3E4 Notfall-Standardverfahren
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Notfall-Standardarbeitsanweisungen (SOP) für Zutrittskontrollsysteme
Dieses Dokument definiert die Standardarbeitsanweisungen des Auftragnehmers im Rahmen von Notfallsituationen und legt die Verfahren für Sicherheit und Schutz im Krisenfall fest. Der Fokus liegt auf zwei zentralen Notfallszenarien: Lockdown und Evakuierung. Ziel ist es, durch das Zutrittskontrollsystem normierte, prüfbare und rechtssichere Abläufe zu gewährleisten, die im Ernstfall die Sicherheit von Personen und den Schutz des Gebäudes sicherstellen.
Rechtlicher und regulatorischer Rahmen- Anwendbare Normen und Vorschriften
DIN EN 60839 – Spezifiziert die funktionalen Anforderungen an elektronische Zutrittskontrollsysteme.
DIN VDE 0833 – Regelt die Integration von Alarm- und Sicherheitsanlagen (Einbruch- und Gefahrenwarnanlagen).
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – Legt Arbeitgeberpflichten zum Schutz der Beschäftigten fest.
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) – Geben den rechtlichen Rahmen für die Erfassung, Speicherung und Auswertung personenbezogener Daten vor; relevant für Notfalldatenauswertungen aus Zutrittskontroll-Logs.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – Regelt sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitsmittel und Betriebsanlagen.
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) – Beinhaltet unter anderem brandschutz- und sicherheitstechnische Vorgaben.
Darüber hinaus sind alle behördlichen Vorgaben zur Gebäudesicherheit und Brandprävention zwingend einzuhalten.
Ausschreibungs- und Vertragsverpflichtungen
Die Notfall-SOP muss den Anforderungen der Ausschreibung und den Vorgaben des Auftraggebers vollständig entsprechen.
Sowohl der Personenschutz als auch der Werkschutz haben oberste Priorität; alle Maßnahmen sind darauf auszurichten, Verletzungen zu vermeiden und das Gefährdungspotenzial zu minimieren.
Systemseitig ist sicherzustellen, dass im Falle der Auslösung eines Feueralarms alle Türen unverzüglich in einen offenen, fluchtwegfreundlichen Zustand übergehen, während dennoch ein kontrollierter Zutritt gewährleistet bleibt. In Bedrohungsszenarien (z. B. Einbruch, Angriff) hingegen müssen gesicherte Schließungen erfolgen.
Die vorliegenden Standardarbeitsanweisungen sind umfassend zu dokumentieren, auditfähig vorzuhalten und jederzeit den verantwortlichen Betriebsleitern sowie Sicherheitsbehörden zugänglich zu machen.
Eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der SOP ist erforderlich, um Änderungen gesetzlicher Vorgaben, technischer Ausrüstungen oder baulicher Gegebenheiten zeitnah zu berücksichtigen.
Auslöseereignisse- Lockdown-Maßnahmen können durch folgende Ereignisse ausgelöst werden:
Eindringen unbefugter oder bewaffneter Personen (Sabotage, Amoktat).
Hinweise auf terroristische Bedrohungen oder Sprengstofffunde.
Äußerer Angriff auf das Gebäude oder angrenzende Bereiche.
Manipulationsversuche am System (z. B. massenhafte Fehlzugriffe, Störversuche an Kontrollen).
Arbeitskampfsituationen oder schwere Störungen, die eine Absicherung des Geländes erfordern.
Durchführung des Lockdowns- Im Falle eines Lockdowns werden folgende Maßnahmen umgesetzt:
Automatische Verriegelung: Das Zutrittskontrollsystem verriegelt automatisch vorab definierte Zonen oder Türen. Dies betrifft insbesondere sensible Bereiche wie Labore, Serverräume, Lager oder Hauptzugänge.
Manuelle Auslösung: Autorisiertes Sicherheitspersonal kann den Lockdown zusätzlich manuell über die Leitwarte oder mobile Endgeräte einleiten.
Eskalationsstufen: Das System unterstützt abgestufte Sicherheitsstufen (z. B. Teil-Lockdown einzelner Etagen oder Bereiche versus Voll-Lockdown des gesamten Standorts).
Überwachung: Das Sicherheitspersonal erhält in Echtzeit Informationen über den Status von Türen (offen/verschlossen) und eingehende Alarme. CCTV-Überwachungskameras sind eng mit dem Zutrittskontrollsystem vernetzt, um verdächtige Vorgänge umgehend zu beobachten.
Notentriegelung: In allen Bereichen bleiben die zugelassenen Notentriegelungsmechanismen (mechanischer Schlüssel, Feuerwehrknopf, Panikfunktion) aktiv, selbst während des Lockdowns. Dadurch ist sichergestellt, dass Türen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften stets entriegelt werden können, um Leben zu schützen und Rettungskräften Zugang zu gewähren.
Kommunikationsprotokolle
Alarme und Benachrichtigungen: Das System sendet automatisch Alarmmeldungen an die zentrale Leitstelle des Facility Managements sowie an die zuständigen Sicherheitskräfte. Bei Bedarf werden zusätzlich Polizei, Feuerwehr oder Werkschutz informiert. Die Meldungen erfolgen über verschlüsselte Datenverbindungen und abgesicherte Funknetzwerke.
Informationsweitergabe an Personal: Die Gebäudenutzer werden über mehrere Kanäle informiert – etwa per SMS oder Push-Nachricht auf Mobilgeräte, E-Mail, Telefonkette und das Gebäudelautsprechersystem. Es wird ein vorgefertigter Alarmsatz verwendet, der je nach Lage angepasst werden kann.
Dokumentation: Alle Schritte des Lockdown-Prozesses und sämtliche Kommunikation werden lückenlos protokolliert (Zeitstempel, benachrichtigte Stellen, ergriffene Maßnahmen) und nach Abschluss des Ereignisses vollständig dokumentiert.
Auslöseereignisse- Evakuierungsmaßnahmen werden ausgelöst durch:
Brandalarm: Automatisches oder manuelles Auslösen des Brandmeldesystems.
Gefahrstofffreisetzung: Chemische, biologische oder radiologische Unfälle im oder in der Nähe des Gebäudes.
Naturgefahren: Unmittelbare Bedrohungen durch Erdbeben, Überflutungen, Stürme etc., die die Gebäudesicherheit gefährden.
Externe Warnungen: Meldungen von Polizei, Feuerwehr oder anderen Behörden vor akuten Gefahren (z. B. Bombendrohung).
Technische Störungen: Ereignisse wie langandauernder Stromausfall, Gasaustritt oder ähnliche Vorfälle, die eine sofortige Räumung erforderlich machen.
Durchführung der Evakuierung
Automatische Türfreigabe: Beim Auslösen eines Evakuierungsalarms werden alle als Fluchtwege definierten Türen automatisch entriegelt, um einen schnellen Abgang zu ermöglichen. Dabei werden die Brandschutzanforderungen beachtet: Türen zu angrenzenden Brandabschnitten können je nach Gefahrensituation gezielt geöffnet oder verschlossen werden.
Notstromversorgung: Wesentliche Komponenten des Zutrittskontrollsystems (wie Steuerungscontroller und Netzwerkkomponenten) sind an unterbrechungsfreie Stromversorgungen (USV) angeschlossen. So bleibt die Steuerung der Türen auch bei Stromausfall gewährleistet.
Integration mit Brandschutzsystemen: Die Steuerungssoftware ist so konfiguriert, dass sie mit der Brandmeldeanlage und der Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) zusammenarbeitet. Beispielsweise kann ein Rauchmelder-Signal automatisch einen Befehl an das Zutrittskontrollsystem auslösen.
Fluchtwege und Sammelstellen: Gültige Flucht- und Rettungswegepläne sind allen Personen bekannt. In Sammelstellen melden sich die Evakuierten per tragbarem Funkgerät oder beim Sicherheitsdienst, um zu bestätigen, dass sie das Gebäude verlassen haben.
Besucher und Fremdfirmen: Das Zutrittskontrollsystem ermöglicht auch die Erfassung von Personen ohne festen Zutrittsausweis (Besucher, Dienstleister). Diese Personen werden beim Verlassen registriert bzw. melden ihre Anwesenheit, um die Vollständigkeit der Evakuierung zu unterstützen.
Rechenschaftspflicht und Berichterstattung
Personenzählung: Die im Zutrittskontrollsystem gespeicherten Ein- und Ausgänge werden genutzt, um zu ermitteln, welche Personen sich während des Alarms möglicherweise noch im Gebäude befinden.
Abgleich mit Anwesenheitslisten: Gegebenenfalls erfolgt ein Abgleich zwischen elektronischen Zutrittsprotokollen und vorhandenen Anwesenheitslisten (z. B. aus der Zeiterfassung oder der Besucherregistrierung), um sicherzustellen, dass alle Personen evakuiert wurden.
Bericht an Einsatzkräfte: Die gesammelten Informationen über die sich im Gebäude befindlichen Personen werden den eintreffenden Rettungskräften übergeben, um eine zügige Kontrolle und Hilfsmaßnahmen zu ermöglichen.
Vorfallsbericht: Nach Abschluss des Einsatzes wird ein formaler Bericht erstellt, der den Ablauf dokumentiert (Ereignisursache, Dauer, ergriffene Maßnahmen, beteiligte Stellen). Dieser Bericht dient der Nachbereitung und der Ableitung von Verbesserungsmaßnahmen.
Verfahrenssicherungen
Redundante Systeme: Alle zentralen Komponenten der Zutrittskontrolle (Server, Steuerungen) sind redundant ausgelegt. Fällt ein Systemteil aus, übernimmt unmittelbar eine Sicherungseinheit, um eine lückenlose Verfügbarkeit zu garantieren.
USV und Notstrom: Alle relevanten Hardwarekomponenten sind an unterbrechungsfreie Stromversorgungen angeschlossen, sodass auch bei Netzstromausfall ein sicherer Betrieb möglich ist.
Regelmäßige Schulungen und Übungen: Es werden mindestens halbjährlich Notfallübungen durchgeführt, in denen sowohl Lockdown- als auch Evakuierungsszenarien realistisch geprobt werden. Das Sicherheitspersonal und das Gebäudemanagement werden dabei geschult und aktiv einbezogen.
Audits und Überprüfungen: Die Einhaltung dieser SOP wird mindestens einmal jährlich durch interne Audits oder technische Inspektionen kontrolliert. Festgestellte Mängel oder Optimierungspotenziale werden umgehend behoben und in einem Maßnahmenplan festgehalten.
Dokumentationspflicht: Jeder Alarm und jedes Notfallszenario wird detailliert dokumentiert. Die Berichte enthalten Zeitstempel, beteiligte Personen und durchgeführte Maßnahmen. Auf Grundlage der Auswertung werden erforderliche Korrekturmaßnahmen (z. B. zusätzliche Schulungen, technische Nachrüstungen) umgesetzt.
Tests und Überprüfung
Jährliche Prüfung: Der Auftragnehmer führt mindestens einmal jährlich umfassende Funktionstests der Lockdown- und Evakuierungsabläufe durch. Dies schließt Simulationen aller definierten Auslöseereignisse ein.
Nachbesprechung: Im Anschluss an jeden Drill sowie jeden realen Einsatz wird ein Abschlussbericht erstellt. Dieser bewertet die Wirksamkeit der Abläufe und identifiziert mögliche Verbesserungen. Das Ergebnis ist ein Maßnahmenplan zur Umsetzung der festgestellten Optimierungen.
Aktualisierung: Änderungen gesetzlicher Anforderungen, der Gebäudestruktur oder der technischen Ausstattung werden umgehend in die SOP eingearbeitet und kommuniziert.
Informationsaustausch: Zwischen Auftragnehmer, Betreiber, Sicherheitsdienst und Feuerwehr findet ein regelmäßiger Austausch statt, um Schnittstellenprobleme zu erkennen und abzustellen.
Erklärung
Der unterzeichnende Bieter bestätigt, dass er im Rahmen der Zutrittskontrolle umfassende, gesetzeskonforme Notfall-Standardarbeitsanweisungen (SOPs) für Abriegelung und Evakuierung bereitstellt. Alle beschriebenen Prozesse dienen dem Schutz von Personal und Sachwerten. Sie zielen darauf ab, die Sicherheit und Integrität der Mitarbeiter und der Anlage jederzeit zu gewährleisten und entsprechen den Anforderungen der Ausschreibung.
Ort, Datum
Unterschriftsberechtigter Firmensiegel/-stempel
Name: _______________________
Position: ____________________