Zum Inhalt springen
FM-Connect Chat

Hallo! Ich bin Ihr FM-Connect Chat-Assistent. Wie kann ich Ihnen helfen?

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

3F2 Dokument zur Brandschutzintegration

Facility Management: Zutritt » Ausschreibung » Vertrag über Zugangskontrollsystem » 3F2 Dokument zur Brandschutzintegration

Brandschutz-Integrationsdokument (Entwurf des Bieters)

Brandschutz-Integrationsdokument (Entwurf des Bieters)

Mit diesem Brandschutz-Integrationsdokument wird seitens des Bieters bestätigt, dass das vorgeschlagene Zutrittskontrollsystem vollständig den geltenden Brandschutzvorschriften entspricht. Die Systemauslegung stellt sicher, dass sämtliche Schlösser, Türen und integrierte Komponenten eine sichere Evakuierung unterstützen und die Anforderungen deutscher sowie europäischer Brandschutzstandards erfüllen. Die vorliegende Dokumentation dient als Nachweis für die Einhaltung aller relevanten Vorschriften und Normen im Bereich des Brandschutzes und der Fluchtwegsicherheit.

Rechtlicher und regulatorischer Rahmen- Anwendbare Normen

  • DIN 4102 / EN 13501: Klassifizierung des Brandverhaltens von Bauprodukten und Bauteilen (Feuerwiderstandsklassen).

  • DIN EN 179 / DIN EN 1125: Anforderungen an Notausgangs- und Panikbeschläge für Rettungswege.

  • DIN VDE 0833: Festlegungen für Brandmelde- und Alarmierungssysteme sowie deren Integration in sicherheitstechnische Anlagen.

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Vorschriften zu Fluchtwegen und Notausgängen in Arbeitsstätten.

  • EU-Bauproduktenverordnung (Construction Products Regulation, CPR): Anforderungen an brandschutzrelevante Bauprodukte und deren CE-Kennzeichnung.

Ausschreibungsbedingungen

  • Alle verbauten Türen und Schlösser müssen den zertifizierten Brandschutzstandards entsprechen und geeignete Feuerwiderstandsklassen aufweisen.

  • Die Integration des Zutrittskontrollsystems mit der vorhandenen Brandmeldeanlage muss eine sichere und unverzügliche Evakuierung im Brandfall gewährleisten.

  • Die Zutrittskontrolle darf Fluchtwege oder Notausgänge nicht blockieren oder verzögern; im Alarmfall haben Brandschutz- und Rettungsfunktionen stets Vorrang vor allen Zugriffsbeschränkungen.

Tür- und Schlosskonformität- Feuerschutztüren

  • Für alle durch das Zutrittskontrollsystem gesteuerten Türen sind gültige Prüfbescheinigungen über die Feuerwiderstandsklasse (z. B. F30, F60, F90) vorzulegen.

  • Die Feuerwiderstandsdauer jeder Tür ist gemäß den einschlägigen Prüfungen zertifiziert und dokumentiert.

  • Die Nachweise über Klassifizierung und Zertifizierung der Türen werden im Angebotsumfang bereitgestellt.

Ruhestromgesicherte Verriegelungssysteme

  • Es werden ausschließlich elektromechanische Schlösser und Verriegelungen eingesetzt, die im stromlosen Zustand (Fail-Safe) entriegelt sind, um im Brandfall eine sofortige Evakuierung zu ermöglichen.

  • Die verbauten ruhestromgesicherten Verriegelungen entsprechen den Anforderungen an Fluchtwegsicherungen und sind für den Einsatz in Rettungswegen vorgesehen.

  • Die Funktionsfähigkeit der Verriegelungssysteme wird durch Prüfungen unter Brandschutzbedingungen verifiziert (Simulation von Stromausfall und Alarmauslösung).

Panik- und Notausgangsbeschläge

  • An allen dafür vorgesehenen Türen werden normkonforme Panikbeschläge, Druckstangen oder Notausgangsgriffe installiert, die den Einsatzanforderungen nach DIN EN 1125 bzw. DIN EN 179 entsprechen.

  • Notausgänge und Fluchtwegtüren sind mit Fluchtwegsymbolen zu kennzeichnen, gemäß ISO 7010 und den Vorschriften der ASR A1.3 (Sicherheitskennzeichnung).

  • Die Beschilderung wird so angebracht, dass sie jederzeit gut sichtbar und beleuchtet ist, um im Notfall eine schnelle Orientierung zu ermöglichen.

Systemintegration mit Brandmeldeanlage- Automatische Türentriegelung

  • Die Zutrittskontrollanlage wird an die Brandmeldezentrale (BMZ) des Gebäudes angeschlossen, sodass bei Alarmauslösung alle festgelegten Notausgangstüren unverzüglich entriegelt werden.

  • Im Brandfall erfolgt durch das Signal der Brandmeldeanlage die sofortige Freigabe aller Fluchttüren, um eine ungehinderte Flucht zu ermöglichen.

  • Die Kommunikation zwischen der Zutrittskontrolle und der BMZ erfolgt über standardisierte Schnittstellen (z. B. potentialfreie Kontakte, BUS-Systeme).

Prioritätssteuerung

  • Brandschutzfunktionen haben stets Vorrang vor allen sicherungstechnischen Vorgaben des Zutrittssystems. Im Alarmfall schaltet das Zutrittssystem automatisch in den Fluchtmodus, sodass Türen frei passierbar sind.

  • Der Systemstatus wird kontinuierlich überwacht und protokolliert, um sicherzustellen, dass im Notfall alle Vorschriften eingehalten werden.

  • In jeder Betriebsphase ist die Funktionsbereitschaft der Brandschutz-Schnittstellen durch Selbsttests oder externe Prüfungen gewährleistet.

Prüfung und Verifikation

  • Vor Inbetriebnahme werden umfassende Brandschutztests durchgeführt: Alle Türen und Schlösser werden in Verbindung mit der Brandmeldeanlage getestet.

  • Ein erfolgreicher Funktionstest mit simuliertem Feuermeldersignal wird dokumentiert, um die ordnungsgemäße Entriegelung und Evakuierung nachzuweisen.

  • Prüfprotokolle über die Abnahme der Integration mit der Brandmeldeanlage werden bei der Übergabe vorgelegt.

Dokumentation und Zertifizierung

  • Für alle eingesetzten Feuerschutztüren und Schlösser werden gültige Prüfbescheinigungen bzw. CE-Kennzeichnungen bereitgestellt.

  • Hersteller- oder Konformitätserklärungen der Komponenten bestätigen die Einhaltung der Brandschutzanforderungen.

  • Lagepläne und Schaltpläne (Bestandsunterlagen) zeigen die Integration der Zutrittskontrollanlage mit der Brandmeldeanlage.

  • Prüfungsergebnisse von akkreditierten Prüforganisationen (z. B. Prüfzeugnisse nach DIN-EN-Normen) werden als Nachweis beigelegt.

Verfahrensvorkehrungen

  • Es werden regelmäßige Wartungs- und Funktionsprüfungen aller brandschutzrelevanten Zutrittssysteme durchgeführt. Dabei werden insbesondere die Automatikfunktionen und Türentriegelungen auf ihre Zuverlässigkeit kontrolliert.

  • Mindestens einmal jährlich erfolgen umfassende Brandschutzaudits mit dokumentierten Prüfergebnissen, um den einwandfreien Zustand der Systeme zu bestätigen.

  • Das Betriebspersonal wird regelmäßig in der Bedienung und dem Verhalten im Alarmfall geschult. Dazu gehören das manuelle Öffnen von Notausgängen und die Handhabung von Fluchttürsystemen.

  • Alle Abläufe und Prüfungen werden dokumentiert, um eine lückenlose Nachverfolgung der Brandschutzmaßnahmen sicherzustellen.

Erklärung

Der Unterzeichner bestätigt hiermit, dass alle verwendeten Schlösser, Türen und Zutrittskomponenten feuerbeständig, ruhestromgesichert und vollständig in das Brandschutzsystem des Gebäudes integriert sind. Damit erfüllt das vorgeschlagene Zutrittskontrollsystem sämtliche anwendbaren Brandschutzvorschriften und gewährleistet im Notfall eine sichere Evakuierung.

Ort, Datum: __________________________

Name des Unterzeichners: __________________________

Funktion: __________________________

Unterschrift: __________________________

Firmenstempel: __________________________