Vorschriften stellen sicher, dass das Zutrittskontrollsystem den rechtlichen Anforderungen an Sicherheit und Betriebsbereitschaft genügt.
Anforderungen der Ausschreibung-Im Rahmen der Ausschreibung werden folgende Vorgaben gestellt:
Betrieb bei Stromausfall: Das Zutrittskontrollsystem muss einschließlich aller Steuerungen, Server, Lesegeräte und Schließmechanismen während eines Netzausfalls mindestens die im Leistungsverzeichnis geforderte Zeit (z. B. 30 bis 60 Minuten) vollständig funktionieren. Dies wird durch die Integration von USV-Systemen erreicht.
Ununterbrochene Zugangskontrolle: Selbst bei Netzausfall müssen alle berechtigten Personen weiterhin korrekt ein- und austreten können. Die Zutrittsrechte bleiben erhalten, und alle Ereignisse werden lückenlos protokolliert.
Notentriegelung: Ausfallsichere Türverriegelungen müssen bei Brand- oder Gefahrenalarm sowie bei allgemeinem Stromausfall sofort in Fluchtrichtung entriegeln. Dadurch sind alle Flucht- und Rettungswege jederzeit frei passierbar. Die Entriegelung erfolgt automatisch, ohne manuelle Eingriffe.
Sperrung gegen unbefugtes Eindringen: Im Normalbetrieb verhindern die elektrischen Schlösser unbefugten Zutritt. Selbst bei Stromausfall werden die definierten Sicherheitsklassen eingehalten, sodass nur autorisiertes Personal Zugang erhält. Gegebenenfalls erfolgt eine zentrale Sperrung oder Entzerrung durch das Zutrittskontrollmanagement.
Instandhaltung und Dokumentation: Der Bieter stellt alle notwendigen Nachweise zur Verfügung. Dazu zählen Prüfprotokolle, Zertifikate und Wartungspläne, die belegen, dass USV und Türschlösser fachgerecht geprüft und instand gehalten werden. Diese Dokumente dienen als Nachweis zur Einhaltung der Ausschreibungsanforderungen.
USV-Anlagen- Die eingesetzten unterbrechungsfreien Stromversorgungen (USV) sind auf die speziellen Bedürfnisse des Zutrittskontrollsystems ausgelegt:
Dimensionierung und Leistungsfähigkeit: Die USV-Systeme sind dimensioniert, um im Fehlerfall die gesamte kritische Infrastruktur (Zutrittscontroller, Server, Lesegeräte, Schaltelemente und Kommunikationsschnittstellen) für die geforderte Mindestdauer mit Energie zu versorgen. Technische Datenblätter sowie Berechnungen zu Lastprofilen bestätigen die Auslegungsreserve.
Topologie: Es werden USV-Systeme in Doppelwandler-Topologie (Vollschutz) eingesetzt, um höchste Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Bei Ausfall der Netzspannung übernimmt die USV nahtlos und netzunabhängig die Stromversorgung.
Normenkonformität: Alle USV-Geräte sind nach den einschlägigen Sicherheits- und Leistungsnormen geprüft (z. B. IEC/EN 62040-1 Sicherheit, IEC/EN 62040-2 EMV, ggf. IEC/EN 62040-3 Leistungsmerkmale). Die Geräte besitzen gültige Zertifikate, CE-Kennzeichnung und entsprechen den Vorgaben für Energieeffizienz (z. B. EU-EcoDesign-Richtlinie für USV).
Batterie- und Service-Management: Die USV-Module verfügen über automatische Testzyklen für die Batterien sowie über Überwachungssysteme zur Zustandserfassung (z. B. Batteriezustand, Temperatur, Ladezustand). Ein vorgeschriebener Wartungsvertrag beinhaltet regelmäßige Inspektionen, Funktionsprüfungen unter Last und den Austausch von Batterien gemäß den Vorgaben des Herstellers.
Redundante Auslegung: Für höhere Verfügbarkeit sind die USV-Einheiten redundant ausgelegt (z. B. N+1-Redundanz oder paralleler Betrieb). Fällt eine Anlage aus, übernimmt die weitere USV-Einheit sofort die Versorgung. Dies gewährleistet, dass kein Single Point of Failure die Stromversorgung gefährdet.
Stromredundanz- Die Stromversorgung des Zutrittskontrollsystems ist in das Gesamtkonzept des Gebäudes eingebunden:
Automatisches Umschaltverhalten: Tritt ein Ausfall der Netzstromversorgung ein oder sinkt die Netzspannung unter definierte Grenzen, schalten die USV-Systeme vollautomatisch auf Batteriebetrieb um. Dieser Umschaltvorgang erfolgt unterbrechungsfrei, sodass keine Spannungsunterbrechung im System entsteht. Alle Datenbanken (Zutrittsprotokolle, Alarmlisten) bleiben schreibbar.
Integration mit Notstromsystemen: Zusätzlich zur USV kann im Gebäude eine zentrale Notstromversorgung vorhanden sein (z. B. Generator für Aufzüge oder Technikräume). Das Konzept ermöglicht, dass auch bei längerfristigem Netzausfall das Zutrittskontrollsystem über einen kombinierten Notstrom- und USV-Betrieb funktionsfähig bleibt.
Lastmanagement: Die USV steuert die Lasten je nach Priorität. Kritische Komponenten (Zutrittsserver, Hauptcontroller) werden garantiert weiterversorgt, während weniger kritische Verbraucher bei Bedarf temporär abgeschaltet werden, um Batteriekapazität zu sparen.
Monitoring und Alarmierung: Die USV-Systeme sind in das Gebäudemanagement- und Sicherheitssystem eingebunden und liefern Status- sowie Alarmmeldungen. Im Störfall wird das FM-Personal automatisch benachrichtigt (z. B. per E-Mail/SMS), sodass umgehend Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können. Alle Ereignisse (Netzausfall, Umschaltung, Batteriewechsel) werden protokolliert.
Instandhaltung: Ein umfangreicher Wartungs- und Prüfplan sichert die dauerhafte Betriebsbereitschaft. Dieser sieht monatliche Selbsttests sowie halbjährliche Belastungstests vor. Der Austausch der Batterien ist vor Ablauf ihrer Lebensdauer terminiert. Dokumentation und Prüfergebnisse werden kontinuierlich geführt.
Zertifizierung und Einhaltung- Die eingesetzten Türverriegelungsmechanismen sind speziell für Sicherheitstüren und Zugangskontrollen ausgelegt:
Produkthomologation: Alle Türschlösser und Beschläge verfügen über Herstellerbescheinigungen, aus denen hervorgeht, dass sie für den elektrischen Dauerbetrieb und Notentriegelungsbetrieb geeignet sind. Die Herstellerzertifikate bestätigen, dass im Falle eines Stromausfalls die Türen in Fluchtrichtung entriegeln.
Normen- und Zulassungskonformität: Die Hardware wurde nach den relevanten Normen geprüft. Hierzu gehören beispielsweise VdS-Anerkennungen für automatische Türverriegelungen und Prüfzeugnisse nach EN 50090 (Elektrotechnische Haus- und Gebäudesysteme). Die Verschlusstechnik erfüllt die Anforderungen nach DIN EN 179/1125 sowie produktspezifischen Vorschriften (z. B. motorischer Zylinder für Zutrittskontrolltüren).
Brandschutz und Bauaufsicht: Für bestimmte Türen gelten kombinierte Anforderungen: Die Schlösser entsprechen den Feuerwiderstandsklassen gemäß DIN EN 1634-1. Zusätzlich besitzen sie eine notstromgesicherte Entriegelungsfunktion, die beim Ansprechen der Brandmeldeanlage automatisch aktiviert wird.
Sicherheitsstufen: Die elektrischen Zylinder und Schlösser entsprechen definierten Sicherheitsstufen (z. B. VdS-Klassen A, B oder C), die die Manipulations- und Einbruchswiderstandsfähigkeit festlegen. Diese Stufen sind durch Klassifizierungsbescheinigungen dokumentiert.
Funktionale Szenarien- Die ausfallsicheren Türsysteme sind in typische Betriebs- und Notfallszenarien eingebunden:
Brand- und Gefahrenfall: Bei Auslösung der Brandmeldeanlage oder manueller Auslösung des Notfallalarms werden alle betroffenen Türen automatisch freigegeben. Die Verriegelung löst aus, und die Türen können in Fluchtrichtung geöffnet werden, ohne dass Schlüssel oder Codes erforderlich sind. Diese Notentriegelung ist in Echtzeit mit der Gebäudesicherheit verknüpft und funktioniert dank der USV unabhängig von der Hauptstromversorgung.
Normalbetrieb mit Zutrittskontrolle: Unter normalen Betriebsbedingungen verriegeln sich Türen entsprechend den Zugangsrechten und Zeitplänen. Zutritt erhalten nur autorisierte Personen (z. B. per Ausweis, PIN oder Biometrie). Alle Zustandänderungen (Eintritt/Austritt, Verriegelung, Entriegelung) werden lückenlos protokolliert.
Gezielte Sperrmaßnahmen: Bei einem Sicherheitsalarm (z. B. erkannter Einbruchsversuch oder Angriffsszenario) kann über das zentrale Managementsystem oder einen Sicherheitsdienst eine sofortige Sperrung ausgewählter Türen ausgelöst werden. Auch in diesem Modus bleibt eine kontrollierte Notentriegelung für Evakuierungswege möglich.
Manuelle Überbrückung: Jede Tür ist mit einer Panikfunktion versehen (z. B. Notausgangs-Beschlag mit Break-Glass-Kontakt). Selbst wenn das elektronische System ausfällt, ermöglicht diese Funktion eine mechanische Öffnung in Fluchtrichtung.
Zuverlässigkeits- und Sicherheitsmaßnahmen- Zusätzliche Maßnahmen erhöhen die Betriebssicherheit der ausfallsicheren Schlösser:
Lebensdauertests: Die Schließanlagen wurden umfangreichen Dauerprüfungen unterzogen (Zyklenzahlen im sechsstelligen Bereich) und zeigen keine nennenswerten Verschleißerscheinungen. Langzeiterprobungen von Motoren und Kontakten stellen sicher, dass auch nach vielen Betätigungen die Funktion zuverlässig bleibt.
Selbstüberwachung: Die Verriegelungssysteme sind mit Sensorik ausgestattet, die den Türzustand (verschlossen/offen) erfasst. Jegliche Abweichung oder Fehler wird sofort erkannt und gemeldet. Dies gilt sowohl für den normalen Verriegelungsbetrieb als auch für die Notentriegelung.
Anbindung an Alarmsysteme: Tür- und Schlosskomponenten sind an Brandmelde- und Sicherheitsalarmsysteme angeschlossen. So kann z. B. ein Rauchmelder direkt eine Türentriegelung auslösen. Umgekehrt kann ein manueller Alarm (Panikknopf) eine systemweite Türöffnung initiieren.
Redundante Signalkreise: Um Befehle an die Türschlösser zuverlässig zu übertragen, werden redundante Signalwege verwendet (z. B. 2-Draht-Technik oder duale Busanbindung). Fällt ein Signalweg aus, übernimmt automatisch der andere. Die Stromversorgung der Steuerung erfolgt durch die USV.
Dokumentation und Nachweise- Der Bieter legt umfassende Unterlagen vor, die die Ausfallsicherheit belegen:
Zertifikate und Zulassungen: Vorliegende Zertifikate (z. B. Hersteller-, VdS- oder TÜV-Bescheinigungen) für USV-Anlagen und Türverriegelungen werden bereitgestellt. Sie dokumentieren die Konformität mit den genannten Normen und Vorschriften.
Technische Datenblätter: Die Datenblätter der USV und Schließsysteme enthalten Angaben zu Kapazitäten, Laufzeiten, Leistungsaufnahme, Alterungsdaten der Batterien sowie Montage- und Betriebsanleitungen.
Prüfprotokolle: Nachweise über Funktions- und Belastungstests werden ergänzt. Dazu gehören Protokolle über Simulationen von Netzausfällen, Brandszenarien und Manipulationsversuchen, aus denen die korrekte Ausfallsicherheit hervorgeht.
Wartungs- und Serviceunterlagen: Wartungsverträge und Serviceberichte belegen, dass Instandhaltungsmaßnahmen regelmäßig durchgeführt werden. Inspektionsprotokolle, Batterieprüfungsergebnisse und Dokumentationen zu Software-Updates sind vorhanden.
Sicherheitskonzept-Dokumentation: Ein detailliertes Sicherheitskonzept beschreibt das Zusammenspiel aller Systeme (Zutrittskontrolle, Alarmierung, USV) und dokumentiert Abläufe im Notfall, Zuständigkeiten und Eskalationspfade.
CE- und EG-Konformität: Alle elektrischen Komponenten tragen das CE-Zeichen und erfüllen die relevanten EU-Richtlinien (z. B. EMV-Richtlinie, Niederspannungsrichtlinie).
Verfahrensmäßige Sicherheiten- Der Bieter stellt sicher, dass organisatorische Maßnahmen die technische Ausfallsicherheit unterstützen:
Regelmäßige Notfallübungen: Im Rahmen des betrieblichen Notfall- und Evakuierungskonzepts werden periodisch Übungen durchgeführt, bei denen Stromausfall und Alarm gleichzeitig simuliert werden. So kann die korrekte Funktion von USV und Türentriegelung in der Praxis nachgewiesen werden.
Schulung des Personals: Das zuständige FM- und Sicherheitspersonal wird umfassend in die Bedienung und Wartung der USV-Anlagen und Zutrittssysteme eingewiesen. Handlungsanweisungen für Notfälle (Generatorstart, manuelles Türöffnen, Reset-Prozeduren) sind dokumentiert und geübt.
Dokumentenverwaltung: Sämtliche Zertifikate, Testprotokolle und Wartungsaufzeichnungen werden zentral archiviert und sind der Bauherrschaft bzw. dem späteren Betreiber jederzeit zugänglich. Zum Projektabschluss werden alle Nachweise offiziell an den Auftraggeber übergeben.
Fortlaufende Aktualisierung: Beim Austausch von Systemkomponenten (z. B. Upgrade der USV oder Modernisierung der Zutrittskontrolle) werden sofort neue Zertifikate und Testergebnisse erstellt. So bleibt die Ausfallsicherheit auch bei technischen Neuerungen durchgehend gewährleistet.
Erklärung
Hiermit erklärt die unterzeichnende Firma verbindlich, dass sämtliche im Angebot enthaltenen Komponenten des Zutrittskontrollsystems über gültige Nachweise zur Ausfallsicherheit verfügen. Insbesondere garantiert der Bieter, dass die USV-Stromversorgung und die ausfallsicheren Türverriegelungen den Anforderungen der Ausschreibung entsprechen und im Falle eines Stromausfalls einen unterbrechungsfreien und sicheren Betrieb gewährleisten. Alle genannten Komponenten sind erprobt und erfüllen die einschlägigen Anforderungen.
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Unterschriftsberechtigter:
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