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Einhaltung gesetzlicher und normativer Vorgaben

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Zutritt und Zutrittskontrollsysteme: Einhaltung gesetzlicher und normativer Vorgaben

Zutritt und Zutrittskontrollsysteme: Einhaltung gesetzlicher und normativer Vorgaben

Zutrittskontrollsysteme (ZKS) sind elementare Bestandteile der physischen Sicherheitsarchitektur von Gebäuden. Sie regeln den Zugang zu sicherheitskritischen Bereichen, schützen Personen und Sachwerte und erfüllen Anforderungen des Datenschutzes, Arbeitsschutzes und der Gefahrenabwehr. Moderne Systeme kombinieren mechanische Komponenten mit elektronischer Identifikation und zunehmend auch mit IT-gestützten Komponenten wie biometrischen Verfahren oder Cloud-Integration.

Facility Manager tragen Verantwortung für Auswahl, Betrieb und Wartung solcher Systeme. Dabei sind sowohl die rechtlichen Anforderungen als auch die technische Umsetzung präzise einzuhalten. Verstöße gegen Datenschutz-, Sicherheits- oder Brandschutzauflagen können nicht nur zu Bußgeldern, sondern auch zu Haftungsrisiken führen. Das Fazit vorweg: Die Einhaltung gesetzlicher und normativer Vorgaben bei Zutrittskontrollsystemen ist kein optionaler Standard, sondern eine grundlegende Betreiberpflicht. Nur durch eine abgestimmte Planung, datenschutzkonforme Umsetzung und regelmäßige technische Überprüfung lässt sich der rechtssichere, wirtschaftliche und funktionale Betrieb gewährleisten.

Rechtlicher Rahmen

Die Betreiberpflichten für Zutrittssysteme ergeben sich aus verschiedenen Gesetzen und Verordnungen:

  • EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – insbesondere Art. 5, 6, 25 und 32 bzgl. Zweckbindung, Datensparsamkeit, technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) – ergänzende Vorschriften für Deutschland

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – Anforderungen an elektrische Systeme

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) – Anforderungen an Fluchtwege und Sicherheit

  • Landesbauordnungen – insbesondere bei brandschutztechnisch relevanten Türen

  • IT-Sicherheitsgesetz (für KRITIS) – Zutrittskontrolle als Teil physischer IT-Sicherheit

  • Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) – für eingesetzte Hardware-Komponenten Je nach Gebäudeart gelten zusätzliche Anforderungen, z. B. aus der Krankenhausbauverordnung, DIN EN ISO 27001 (Informationssicherheitsmanagement) oder dem BSI-Grundschutz.

Technische Normen und Richtlinien

  • DIN EN 60839-11-1 – Elektronische Zutrittskontrollsysteme – Systemanforderungen

  • DIN EN 50133 – Systeme für Zutrittskontrolle in Gebäuden

  • VDMA 24992 / VdS 2112 / VdS 2311 – Anforderungen an Zutrittstüren und Sicherheitskomponenten

  • DIN EN 179 / 1125 – Notausgangs- und Paniktürverschlüsse

  • DIN 14675 – Integration von ZKS mit Brandmelde- und Gefahrenmeldesystemen

  • DIN EN ISO 7010 – Sicherheitskennzeichnung an Türen und Durchgängen Die Auswahl der Komponenten muss diesen Normen entsprechen, um Sicherheits-, Versicherungs- und Betreiberanforderungen zu erfüllen.

Betreiberpflichten im Facility Management

  • Dokumentierte Zweckbindung und Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) bei personenbezogener Datenverarbeitung

  • Definition von Zutrittsberechtigungen und Rollen (z. B. Mitarbeitende, Dienstleister, Besucher)

  • Regelmäßige Prüfung und Anpassung der Zutrittsmatrix (Mindestprinzip, keine Alibiberechtigungen)

  • Sicherstellung von Redundanzen bei Systemausfällen, z. B. durch mechanische Notentriegelung

  • Schulung des Bedienpersonals

  • Pflege der Zutrittsprotokolle und Löschfristen gemäß DSGVO

  • Integration in Notfall- und Brandschutzkonzepte (z. B. Freigabe von Fluchtwegen bei Alarm)

Integration in FM- und Sicherheitskonzepte

  • Schnittstellen zu Zeiterfassung, Besuchermanagement, Gebäudeautomation (GA) und BMS

  • Verknüpfung mit Videoüberwachung und Einbruchmeldeanlagen (EMA)

  • Einbindung in CAFM-Systeme zur Berechtigungsvergabe, Wartung und Nachverfolgung

  • Abgleich mit IT-Sicherheitsrichtlinien, z. B. bei biometrischen oder netzwerkbasierten Systemen

  • Regelmäßige Systemaudits und Notfalltests, z. B. Simulation von Zutrittssperren bei Evakuierung