3G2 Wartungsplan
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Wartungsplan für Zutrittskontrollsysteme
Der vorliegende Wartungsplan beschreibt die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und Verfahren für die regelmäßige Inspektion, Wartung und Instandhaltung der elektronischen Zutrittskontrollsysteme in den betreffenden Gebäuden. Ziel ist es, die dauerhafte Funktionsfähigkeit, Verfügbarkeit sowie die Erfüllung aller sicherheits- und betrieblichen Anforderungen zu gewährleisten. Die Durchführung der Wartungsarbeiten erfolgt in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber (Facility Management), um Beeinträchtigungen des laufenden Betriebsablaufs zu minimieren.
- Rechtlicher
- Leistungsumfang
- Wartung
- Korrektive
- Dokumentation
- Verfahrensvorkehrungen
- Verbesserung
- Erklärung
Rechtlicher & gesetzlicher Rahmen- Anwendbare Normen und Vorschriften
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle einschlägigen Normen, Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben bei der Wartung einzuhalten.
Dazu gehören insbesondere:
DIN EN 60839-11-1 / VDE 0830-8-11-1: Anforderungen an elektronische Zutrittskontrollanlagen. Diese Norm definiert Mindestanforderungen an die Funktion, Leistungsfähigkeit und Wartung von Zutrittskontrollsystemen.
DIN VDE 0100: Technische Regeln für die Sicherheit elektrischer Niederspannungsanlagen. Alle Arbeiten an elektrischen Komponenten des Zutrittskontrollsystems erfolgen gemäß den Vorgaben dieser Norm, um die elektrische Sicherheit sicherzustellen.
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Personenbezogene Daten, die im Rahmen des Zutrittskontrollsystems erfasst oder verarbeitet werden (z. B. Zutrittsprotokolle, biometrische Daten), werden während der Wartung vertraulich behandelt. Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass alle datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden.
DGUV Vorschriften und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Die Wartung wird unter Beachtung der arbeits- und arbeitssicherheitstechnischen Vorgaben durchgeführt. Insbesondere sind die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) zur Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sowie die allgemeinen Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschrift 1) verbindlich anzuwenden. Ebenso werden die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eingehalten.
Verpflichtungen aus der Ausschreibung
Der Auftragnehmer sichert die Bereitstellung eines strukturierten, nachvollziehbaren und prüffähigen Wartungsplans zu, der den vertraglichen Ausschreibungsanforderungen entspricht. Alle Inspektionen, Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen werden dokumentiert. Diese Dokumentationen (Wartungsberichte, Prüflisten, Inspektionsprotokolle) können dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt oder elektronisch zur Verfügung gestellt werden.
Die Wartungsleistungen umfassen sowohl vorbeugende (präventive) als auch korrektive Maßnahmen. Dabei wird sichergestellt, dass alle Arbeiten gemäß den vereinbarten Servicelevels und Sicherheitsstandards durchgeführt werden. Störungen werden zügig behoben und aufgezeichnet, um die kontinuierliche Einsatzbereitschaft des Systems zu garantieren.
Leistungsumfang der Wartung- Der Leistungsumfang der Wartung umfasst sämtliche Komponenten und Schnittstellen des Zutrittskontrollsystems, einschließlich:
Zutrittsleser und Tastaturen: Kartenlesegeräte, PIN-Pads, RFID-Reader an Ein- und Ausgängen.
Steuerungseinheiten und Server: Zutrittscontroller, Serversysteme und zentrale Steuerungskomponenten.
Ausweis- und Berechtigungsmanagement: Systeme zur Verwaltung und Ausgabe von Zutrittsmedien (Ausweise, Transponder, Schlüssel) sowie Datenbanken für Zutrittsberechtigungen.
Biometrische Erfassungsgeräte: Fingerabdruckleser, Gesichtserkennungskameras oder andere biometrische Scanner.
Software und Datenbanken: Anwendungssoftware zur Zutrittskontrolle, Benutzerdatenbanken und Systemlogs.
Systemintegration mit Fremdanlagen: Schnittstellen zu ergänzenden Systemen wie Videoüberwachung (CCTV), Brandmeldeanlagen, Einbruchmeldeanlagen und Besuchermanagementsystemen.
Der Wartungsumfang erstreckt sich zudem auf die elektrischen Versorgungs- und Kommunikationsinfrastrukturen, die für den Betrieb des Zutrittskontrollsystems erforderlich sind. Dies schließt Stromversorgungen (inklusive unterbrechungsfreier Stromversorgungen), Netzwerkkabel und -hardware sowie Verkabelungen ein.
Inspektionsplan- Ein festgelegter Inspektionsplan gewährleistet regelmäßige Kontrollen nach folgenden Zeitintervallen:
Monatlich: Sichtprüfung aller Zutrittspunkte und -geräte. Überprüfung des Zustands von Lesegeräten, Tastaturen und Verkabelungen auf Beschädigungen oder Abnutzung. Kontrolle der Systemprotokolle (Logfiles) auf ungewöhnliche Ereignisse oder Sicherheitsvorfälle. Ermittlung und Austausch fehlerhafter Zugangsausweise und -medien.
Vierteljährlich: Funktionstests der Türschließ- und Freigabeeinrichtungen an repräsentativen Zutrittspunkten. Prüfung der Kommunikationsverbindungen zwischen Lesern und Steuerungseinheiten. Installation von Software- und Firmware-Updates für Systemkomponenten gemäß Herstellerempfehlungen. Überprüfung und Aktualisierung der Zutrittsberechtigungen in der Datenbank.
Jährlich: Umfassende Überprüfung des Gesamtsystems. Dazu gehören Lasttests (z. B. Belastungstests der Server), vollständige Hardware- und Software-Updates sowie Funktionsprüfungen aller Backup-Systeme (z. B. Ersatzserver, USV). Es werden Ausfallszenarien simuliert (Failover-Tests), um die Ausfallsicherheit zu verifizieren. Zudem wird die Sicherheit gegen physische oder elektronische Manipulationen geprüft und erforderlichenfalls nachgebessert.
Auszuführende Tätigkeiten- Im Rahmen der präventiven Wartung werden insbesondere folgende Tätigkeiten durchgeführt:
Reinigung und Kalibrierung: Optische und sensible Komponenten wie Kartenleser, RFID-Antennen und biometrische Sensoren werden regelmäßig gereinigt. Biometrische Geräte werden nach Herstellerangaben kalibriert, um eine zuverlässige Erkennung zu gewährleisten.
Überprüfung der Stromversorgung: Kontrolle der Spannungsebenen, Überprüfung der Batteriezustände und Funktionskontrolle der unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV). Austausch alter oder schwacher Batterien in Lesegeräten und Kontrollsystemen.
Systemüberprüfung und Redundanz: Validierung der Systemredundanz durch Tests von Backup-Servern und Ausweichsteuerungen. Überprüfung der Netzwerkverbindungen auf Integrität und ausreichende Bandbreite.
Alarmerkennung und -reaktion: Test aller konfigurierten Alarmfunktionen (z. B. bei unerlaubtem Zutrittsversuch, Sabotage oder Stromausfall). Sicherstellung, dass Fail-Safe-Funktionen (z. B. automatische Türöffnungen bei Brand- oder Notfallsignalen) korrekt arbeiten.
Protokollprüfung: Regelmäßiges Auslesen und Auswerten der Systemprotokolle auf Unregelmäßigkeiten oder sicherheitsrelevante Vorfälle. Wiederkehrende Fehlermeldungen werden erkannt und dokumentiert, um künftige Wartungsmaßnahmen zu optimieren.
Software-Updates: Einspielen von aktuellen Sicherheits- und Funktionsupdates für Betriebssysteme und Zutrittskontrollsoftware nach Prüfung auf Kompatibilität mit der bestehenden Systemumgebung.
Ausweis- und Berechtigungsmanagement: Überprüfung der Gültigkeit von Zutrittsausweisen und -medien. Entzug oder Sperrung veralteter Berechtigungen, Aktualisierung von Benutzerprofilen und Berechtigungslisten gemäß den Vorgaben des Auftraggebers.
Korrektive Wartung
Reaktions- und Reparaturzeiten: Bei Systemausfällen oder Fehlfunktionen erfolgt die Bearbeitung entsprechend den vertraglich vereinbarten Reaktions- und Wiederherstellungszeiten. Der Auftragnehmer stellt eine erreichbare Service-Hotline oder einen Rund-um-die-Uhr-Notdienst sicher, über den Störungen jederzeit gemeldet werden können.
Austausch defekter Komponenten: Defekte oder verschlissene Bauteile (z. B. Lesegeräte, Netzteile, Verkabelung) werden zeitnah durch Original-Ersatzteile oder gleichwertige hochwertige Komponenten ersetzt. Nur zertifizierte Ersatzteile werden verwendet, um volle Funktionalität sicherzustellen.
Ursachenanalyse: Jede Störung wird dokumentiert und einer systematischen Fehlerursachenanalyse unterzogen, um Wiederholungen zu vermeiden. Erkenntnisse aus der Ursachenanalyse fließen in künftige Wartungspläne und -intervalle ein.
Dokumentation nach Eingriff: Nach Abschluss der Reparaturmaßnahmen werden die Wartungsprotokolle umgehend aktualisiert. Dabei werden Art des Fehlers, durchgeführte Arbeiten, ausgetauschte Teile und eventuelle Empfehlungen für vorbeugende Maßnahmen festgehalten
Dokumentation und Berichterstattung
Wartungsprotokolle: Für jede Inspektion und Wartung wird ein ausführliches Protokoll erstellt, das Datum, beteiligte Personen, geprüfte Komponenten und Ergebnisse dokumentiert. Festgestellte Mängel und ergriffene Korrekturmaßnahmen werden detailliert festgehalten.
Vierteljährliche Berichte: Dem Auftraggeber werden vierteljährlich Wartungsberichte übergeben. Diese Berichte fassen alle durchgeführten Inspektionen und Wartungen sowie aufgetretene Störungen zusammen und enthalten Empfehlungen für zusätzliche Optimierungen oder den Austausch von Komponenten.
Aufbewahrungspflichten: Alle Wartungsnachweise, Protokolle und Berichte werden für mindestens 24 Monate archiviert. Sie stehen dem Auftraggeber auf Anforderung zur Verfügung und können für interne Audits oder behördliche Prüfungen herangezogen werden.
Elektronische Dokumentation: Der Auftragnehmer nutzt ein elektronisches Wartungsmanagementsystem zur lückenlosen Erfassung aller Tätigkeiten. Dies gewährleistet eine zeitnahe Bereitstellung der Dokumente und Berichte für den Auftraggeber sowie Transparenz über den Wartungsstatus.
Verfahrensvorkehrungen
Geschultes Personal: Wartungsarbeiten werden ausschließlich von fachlich qualifizierten und geschulten Technikern ausgeführt. Alle eingesetzten Mitarbeiter verfügen über die erforderlichen Zertifikate (z. B. VDE-Prüfberechtigung, herstellerspezifische Schulungen) und Erfahrung mit Zutrittskontrollsystemen.
Arbeitsschutz: Es werden alle einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften eingehalten. Dazu gehört das Tragen geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA), die Kennzeichnung von Gefahrenbereichen und die Durchführung von Sicherheitsunterweisungen vor Arbeitsbeginn. Elektrische Arbeiten erfolgen nach den geltenden Sicherheitsregeln (z. B. DGUV Vorschrift 3).
Betriebsabstimmung: Die Wartung wird so geplant und durchgeführt, dass Beeinträchtigungen des laufenden Betriebs minimiert werden. Arbeiten werden vorzugsweise außerhalb der Haupteinsatzzeiten durchgeführt, und notwendige Sperrungen von Türen oder Bereichen erfolgen nur nach Abstimmung mit dem Facility Management.
Subunternehmerpflichten: Werden Subunternehmer eingesetzt, gelten für diese dieselben Qualifikations- und Dokumentationsanforderungen wie für den Auftragnehmer selbst. Subunternehmer werden vertraglich verpflichtet, alle beschriebenen Verfahren und Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten.
Datenschutz und Vertraulichkeit: Wartungspersonal erhält nur Zugriff auf Systemdaten und Protokolle, soweit dies für die Durchführung der Arbeiten erforderlich ist. Personenbezogene Daten (z. B. Zutrittsprotokolle, Benutzerdaten) werden streng vertraulich behandelt und nicht unbefugt an Dritte weitergegeben.
Kontinuierliche Verbesserung
Jährliche Überprüfung des Wartungsplans: In Abstimmung mit dem Auftraggeber wird mindestens einmal jährlich der Wartungsplan gemeinsam überprüft. Erkenntnisse aus den bisherigen Wartungsarbeiten und Systemanalysen werden berücksichtigt, um Verbesserungen zu identifizieren.
Anpassung der Maßnahmen: Häufigkeit und Umfang der Inspektionen sowie der Wartungsaufgaben werden bei Bedarf angepasst, um veränderten Betriebsbedingungen oder geänderten Nutzeranforderungen Rechnung zu tragen.
Technologische Aktualisierung: Der Wartungsplan wird kontinuierlich an aktuelle technische Entwicklungen und Herstellervorgaben angepasst. Neue Software-Releases, Sicherheitspatches und verbesserte Systemkomponenten werden bewertet und in den Wartungsprozess integriert, sofern sie einen Mehrwert bieten.
Feedback-Schleifen: Feedback des Facility Managements und der Systembenutzer wird aktiv eingeholt, um mögliche Schwachstellen frühzeitig zu erkennen. Vorschläge für Effizienzsteigerungen oder Systemerweiterungen werden geprüft und, sofern sinnvoll, umgesetzt.
Dokumentenpflege: Alle Änderungen am Wartungsplan und an den Verfahren werden dokumentiert. Überarbeitete Dokumente werden nach interner Freigabe dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Erklärung
Hiermit bestätigt der Auftragnehmer, dass er den oben beschriebenen Wartungsplan umsetzt, um regelmäßige Inspektionen und die kontinuierliche Leistungsfähigkeit des Zutrittskontrollsystems sicherzustellen. Sämtliche Maßnahmen werden in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen, technischen und betrieblichen Standards durchgeführt, um Sicherheit, Compliance und den störungsfreien Betrieb zu gewährleisten.
Ort, Datum:
Unterschrift des Bevollmächtigten: _________________________
Name des Unterzeichners: _________________________
Position / Funktion: _________________________
Firmenstempel: _________________________
