3F5 Arbeitsschutz-Zertifizierung
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Arbeitsschutz-Zertifizierung – Zugangskontrollsysteme
Dieses Dokument ist Bestandteil des Angebots und unterstreicht, dass der Arbeitsschutz auf Augenhöhe mit technischen und wirtschaftlichen Kriterien betrachtet wird. Es wird klargestellt, dass die Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften bei allen angebotenen Leistungen oberste Priorität genießt. Diese Verpflichtung entspricht der unternehmensinternen Politik und den erwarteten Standards des Auftraggebers.
Der vorliegende Abschnitt dient als verbindliche Erklärung des Auftragnehmers im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens für Zugangskontrollsysteme. Er beschreibt den Zweck dieses Dokuments und bestätigt die uneingeschränkte Verpflichtung des Auftragnehmers, sämtliche einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten. Ziel ist es, die Sicherheit und Gesundheit aller Mitarbeiter und am Projekt beteiligten Personen während der Planung, Installation, des Betriebs und der Wartung der Zugangskontrollsysteme in einem industriellen Gebäude nachhaltig sicherzustellen. Der Auftragnehmer erklärt hiermit, dass er alle erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen ergreifen und konsequent fördern wird, um ein Höchstmaß an Sicherheit für das Projektpersonal zu gewährleisten.
- Geltungsbereich
- Zertifizierungspflicht
- Rechtliche
- Technische
- Verfahren
- Verantwortung
- Vertrags
- Erklärung
- Unterschrift
Geltungsbereich
Dieses Arbeitsschutz-Managementsystem nach ISO 45001 findet Anwendung auf alle Tätigkeiten, die mit den Zugangskontrollsystemen im Gebäude verbunden sind. Dies umfasst insbesondere die Beschaffung, Lieferung, Projektierung, Planung, Installation, Inbetriebnahme, den laufenden Betrieb sowie die regelmäßige Wartung und Instandhaltung der Systeme. Auch die Schulung und Einweisung von Bedienpersonal sowie Serviceleistungen im Rahmen des Facility-Management-Betriebs fallen in den Geltungsbereich. Alle mit diesem Projekt betrauten Mitarbeiter sind in das Arbeitsschutzsystem eingebunden, um koordinierte Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und Gesundheitsgefahren zu gewährleisten. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf Subunternehmer, Lieferanten und sonstige Partner, die vertraglich zur Einhaltung gleicher hoher Arbeitsschutzstandards verpflichtet werden.
Zertifizierungspflicht
Der Nachweis der ISO-45001-Zertifizierung ist bei Angebotsabgabe vorzulegen. Der Auftragnehmer bestätigt hiermit, im Besitz eines gültigen Zertifikats für ein Arbeitsschutz-Managementsystem nach ISO 45001 zu sein. Diese Zertifizierung wurde von einer akkreditierten und unabhängigen Zertifizierungsstelle ausgestellt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ISO-45001-Zertifizierung während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten und durch regelmäßig durchgeführte Rezertifizierungen oder Überwachungsaudits aktuell zu halten. Ändert sich der Zertifizierungsstatus – etwa durch Ablauf, Änderung des Zertifikatsumfangs oder Entzug durch die Zertifizierungsstelle – wird der Auftragnehmer dies unverzüglich schriftlich dem Auftraggeber mitteilen und alle notwendigen Korrekturmaßnahmen ergreifen, um die Zertifizierung wiederherzustellen. Wird die ISO-45001-Zertifizierung entzogen, gilt dies als schwerwiegender Vertragsverstoß.
Rechtliche und normative Grundlagen- Dazu zählen insbesondere:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Grundlage für den Arbeitsschutz, das Gefährdungsbeurteilungen und Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten vorschreibt.
DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention): Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherungsträger zur Organisation des Arbeitsschutzes im Unternehmen, inklusive Pflichten zur Unterweisung, Kontrolle und Dokumentation.
DIN EN 60839 (Sicherheitsanwendungen): Europäische Normenreihe für Alarm- und Sicherheitsanwendungen, die Anforderungen an Planung, Installation und Instandhaltung von elektronischen Sicherheitssystemen festlegt.
DIN VDE 0833 (Gefahrenmeldeanlagen): Deutsche Normen für Anlagen zur Einbruch- und Gefahrenmeldung, relevant für die Integration von Zutrittskontrollsystemen in die Sicherheits- und Überwachungstechnik.
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten. Zutrittskontrollsysteme erfassen und verarbeiten personenbezogene Informationen (z. B. Zutrittsberechtigungen, Zutrittsprotokolle). Der Auftragnehmer garantiert die Umsetzung aller datenschutzrechtlichen Anforderungen, insbesondere hinsichtlich Datensicherheit, Speicherdauer, Zugriffsrechte und Löschung der erhobenen Daten.
Darüber hinaus sind alle weiteren für den Arbeitsschutz und die Technische Gebäudeausrüstung relevanten Vorschriften einzuhalten (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, ggf. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/C) bei anfallenden Bauarbeiten). Ferner sind alle branchenspezifischen technischen Normen und behördlichen Vorgaben zu beachten, die sich beispielsweise aus der Gebäudesicherheit oder dem Brandschutz ergeben.
Technische Anforderungen im Arbeitsschutzkontext
Im Rahmen der Umsetzung des Arbeitsschutzes berücksichtigt der Auftragnehmer sämtliche technischen und organisatorischen Aspekte, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.
Zusätzlich kommen folgende Maßnahmen zur Anwendung:
Gefährdungsbeurteilungen: Für alle Arbeitsprozesse (Installation, Inbetriebnahme, Wartung, Entsorgung) werden detaillierte Gefährdungsbeurteilungen erstellt und dokumentiert. Diese Analysen berücksichtigen mechanische, elektrische, ergonomische und psychische Belastungen sowie spezifische Gefährdungen an Betriebsstätten mit Zugangskontrollen.
Ergonomie und Arbeitsumgebung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass Montage- und Servicearbeiten ergonomisch ausgelegt sind. Hierzu gehören zum Beispiel die sachgerechte Positionierung von Arbeitsmitteln, die Verwendung rückenfreundlicher Hebe- und Tragehilfen sowie eine ausreichende Beleuchtung an allen Arbeitsplätzen.
Freischaltung und Abstempelung (Lockout-Tagout): Elektrische Arbeiten dürfen ausschließlich nach ordnungsgemäßer Freischaltung und Anwendung von Lockout-Tagout-Verfahren gemäß den VDE-Vorschriften ausgeführt werden.
Baustellenabsicherung: Während der Installations- und Wartungsarbeiten werden geeignete Sicherheitsabsperrungen, Warnschilder und Markierungen angebracht, um unbefugten Zutritt zu verhindern und Gefahrenbereiche deutlich zu kennzeichnen.
Einsatz geprüfter Arbeitsmittel: Bei allen Tätigkeiten werden nur geprüfte und zertifizierte Arbeitsmittel eingesetzt. Leitern, Gerüste, Hebezeuge, Elektro-Werkzeuge und Messgeräte werden gemäß den geltenden Vorschriften regelmäßig gewartet und geprüft.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Alle Mitarbeiter erhalten die erforderlichen Schutzmittel (z. B. Schutzhelm, Schutzbrille, Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe). Der Auftragnehmer achtet darauf, dass die PSA korrekt verwendet und regelmäßig auf ihre Funktionstauglichkeit überprüft wird.
Dokumentation und Nachweisführung: Alle durchgeführten Arbeitsschutzmaßnahmen, Sicherheitsunterweisungen und Prüfungen werden sorgfältig dokumentiert. Hierzu zählen beispielsweise Prüfprotokolle der Arbeitsmittel, Unterweisungsnachweise, Auditberichte und Unfallmeldungen. Diese Nachweise werden dem Auftraggeber auf Anfrage vorgelegt.
Verfahren und Nachweise- Für die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren und die fortlaufende Vertragserfüllung legt der Auftragnehmer folgende Unterlagen vor:
ISO 45001-Zertifikat (Kopie, gültig und von einer akkreditierten Stelle ausgestellt): Nachweis eines etablierten Arbeitsschutzmanagementsystems.
Interne Arbeitsschutzrichtlinien: Kopien der firmeninternen Richtlinien und Verfahrensanweisungen zum Arbeitsschutz, insbesondere für Installation und Wartung von Zutrittskontrollsystemen.
Schulungs- und Unterweisungsnachweise: Dokumentierte Nachweise über durchgeführte Sicherheitsschulungen und Unterweisungen der Mitarbeiter, inklusive Termine und Inhalte.
Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen: Ausgearbeitete Gefährdungsbeurteilungen für alle wesentlichen Arbeitsschritte sowie entsprechende Betriebsanweisungen für sicherheitsrelevante Tätigkeiten.
Nachweis interner Audits: Protokolle oder Zusammenfassungen regelmäßiger interner Audits im Rahmen des Arbeitsschutzmanagementsystems, die die fortlaufende Kontrolle und Verbesserung der Arbeitsschutzmaßnahmen belegen.
Verfahren für Audits und Kontrollen: Beschreibung der Vorgehensweise, wie der Auftraggeber bei Bedarf Audits oder Sicherheitsüberprüfungen durchführen kann. Der Auftragnehmer gewährt Zugang zu relevanten Dokumenten und Einrichtungen und unterstützt den Auftraggeber bei der Prüfung der Einhaltung der Arbeitsschutzvorgaben.
Zusätzlich können Nachweise über den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz (z. B. Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft) oder ein vorhandenes Arbeitsschutz-Handbuch vorgelegt werden, sofern dies vom Auftraggeber verlangt wird.
Alle Nachweise werden dem Auftraggeber auf Anfrage vorgelegt. Bei Änderungen – beispielsweise Aktualisierungen der Gefährdungsbeurteilungen, personellen Veränderungen im Arbeitsschutzbereich oder Änderungen in den Zertifizierungsbedingungen – informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich und legt die überarbeiteten Dokumente vor.
Verantwortung und Organisation- Der Arbeitsschutz ist integraler Bestandteil der betrieblichen Organisation. Zu diesem Zweck benennt der Auftragnehmer:
Arbeitsschutzbeauftragter: Einen verantwortlichen Ansprechpartner, der für die Umsetzung und Überwachung der Arbeitsschutzmaßnahmen im Projekt zuständig ist. Dieser verfügt über die erforderliche Qualifikation (z. B. Fachkraft für Arbeitssicherheit) und wird dem Auftraggeber benannt.
Verantwortung der Führungsebene: Die Geschäftsführung und die Projektleiter übernehmen die Gesamtverantwortung für den Arbeitsschutz. Sie stellen sicher, dass ausreichend Ressourcen (Personal, Zeit, finanzielle Mittel) für die Sicherheitsmaßnahmen bereitgestellt werden und die Einhaltung der Vorgaben über alle Projektphasen hinweg überwacht wird.
Unterweisungen der Mitarbeiter: Alle Projektmitarbeiter und beauftragten Subunternehmer werden regelmäßig in den relevanten Arbeitsschutzthemen geschult und unterwiesen. Dies beinhaltet sicheres Verhalten bei der Montage und Wartung von Zutrittskontrollsystemen, korrekte Anwendung von PSA sowie Notfall- und Brandfallmaßnahmen. Die Teilnahme an den Unterweisungen wird dokumentiert.
Einbindung in Sicherheitsbesprechungen: Der benannte Arbeitsschutzbeauftragte nimmt regelmäßig an abteilungsübergreifenden Sicherheits- oder Koordinationsbesprechungen teil.
Kontinuierliche Verbesserung: Tritt ein Arbeitsunfall oder ein Beinaheunfall auf, werden Ursachen analysiert und Verbesserungsmaßnahmen eingeleitet. Der Arbeitsschutzbeauftragte berichtet regelmäßig über den Stand des Arbeitsschutzes, beispielsweise in Management-Reviews oder bei Projektbesprechungen.
Beteiligung des Betriebsrats: Sofern vorhanden, wird der Betriebsrat in Arbeitsschutzbelange eingebunden, und gewonnene Erkenntnisse fließen in gemeinsame Sicherheitsmaßnahmen ein.
Vertrags- und Vergaberelevanz- Folgende Punkte werden hervorgehoben:
Zertifizierungspflicht als Vergabekriterium: Der Nachweis über die ISO-45001-Zertifizierung ist Bestandteil der Angebotseinreichung. Fehlt dieser Nachweis oder wird die Zertifizierung während der Vertragslaufzeit widerrufen, führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Auch während des Vertrags bleibt die kontinuierliche Vorlage der Zertifizierung unerlässlich.
Vertragliche Bindung: Die Einhaltung aller genannten Arbeitsschutzvorgaben wird als wesentliche Vertragspflicht festgelegt. Abweichungen oder Verstöße gegen die Arbeitsschutzanforderungen stellen einen Vertragsverstoß dar und können gemäß Vertrag geahndet werden (z. B. Vertragsstrafen, Sonderkündigungsrecht).
Überwachung und Kontrolle: Dem Auftraggeber wird das Recht eingeräumt, die Einhaltung der Arbeitsschutzanforderungen jederzeit zu überprüfen. Dazu kann der Auftraggeber eigenständig oder durch Dritte (z. B. Gutachter) Begehungen, Audits oder Dokumentenprüfungen durchführen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diese Maßnahmen umfassend zu unterstützen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Risikomanagement: Die Arbeitsschutzleistung des Auftragnehmers wird im Rahmen des Projektrisikomanagements berücksichtigt. Ein gut geführtes Arbeitsschutzsystem reduziert die Wahrscheinlichkeit von Arbeitsunfällen und damit verbundener Bauverzögerungen sowie Ausfallzeiten. Es erhöht die Zuverlässigkeit der Leistungen über die gesamte Vertragslaufzeit.
Bei nachgewiesenen Verstößen gegen die Arbeitsschutzpflichten behält sich der Auftraggeber das Recht vor, Gegenleistungen (z. B. Vergütungszahlungen) zu kürzen oder Schadenersatz wegen Vertragsverletzung zu fordern. Ein Versagen beim Arbeitsschutz kann zu einer Neubewertung des Angebots führen und gegebenenfalls zu Vertragsstrafen oder einem Sonderkündigungsrecht berechtigen.
Durch diese Regelungen wird sichergestellt, dass der Arbeitsschutz integraler Bestandteil des Angebots und des späteren Vertrags ist und nicht als nachträgliche Option betrachtet wird.
Erklärung des Auftragnehmers- Der Auftragnehmer erklärt hiermit verbindlich, die nachfolgend aufgeführten Aussagen vollständig zu erfüllen und auf Anfrage nachzuweisen:
Die gültige ISO 45001-Zertifizierung für das Arbeitsschutzmanagementsystem liegt vor und wurde von einer anerkannten Zertifizierungsstelle erteilt.
Sämtliche in diesem Dokument genannten rechtlichen, technischen und organisatorischen Anforderungen zum Arbeitsschutz und zur Sicherheit von Zutrittskontrollsystemen werden uneingeschränkt eingehalten.
Ein umfassendes Arbeitsschutz-Managementsystem ist implementiert und wird kontinuierlich gepflegt und verbessert.
Alle Mitarbeiter und Subunternehmer, die am Projekt beteiligt sind, sind über ihre Pflichten im Arbeitsschutz informiert, entsprechend qualifiziert und werden regelmäßig unterwiesen.
Der Auftragnehmer ist bereit, dem Auftraggeber alle notwendigen Nachweise und Unterlagen (Zertifikate, Auditberichte, Schulungsdokumente, Gefährdungsbeurteilungen etc.) auf Verlangen vorzulegen.
