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Leistungsverzeichnis: Betrieb und Instandhaltung

Facility Management: Zutritt » Ausschreibung » Leistungsverzeichnis

Leistungsverzeichnis: Betrieb und Instandhaltung

Leistungsverzeichnis für Technische Betriebsführung und Instandhaltung

100.001 – Montage eines Zutrittskontrollsystems

·Beschreibung: Fachgerechte Montage eines neuen elektronischen Zutrittskontrollsystems am Einsatzort, einschließlich Montage der Türkomponenten (Ausweisleser, Zutrittscontroller, Türöffner, elektrische Verriegelungen, Türkontakte, Fluchttürterminals), Verlegung und Anschluss der Strom- und Datenleitungen, Integration in die vorhandene Spannungsversorgung und IT-Infrastruktur sowie Parametrierung der Systemsoftware (Basis-Benutzer- und Rechteprofile). Nach Abschluss der Montage wird ein Probelauf mit Funktions- und Sicherheitsprüfung (Normalbetrieb, Störbetrieb, Notöffnung, Kopplung mit Brandmelde- und ggf. Einbruchmeldeanlage) durchgeführt, um alle Funktionen und Sicherheitseinrichtungen zu überprüfen.

·Einheit: Stück

·Menge: 1

·Hinweise: Ausführung durch qualifiziertes Elektro- und Sicherheitstechnik-Fachpersonal gemäß Montageanleitungen der Hersteller, DIN EN 60839-11-1/-11-2, DIN EN 13637, VDE-Bestimmungen sowie BetrSichV/TRBS. Erfordert bauseits vorbereitete Tür- und Zargenöffnungen, geeignete Leitungswege/Kabeltrassen, Spannungsversorgung und ggf. Netzwerkanschlüsse. Die Erstinbetriebnahme und Abnahmeprüfung der Anlage (einschließlich Prüfung der elektrischen Sicherheit und der Flucht- und Rettungsfunktionen) erfolgt nach der Montage (siehe Leistungsgruppe 200.000). Eine Montage ist auch unter schwierigen örtlichen Gegebenheiten (begrenzte Platzverhältnisse, Arbeiten im laufenden Betrieb, sicherheitskritische Bereiche) möglich – ggf. ist der Einsatz von Zusatzgerät wie Arbeitsbühnen oder temporären Sicherungsmaßnahmen erforderlich (separat zu vereinbaren).

Leistungsverzeichnis Betrieb & Instandhaltung

100.002 – Demontage eines Zutrittskontrollsystems

  • Beschreibung: Rückbau (Demontage) eines bestehenden elektronischen Zutrittskontrollsystems in der Betriebsumgebung. Beinhaltet das kontrollierte Demontieren von Ausweislesern, Zutrittscontrollern, Türöffnern, elektrischen Verriegelungen, Türkontakten, Fluchttürterminals, zugehörigen Netzteilen sowie der Strom- und Datenleitungen und Befestigungselemente. Die Demontage erfolgt unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen und – falls erforderlich – in Teilsegmenten zur sicheren Handhabung. Auf Wunsch können die demontierten Komponenten für eine Wiederverwendung gekennzeichnet und verpackt oder zur Entsorgung vorbereitet werden; gespeicherte Zutrittsdaten werden vorab in Abstimmung mit dem Auftraggeber gesichert oder datenschutzkonform gelöscht.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Vor Demontage ist die Zutrittskontrollanlage spannungsfrei zu schalten, gegen Wiedereinschalten zu sichern und – soweit vernetzt – ordnungsgemäß vom IT-Netz zu trennen. Zutrittsrechte, Benutzerprofile und Protokolldaten sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu sichern oder nach DSGVO/BDSG datenschutzkonform zu löschen. Die Demontage erfolgt ohne Beschädigung der Bausubstanz (Türen, Zargen, Kabeltrassen) und, falls eine Wiederverwendung geplant ist, schonend für die Systemkomponenten. Entsorgung oder Verwertung der Altkomponenten (einschließlich Datenträgern) ist nicht Bestandteil dieser Position, kann jedoch optional vereinbart werden. Die Demontage herstellerfremder Zutrittskontrollsysteme ist ebenfalls möglich (herstellerunabhängig).

100.003 – Umbau/Versetzung eines Zutrittskontrollsystems

  • Beschreibung: Änderung oder Versetzung eines vorhandenen elektronischen Zutrittskontrollsystems. Umfasst z. B. die Leistungsanpassung und Modifikation bestehender Anlagen: Erweiterung oder Verlagerung von Zutrittspunkten, Austausch/Erneuerung von Zutrittscontrollern, Lesern, Netzteilen und elektrischen Verriegelungen, Umrüstung von Offline- auf Online-Betrieb, Änderung der Identifikationstechnologie (z. B. von Magnetkarte auf RFID-Transponder oder biometrische Erkennung) oder Versetzen von Komponenten in andere Gebäudebereiche. Bestehende Komponenten werden, soweit erforderlich, demontiert, angepasst, umprogrammiert oder durch neue ersetzt und anschließend wieder montiert. Nach dem Umbau erfolgt eine vollständige Funktions- und Sicherheitsprüfung einschließlich Test der Flucht- und Rettungsfunktionen sowie der Kopplung zu Brandmelde- und ggf. Einbruchmeldeanlagen.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Umbauarbeiten werden individuell nach Kundenanforderung geplant; vor Ausführung erfolgt eine Beratung zur Machbarkeit, zu notwendigen technischen Anpassungen (z. B. Leitungswege, Netzwerkanbindung, Brandschutz) und zu möglichen Auswirkungen auf IT-Sicherheit und Datenschutz. Gegebenenfalls sind Herstellerfreigaben oder statische bzw. brandschutztechnische Nachweise erforderlich, insbesondere bei Änderungen an Türen, Zargen oder baulichen Durchführungen in Brand- und Rauchabschnitten. Wichtig: Nach wesentlichen Änderungen am Zutrittskontrollsystem oder anderen sicherheitsrelevanten Umbauten (insbesondere an elektrisch gesteuerten Fluchttüren) ist eine erneute Prüfung und Abnahme durch eine befähigte Person bzw. Sachverständige gemäß BetrSichV/TRBS, ASR A1.7 und einschlägigen Normen erforderlich, bevor die Anlage wieder in Betrieb genommen werden darf – diese Prüfung ist separat zu beauftragen (siehe Pos. 200.002).

200.001 – Gefährdungsbeurteilung Zutrittskontrollsystem (Erst-GBU)

  • Beschreibung: Systematische Ermittlung und Bewertung aller Gefährdungen beim Einsatz des konkreten Zutrittskontrollsystems inkl. Türen, Drehkreuze, Schleusen, elektrischer Türöffner, Türbeschläge, Fluchtwegfunktionen, Arbeitsumgebung, Schnittstellen zu Einbruch-, Brandmelde- und Zeiterfassungssystemen sowie der Betriebsarten (z. B. Tag-/Nachtbetrieb, reduzierter Betrieb, Notbetrieb). Ableitung technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen (Zutrittszonen, Rollen- und Rechtekonzept, Freigabe-/Rückfallebenen), Notfall- und Freischaltkonzepte (Fail-Safe/Fail-Secure, Brandfallsteuerung, Handauslösung) sowie Festlegung von Prüf-, Wartungs- und Funktionsprüffristen.

  • Einheit: Stück (je Zutrittskontrollsystem/Objekt)

  • Menge (Ansatz): 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV § 3 (Gefährdungsbeurteilung vor Verwendung, laufend fortzuschreiben) i. V. m. TRBS 1111; DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention); Berücksichtigung der Anforderungen aus DIN EN 60839-11-1 und DIN VDE 0833-1/-3 als anerkannte Regeln der Technik; Einhaltung der Vorgaben zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach DSGVO/BDSG.

  • Nachweis/Dokumentation: GBU-Dokument, Maßnahmenplan, Prüffristenmatrix, Rollen- und Rechtekonzept, Freischalt-/Notfallkonzept, Dokumentation der Schnittstellen zu Fremdsystemen.

  • Qualifikation: Fachkundig im Arbeitsschutz (SiFa/ArbSch-Fachkunde) mit systemspezifischer Expertise für elektronische Zutrittskontrollsysteme, Elektrotechnik und Informationssicherheit.

  • Mitwirkung AG: Bereitstellung von Herstellerunterlagen, Sicherheits- und Nutzungskonzept, Flucht- und Rettungsplänen, Bestandsdokumentation, Altberichten, Betriebsdaten (Nutzergruppen, Zutrittszonen, Zeitprofile).

  • Abgrenzung: IT-Sicherheitsaudits/Penetrationstests, baurechtliche Prüfungen von Flucht- und Rettungswegen sowie datenschutzrechtliche Gutachten werden gesondert beauftragt.

200.002 – Abnahmeprüfung vor erster Inbetriebnahme

  • Beschreibung: Normgerechte und funktionale Prüfung des kompletten Zutrittskontrollsystems vor der ersten Inbetriebnahme. Ein zugelassener Sachverständiger oder eine qualifizierte befähigte Person (z. B. Facherrichter nach DIN EN 60839-11-1/DIN VDE 0833 oder anerkannte Fachfirma) führt eine vollständige Abnahmeprüfung der montierten Anlage durch. Dabei werden u. a. geprüft: korrekte Montage und Verkabelung der Zutrittsleser, Türkontakte, Motorschlösser, Türschließer, Drehsperren/Schleusen; Funktionsfähigkeit der Zutrittsfreigabe und Verriegelung, Notentriegelung, Brandfallsteuerung, Fluchtwegfunktionen, Stromversorgung und USV; korrekte Umsetzung des Rollen- und Rechtekonzepts; Verhalten bei Strom-/Netzwerkausfall (Fail-Safe/Fail-Secure) sowie Protokollierung/Zutrittsaufzeichnung. Zusätzlich erfolgt eine Kontrolle der technischen Unterlagen (Schaltpläne, Übersichtspläne, Konfigurationsdokumentation, Datenschutz-/Berechtigungskonzept). Bei erfolgreicher Prüfung wird das Zutrittskontrollsystem abgenommen und für den Betrieb freigegeben; eine Kennzeichnung/Abnahmevermerk wird an geeigneter Stelle angebracht und ein Eintrag in die Anlagen-/Prüfdokumentation vorgenommen.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Der Auftragnehmer organisiert die Abnahme durch einen geeigneten Sachverständigen/Facherrichter. Die Abnahmeprüfung ist Voraussetzung für den ersten bestimmungsgemäßen Betrieb des Zutrittskontrollsystems und ist nach wesentlichen Änderungen (z. B. Erweiterung von Zutrittszonen, Änderungen an Flucht- und Rettungswegen, Austausch der Leit-/Serverkomponenten) zu wiederholen. Sie erfolgt idealerweise im unmittelbaren Anschluss an die interne Erstinbetriebnahme, sodass eventuelle Mängel direkt behoben werden können. Grundlage der Prüfung sind die aktuell geltenden Regeln der Technik (u. a. DIN EN 60839-11-1, DIN VDE 0833-1/-3, ggf. DIN EN 13637 für elektrisch gesteuerte Fluchtwegsysteme) sowie die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und Datenschutzanforderungen. Im Leistungsumfang enthalten sind die Erstellung des Prüfprotokolls, die Kennzeichnung der Anlage sowie die Aushändigung aller Bescheinigungen/Zertifikate an den Betreiber. Hinweise des Sachverständigen (Mängel oder Auflagen) sind vom Auftragnehmer umzusetzen; etwaige umfangreiche Nacharbeiten oder erneute Prüfungen werden gesondert vereinbart.

200.003 – Inbetriebnahme des Zutrittskontrollsystems (Erstinbetriebnahme)

  • Beschreibung: Fachkundige Erstinbetriebnahme eines neu installierten Zutrittskontrollsystems. Umfasst das vollständige Prüfen und Parametrieren aller Funktionen und Einstellungen nach der Montage: Konfiguration der Zutrittszonen, Zeitprofile und Berechtigungen; Zuordnung der Identifikationsmedien (z. B. Karten, Transponder, mobile IDs); Justierung der Türhaltezeiten, Verriegelungslogik, Leser- und Türkontaktfunktionen; Test aller Tür- und Zutrittsbereiche im Probelauf inkl. Prüfung der Notentriegelung, Brandfallsteuerung und Fluchtwegfunktionen; Kontrolle des Verhaltens bei Strom- und Netzwerkausfall (Fail-Safe/Fail-Secure) sowie Funktionstest der Protokollierung (Ereignis- und Zutrittslogs). Sicherstellung, dass das System dem Sicherheits-, Datenschutz- und Nutzungskonzept des Betreibers entspricht.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Die Erstinbetriebnahme erfolgt nach erfolgreicher Montage aller Feldgeräte (Leser, Schlösser, Türkontakte, Steuerzentralen) und der Fertigstellung der Strom- und Netzwerkanschlüsse bauseits. Sie findet vor der formellen Abnahmeprüfung statt und stellt die technische Betriebsbereitschaft sicher. Im Rahmen der Inbetriebnahme werden letzte Anpassungen oder Korrekturen an Parametrierung und Funktionslogik vorgenommen. Das Betriebspersonal kann bei der Inbetriebnahme anwesend sein, um eine erste Einweisung in Bedienung und Grundfunktionen zu erhalten (eine ausführliche Schulung wird in einer separaten Position beschrieben). Die gesetzlich bzw. normativ erforderliche Abnahmeprüfung ist nicht Bestandteil dieser Position (siehe Pos. 200.002).

200.004 – Abnahmeprüfung vor erster Inbetriebnahme

  • Beschreibung: Sachverständigen-/Sachkundigenprüfung des Zutrittskontrollsystems vor Erstbetrieb inkl. Funktions- und Sicherheitsprüfung aller Zutritts- und Notfunktionen, ggf. Probeläufe mit Testmedien; Kontrolle der Fluchtweg- und Brandfallfunktionen; Erstellung des Prüfprotokolls, Kennzeichnung der Anlage und Eintrag in die Anlagen-/Prüfdokumentation.

  • Einheit: Stück (je Zutrittskontrollsystem/Objekt)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV §§ 3, 14 (sichere Bereitstellung und Verwendung von Arbeitsmitteln, Gefährdungsbeurteilung, Prüfpflichten); DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention); anerkannte Regeln der Technik nach DIN EN 60839-11-1, DIN VDE 0833-1/-3 sowie ggf. DIN EN 13637 für Fluchtwegsysteme; Beachtung der Datenschutzanforderungen (DSGVO/BDSG) bei Protokollierung von Zutrittsereignissen.

  • Qualifikation: Unabhängiger Sachverständiger oder befähigte Person mit nachgewiesener Qualifikation im Bereich elektronische Zutrittskontrollsysteme/Einbruch- und Gefahrenmeldetechnik.

  • Mitwirkung AG: Montage abgeschlossen, Tür- und Fluchtwegkonzept freigegeben, Energie- und Netzwerkanbindung vorhanden, Identifikationsmedien und Berechtigungskonzepte für Funktionstests bereitgestellt.

300.001 – Jährliche Sicherheitsprüfung einer Zutrittskontrollanlage

  • Beschreibung: Wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfung der elektronischen Zutrittskontrollanlage und der angesteuerten Türen, Tore, Drehkreuze, Schranken und ggf. Fluchttüren (mind. jährlich gemäß BetrSichV, ArbStättV i. V. m. ASR A1.7, DIN EN 60839-11-1/-11-2, DIN EN 13637). Eine zur Prüfung befähigte Person prüft Zutrittszentrale, Türcontroller, Leser, Netzteile/USV, elektrische Verriegelungen, Türkontakte, Not-/Fluchteinrichtungen und Schnittstellen zu Brand-/Einbruchmeldeanlage auf sichtbare Mängel, korrekte Funktion, Notöffnung sowie Verhalten bei Stromausfall. Es erfolgt ein kurzer Probebetrieb in Normal- und Notfallmodus sowie ein Check der Betriebs-/Prüfbuch-Dokumentation. Abschließend wird ein Prüfprotokoll erstellt und die Anlage gekennzeichnet.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Prüffrist mindestens jährlich, bei hoher Nutzung oder kritischen Bereichen (Fluchtwege, Hochsicherheitszonen) ggf. kürzer gemäß Gefährdungsbeurteilung. Zusätzlich sind außerordentliche Prüfungen nach Unfällen, Beschädigungen, Einbruchsversuchen, längeren Stillständen oder Systemänderungen durchzuführen. Keine Wartung enthalten; festgestellte Mängel sind gesondert zu beheben (siehe Pos. 500.002).

300.002 – Prüfbuchführung je Zutrittskontrollanlage (Führen, Pflegen, Nachweise)

  • Beschreibung: Einrichtung und laufende Führung eines digitalen oder physischen Betriebs-/Prüfbuchs je Zutrittskontrollanlage; Eintrag aller Prüfungen, Störungen, Instandsetzungen und Software-Updates; Mängelverfolgung und Sicherstellung der Vorlagefähigkeit gegenüber Aufsichts- und Versicherungsstellen.

  • Einheit: Jahrespauschale (je Zutrittskontrollanlage)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV §§ 3, 6, 14 (Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Prüfungen), ArbStättV/ASR A1.7 (Dokumentation Prüfungen Türen/Tore), DIN EN 60839-11-1/-11-2 (Betrieb, Überwachung ACS).

300.003 – Prüf- & Fristenmanagement (Compliance-Plan)

  • Beschreibung: Pflege eines standortweiten Fristenkalenders für alle prüfpflichtigen Komponenten der Zutrittskontrollsysteme (Zentralen, Türcontroller, Netzteile/USV, elektrisch gesteuerte Türen/Tore/Fluchttüren, Drehkreuze, Schranken). Terminierung und Recall für wiederkehrende Sicherheits- und Elektroprüfungen, Verfolgung überfälliger Prüfungen, einfaches KPI-Reporting zum Compliance-Status.

  • Einheit: Jahrespauschale (Standort)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): TRBS 1201 (Festlegung/Überwachung Prüffristen), BetrSichV § 3 und § 14 (Gefährdungsbeurteilung/Prüfung von Arbeitsmitteln und Anlagen), ASR A1.7 (wiederkehrende Prüfung Türen/Tore).

300.004 – Jährliche Sicherheitsprüfung Zutrittskontrollanlage

  • Beschreibung: Kurzposition zur jährlichen Sicht-/Funktionsprüfung der Zutrittskontrollanlage inkl. Probebetrieb, Prüfung der Flucht- und Verriegelungsfunktionen und Dokumentationscheck; Ergebnis in Prüfbericht, Prüfkennzeichnung und Prüfbuch-Eintrag.

  • Einheit: Stück (je Zutrittskontrollanlage/Termin)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV § 3, § 14; ArbStättV/ASR A1.7; DIN EN 60839-11-1/-11-2, DIN EN 13637.

  • Qualification: Competent person in accordance with TRBS 1203 with expertise in ACS/door/escape door systems.

300.005 – Außerordentliche Prüfung nach Ereignissen/Schäden/Stillstand

  • Beschreibung: Ereignisbezogene Prüfung der Zutrittskontrollanlage und betroffener Türen/Tore/Fluchttüren nach Unfall, Vandalismus, Einbruchsversuch, Schaden, längerer Außerbetriebnahme oder Systemumbau. Festgelegter Prüfumfang, Bewertung des Zustands und Entscheidung über Freigabe zur Wiederinbetriebnahme inkl. Restrisikobewertung.

  • Einheit: Stück (je Anlass)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV § 14 Abs. 3 (Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen/Änderungen), TRBS 1201, ASR A1.7.

300.006 – Sachverständigenprüfung spezieller Zutritts-/Fluchttüranlagen

  • Beschreibung: Wiederkehrende oder anlassbezogene Prüfung komplexer Zutritts-, Schleusen- und Fluchttüranlagen (z. B. zeitverzögerte Fluchttüren, Hochsicherheitsschleusen) durch bauaufsichtlich anerkannte oder sonst geeignete Sachverständige; inkl. Funktions-/Belastungstests, Prüfung der Steuerungslogik und Schnittstellen, ausführlicher Prüfbericht.

  • Einheit: Stück (je Anlage/Termin)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Landesbauordnungen/Technische Prüfverordnungen, BetrSichV § 3, § 14, ASR A1.7, DIN EN 13637.

300.007 – Wiederholungsprüfung Elektrik (DGUV V3)

  • Beschreibung: Wiederkehrende Prüfung der elektrischen Ausrüstung der Zutrittskontrollanlage (Zentralen, Controller, Netzteile, USV, Leitungen, Schutzorgane) nach DGUV V3 und DIN-VDE-Normen; Sichtprüfung, Messungen, Funktionsprüfung; Prüfprotokoll mit Vorschlag für nächste Prüffrist.

  • Einheit: Stück (je Anlage/Termin)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): DGUV V3 (Wiederholungsprüfungen), BetrSichV § 14, DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0105-100.

300.008 – Jährliche Prüfung mechanischer Tür- & Verriegelungselemente

  • Beschreibung: Jährliche Sicht-/Funktionsprüfung der mechanischen Komponenten im ACS-Umfeld (Schlösser, Beschläge, Bänder, Türschließer, Panik- und Notausgangsgeräte nach DIN EN 179/1125); Kontrolle von Kennzeichnung, Verschleiß, Korrosion und Ablegereife; Protokoll und Nachkennzeichnung bei Bedarf.

  • Einheit: Stück (je definiertem Los/Bestand)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): MessEG/MessEV (Einsatz und Eichung von Messgeräten), DIN EN ISO 50001 (Anforderungen an Messkonzepte und Energiedatenerfassung), ggf. produktspezifische Normen (z. B. DIN EN 1434 für Wärmezähler).

300.009 – Prüfung elektrisch gesteuerter Fluchttüranlagen (sofern im Einsatz)

  • Beschreibung: Prüfung integrierter elektrisch gesteuerter Fluchttüranlagen und Fluchttürterminals (Notöffnungs-/Verriegelungsfunktionen, Türansteuerung, Schnittstellen zu Brandmelde-/RWA-Anlagen, Umsetzung Rettungskonzept); Funktions- und ggf. Belastungstests nach Herstellerangaben und DIN EN 13637, Kontrolle von Beschilderung und Benutzerhinweisen.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV § 3, § 14, ArbStättV/ASR A1.7 (Türen in Fluchtwegen), DIN EN 13637, TRBS 1203 (befähigte Person).

400.001 – Wartung und Inspektion der Energieanlagen

  • Beschreibung: Regelmäßige vorbeugende Wartung des kompletten Zutrittskontrollsystems. Sicht- und Funktionsprüfung von Zentralen, Lesern, Türkontakten, Motorschlössern, Fluchtwegsystemen, Netzteilen/USV und Leitungswegen; Reinigung und einfache Justagen. Test von Zutrittsfunktionen, Zeitprofilen, Not- und Brandfallsteuerungen inkl. Fail-Safe/Fail-Secure-Verhalten und Protokollierung. Kleinere Mängel werden im Einsatz behoben; Ergebnisse werden im Wartungsprotokoll dokumentiert.

  • Einheit: Pauschale (pro Wartungseinsatz)

  • Menge: 1

  • Hinweise: In der Regel jährlich oder gemäß Gefährdungsbeurteilung/Herstellerangaben; bei stark frequentierten Bereichen ggf. häufiger. Durchführung nur durch qualifiziertes Fachpersonal; größere Reparaturen separat beauftragen (z. B. Pos. 500.002). Wartung kann mit der jährlichen Systemprüfung kombiniert werden, um Stillstandszeiten zu minimieren.

400.002 – Batterie-/USV-Service am Zutrittskontrollsystem

  • Beschreibung: Austausch fälliger Batterien/Akkus in Netzteilen und USV-Einheiten des Zutrittskontrollsystems. Zustandsprüfung (Anzeige, Sichtkontrolle), fachgerechtes Abklemmen und Entsorgen der Altbatterien nach BattG/ElektroG, Einbau freigegebener Ersatzbatterien sowie Test des Notstrombetriebs durch simulierten Netzausfall. Sicherstellung ausreichender Überbrückungszeiten.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Optional; typischer Wechselzyklus ca. alle 3–5 Jahre oder gemäß Messergebnissen/Herstellerangaben. Kann im Rahmen der regulären Wartung (Pos. 400.001) mit ausgeführt werden. Der Betreiber stellt sicher, dass betroffene Bereiche während der Arbeiten organisatorisch gesichert sind.

400.003 – Gefährdungsbeurteilung Zutrittskontrollsystem (Erst-GBU)

  • Beschreibung: Erst-Gefährdungsbeurteilung des konkreten Zutrittskontrollsystems inkl. gesteuerter Türen, Drehkreuze, Schleusen, Fluchtwegsysteme, Arbeitsumgebung, Schnittstellen (Brand-/Einbruchmelde-, Zeiterfassungssysteme) und Betriebsarten (Tag/Nacht, Notbetrieb). Ermittlung von Risiken, Festlegung von Zutrittszonen, Rollen- und Rechtekonzept, Not- und Brandfallstrategie (inkl. Fail-Safe/Fail-Secure), sowie Festlegung von Prüf- und Wartungsfristen.

  • Einheit: Stück (je Zutrittskontrollsystem/Objekt)

  • Menge (Ansatz): 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV § 3 i. V. m. TRBS 1111 (GBU und Dokumentation), DGUV Vorschrift 1; Berücksichtigung von DIN EN 60839-11-1, DIN VDE 0833-1/-3 und DSGVO/BDSG.

  • Nachweis/Dokumentation: GBU-Dokument, Maßnahmenplan, Prüffristenmatrix, Zonen-/Rollenübersicht, Notfall- und Freischaltkonzept.

  • Qualifikation: Fachkundig im Arbeitsschutz mit spezifischer Expertise für elektronische Zutrittskontrollsysteme, Elektrotechnik und Informationssicherheit.

  • Mitwirkung AG: Bereitstellung von Herstellerunterlagen, Bestandsplänen, Altberichten, Betriebsdaten (Nutzergruppen, Zutrittszonen, Zeitprofile), Sicherheits- und Datenschutzkonzept.

  • Abgrenzung: IT-Sicherheitsaudits, Penetrationstests und baurechtliche Nachweise zu Flucht- und Rettungswegen werden separat beauftragt.

400.004 – Fortschreibung Gefährdungsbeurteilung (anlass-/jährlich)

  • Beschreibung: Anlassbezogener oder jährlicher Review der Gefährdungsbeurteilung des Zutrittskontrollsystems (z. B. nach Umbauten, Software-Updates, Sicherheitsvorfällen). Prüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen, Anpassung von Prüffristen, Rollen-/Rechtekonzept und Dokumentation (GBU, Maßnahmenplan, Prüffristenmatrix).

  • Einheit: Stück (je Zutrittskontrollsystem/Objekt)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV § 3 Abs. 3; TRBS 1111 (Anlässe und Dokumentation); DGUV Vorschrift 1 (kontinuierliche Verbesserung).

400.005 – Fortschreibung Gefährdungsbeurteilung (anlass-/jährlich)

  • Beschreibung: Aktualisierung der bestehenden Gefährdungsbeurteilung mit Fokus auf neue Schnittstellen (Besuchermanagement, Video, Zeiterfassung), geänderte Nutzungsprofile (z. B. 24/7-Betrieb, mehr Besucher) und neue rechtliche/technische Anforderungen. Abgleich dokumentierter Risiken mit der tatsächlichen Nutzung, Anpassung von Maßnahmen und Prüffristen, Ergänzung der Unterlagen.

  • Einheit: Stück (je Zutrittskontrollsystem/Objekt)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV § 3 Abs. 3; TRBS 1111 (Änderungen/Anlässe, Dokumentation).

400.006 – Prüfung nach prüfpflichtiger Änderung/Modernisierung

  • Beschreibung: Prüfung des Zutrittskontrollsystems nach sicherheitsrelevanter Änderung oder Modernisierung (z. B. Austausch von Zentralen, Erweiterung um Zutrittsbereiche, Änderungen an Fluchtwegen, Integration in neue Leit- oder Gefahrenmeldeanlage). Sicht- und Funktionsprüfung analog Erstinbetriebnahme/Abnahme: Zutritts- und Notfunktionen, Brandfall- und Fluchtwegsteuerung, Verhalten bei Strom-/Netzausfall, Aktualität der Rollen-/Rechtekonzepte und Dokumentation. Freigabe zum Weiterbetrieb bei ordnungsgemäßem Ergebnis.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV § 14 (Prüfung vor Wiederinbetriebnahme nach Änderungen), TRBS 1201 (Prüfung von Arbeitsmitteln), DGUV Vorschrift 1.

400.007 – Planmäßige Wartung & Inspektion Energieanlagen (nach Hersteller/GBU)

  • Beschreibung: Planbare, präventive Wartung des Zutrittskontrollsystems gemäß Herstellervorgaben und Gefährdungsbeurteilung: Sichtkontrolle, Funktionsprüfung sicherheitsrelevanter Komponenten (Leser, Türkontakte, Verriegelungen, Fluchtwegsteuerungen, Netzteile/USV), kleinere Justagen und Erstellung einer Mängelliste; Dokumentation im Wartungsprotokoll.

  • Einheit: Pauschale je Wartungseinsatz (je Zutrittskontrollsystem/Objekt)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Instandhaltungspflichten aus BetrSichV § 3 und TRBS 1112 (Organisation und Durchführung der Instandhaltung); anerkannte Regeln der Technik (DIN EN 60839-11-1, DIN VDE 0833-1/-3).

400.008 – Power-Supply-/USV-Service am Zutrittskontrollsystem (falls fällig)

  • Beschreibung: Batterie-/USV-Service an Netzteilen und Zutrittszentralen (falls fällig) inkl. Austausch verschlissener Akkus/Batterien, fachgerechter Entsorgung, Funktionsprüfung des Notstrombetriebs und kurzer Dokumentation der Maßnahmen.

  • Einheit: Stück (je Netzteil/USV)

  • Menge: n. B.

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Sicherstellung eines sicheren Betriebszustands und der Verfügbarkeit bei Stromausfall (BetrSichV/GBU); Umsetzung von Herstellerpflegeplänen. (Format analog Website-LV.)

400.009 – Intervall-Inspektion zwischen Jahresprüfungen (z. B. halbjährlich)

  • Beschreibung: Kurzinspektion kritischer Komponenten des Zutrittskontrollsystems zwischen den Jahresprüfungen (z. B. halbjährlich): stichprobenartige Prüfung von Lesern, Türkontakten, Verriegelungen, Drehsperren/Schleusen, Fluchtweg- und Notfunktionen, Netzteilen/USV sowie Systemmeldungen. Ziel ist die frühzeitige Erkennung von Verschleiß oder Störungen; Ergebnis im Kurzbericht mit Handlungsempfehlungen.

  • Einheit: Stück (je Zutrittskontrollsystem/Objekt und Termin)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Prüffristen risikobasiert festlegen nach TRBS 1201; Ergebnisse in der Anlagen- und Prüfdokumentation erfassen und in die Fortschreibung der GBU einfließen lassen.

500.001 – Störungsbeseitigung / Notfalleinsatz

  • Beschreibung: Sofortiger Serviceeinsatz zur Beseitigung einer akuten Störung oder eines Ausfalls des Zutrittskontrollsystems bzw. der angesteuerten Türen, Tore, Drehkreuze, Schranken oder Fluchttüranlagen. Ein Servicetechniker kommt schnellstmöglich zum Einsatzort, führt eine strukturierte Fehlerdiagnose durch (z. B. Auslesen von System- und Fehlermeldungen, Prüfung von Zutrittszentrale, Türcontrollern, Netzteilen/USV, Lesern, Türkontakten, Verriegelungen, Schnittstellen zu Brand-/Einbruchmeldeanlage) und stellt – soweit möglich – die Betriebsbereitschaft wieder her. Typische Tätigkeiten: Rücksetzen gestörter Komponenten, Austausch kleinerer defekter Bauteile (falls verfügbar), Umkonfiguration/Neustart von Controllern sowie Herstellen eines sicheren Notbetriebs (z. B. definierte Offen-/Zu-Stellung von Türen, Sicherstellung der Fluchtfunktionen). Ziel ist die Minimierung von Stillstandszeiten und die schnelle Wiederherstellung eines sicheren und regelkonformen Betriebszustands.

  • Einheit: Pauschale (pro Einsatz)

  • Menge: 1

  • Hinweise: Die Pauschale umfasst die Bereitstellung eines qualifizierten Servicetechnikers im Notfall, inkl. Bereitschaft außerhalb der üblichen Arbeitszeiten (24/7-Rufbereitschaft). Anfahrt innerhalb der definierten Region und eine begrenzte Einsatzdauer vor Ort (z. B. bis 2 h) sind enthalten; weiterer Aufwand wird über Pos. 500.002 abgerechnet. Für Kunden mit Wartungsvertrag können Sonderkonditionen gelten (z. B. reduzierte Notdienstzuschläge). Der Auftragnehmer hält ein Servicenetz und eine Ersatzteillogistik vor, damit gängige Komponenten (Leser, Controller, Netzteile, Verriegelungen) kurzfristig verfügbar sind. Kann die Störung nicht sofort behoben werden, wird das Zutrittskontrollsystem bzw. die betroffene Türanlage gemäß BetrSichV und ASR A1.7 in einen sicheren Stillstand versetzt (z. B. Sperrung der Zutrittsfunktion bei gleichzeitiger Sicherstellung der Fluchtmöglichkeit) und eine Folgereparatur geplant.

500.002 – Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten

  • Beschreibung: Durchführung von Reparaturen und Instandsetzungen am Zutrittskontrollsystem und den zugehörigen Tür-, Tor-, Drehkreuz-, Schranken- und Fluchttürkomponenten auf Regie-Basis. Der Servicetechniker behebt festgestellte Mängel fachgerecht, u. a. durch Austausch oder Justage defekter Leser, Türcontroller, Netzteile/USV, Kabel und Steckverbindungen, elektrischer Verriegelungen/Motorschlösser, Türkontakte oder Fluchttürterminals sowie durch Software-/Firmware-Updates und Neuparametrierung. Auch umfangreichere Instandsetzungen (Tausch kompletter Türsteuerungen, Umrüstung der Zutrittszentrale, Erneuerung von Kabelsträngen) sind enthalten. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt ein Funktions- und Sicherheitscheck (insbesondere Flucht- und Verriegelungsfunktionen, Schnittstellen zu Brand-/Einbruchmeldeanlage); erst danach wird die Anlage wieder für den Betrieb freigegeben.

  • Einheit: Stunde

  • Menge: 8

  • Hinweise: Der Stundenverrechnungssatz umfasst die Arbeitszeit eines qualifizierten Service-Technikers für Zutrittskontrollsysteme vor Ort. Fahrtkosten, Zuschläge für Überstunden/Nacht-/Wochenendarbeit sowie benötigte Ersatzteile sind nicht enthalten und werden separat abgerechnet (siehe Ersatzteilversorgung Pos. 700.001). Der tatsächliche Aufwand richtet sich nach Schadensumfang und Systemkomplexität; vor umfangreicheren Reparaturen kann ein Kosten­voranschlag erstellt werden. Während der Instandsetzung sind betroffene Türen/Anlagen gegen unbefugte Nutzung zu sichern; Flucht- und Rettungswege sind entsprechend den Vorgaben der ASR A1.7 jederzeit sicherzustellen (z. B. mittels temporärer mechanischer Lösungen oder Umleitung). Bei Arbeiten an sicherheitsrelevanten Komponenten kann nach Abschluss eine ergänzende Prüfung nach BetrSichV/ASR A1.7 erforderlich sein; die durchgeführten Maßnahmen werden in einem Reparaturbericht dokumentiert und im Betriebs-/Prüfbuch vermerkt.

500.003 – Störungsbeseitigung / Notfalleinsatz inkl. Erstdiagnose

  • Beschreibung: Soforteinsatz bei Störung der Zutrittskontrollanlage inkl. Erstdiagnose (System- und Türseite), erste Fehlerbehebung, soweit möglich; Übergabe des Systems in sicheren Notbetrieb oder Sicherstillstand; Kurz-Einsatzbericht mit Handlungsempfehlung.

  • Einheit: Pauschale pro Einsatz (inkl. x h vor Ort)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Sicherer Betrieb bzw. Stillsetzung bei Mängeln gemäß BetrSichV § 4, § 5, § 14 und ArbStättV/ASR A1.7 (Mängel an sicherheitsrelevanten Türen/Anlagen unverzüglich beheben oder Anlage außer Betrieb setzen).

500.004 – Instandsetzung auf Regie (Elektrik/Netzwerk/Türsteuerung)

  • Beschreibung: Austausch oder Justage defekter Komponenten des Zutrittskontrollsystems (z. B. Leser, Controller, Netzteile, Verriegelungen, Türkontakte, Kabel), Wiederinbetriebnahme inkl. Funktions- und Sicherheitscheck; Reparaturbericht und Eintrag im Betriebs-/Prüfbuch.

  • Einheit: Stunde (Techniker)

  • Menge: n. B.

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Wiederherstellung eines sicheren Zustands gemäß Gefährdungsbeurteilung und Prüfbericht nach BetrSichV § 3, § 14 und den Anforderungen der ASR A1.7 (Türen/Fluchtwege).

600.001 – Nachrüstung eines Türcontrollers (Zutrittscontrollers)

  • Beschreibung: Nachträglicher Einbau eines Türcontrollers zur intelligenten Steuerung eines oder mehrerer Zutrittspunkte (z.B. Türen, Drehkreuze, Schranken) in einer vorhandenen Zutrittskontrollanlage. Der bisherige einfache Schaltkontakt bzw. Relaisausgang wird durch einen adressierbaren Controller mit erweiterter Logik (Zeitprofile, Türzustandsüberwachung, Anti-Passback, Tür-offen-Überwachung) ergänzt oder ersetzt. Die Leistung umfasst die Lieferung des passenden Controller-Geräts, die Montage im Schaltschrank oder IT-Rack, die Verkabelung zu Karten-/Medienlesern, Türöffnern, Türkontakten und ggf. Fluchttürsteuerungen sowie die Integration in das übergeordnete Zutrittskontrollsystem. Im Anschluss erfolgt die Parametrierung (Benutzergruppen, Zutrittszonen, Rechte, Zeitpläne) und eine umfassende Funktions- und Sicherheitsprüfung im Normal- und Störfall.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Voraussetzung sind ausreichender Platz im Schaltschrank bzw. IT-Rack, geeignete Spannungsversorgung, Netzwerkanschluss (falls erforderlich) sowie die Kompatibilität mit vorhandenen Lesern, Verriegelungselementen und der Managementsoftware. Die Parametrierung erfolgt in Abstimmung mit dem Sicherheits- und Zutrittskonzept des Kunden (Zutrittszonen, Rollen, Berechtigungsstufen). Die Nachrüstung erfolgt gemäß den einschlägigen Normen und Richtlinien für elektronische Zutrittskontrollsysteme (z.B. DIN EN 60839-11-1 sowie relevante VDE-Bestimmungen) unter Beachtung der EMV-Anforderungen. Nach erfolgreicher Installation werden Schaltpläne, Anlagenlisten und Konfigurationsbackups aktualisiert; Betriebsanweisungen und Unterweisungsunterlagen des Betreibers sind entsprechend anzupassen.

600.002 – Nachrüstung einer Funk-Zutrittslösung

  • Beschreibung: Ausrüstung eines oder mehrerer Zutrittspunkte (z.B. Zufahrtsschranken, Rolltore, Türen) mit einer Funk-Zutrittslösung zur kabellosen Freigabe im Rahmen der bestehenden Zutrittskontrollanlage. Enthalten sind die Lieferung und Installation eines Funkempfänger-Moduls an der jeweiligen Steuerstelle (z.B. Schaltschrank im Parkhaus, Torsteuerung) einschließlich Anschluss an den Zutrittscontroller sowie die Bereitstellung eines oder mehrerer mobiler Funkhandsender für berechtigte Nutzer (z.B. Mitarbeiterfahrzeuge, Lieferverkehr). Die bestehende Steuerung wird so angepasst, dass Funkfreigaben protokolliert und eindeutig Personen oder Fahrzeugen zugeordnet werden können. Nach Einbau wird das Funksystem auf Reichweite, Störsicherheit, Reaktionszeit und korrekte Umsetzung aller Freigabebefehle getestet. Die Nutzer können Zufahrten und Türen aus sicherer Distanz bedienen, ohne die Wirksamkeit von Sicherheitsfunktionen (z.B. Brandschutz, Not-Aus, Verriegelung von Fluchttüren) zu beeinträchtigen.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Das Funksteuerungssystem erfüllt die einschlägigen Funk- und Sicherheitsnormen (z.B. ETSI-Funkstandards, CE-Kennzeichnung) und nutzt eine gesicherte, verschlüsselte Übertragung (z.B. Rolling Code). Vor der Nachrüstung ist zu prüfen, dass keine kritischen Frequenzkonflikte mit vorhandenen Funksystemen bestehen. Die Funkhandsender werden personen- oder fahrzeugbezogen ausgegeben und in der Zutrittsdatenbank dokumentiert (DSGVO-konforme Zuordnung und Protokollierung). Die Bediener werden in der sicheren Handhabung der Funkhandsender, den Freigabebedingungen und den Notfallabläufen unterwiesen. Batterien/Akkus für die Handsender sowie ggf. ein Ladegerät sind im Lieferumfang enthalten; robuste Ausführungen mit hoher Schutzart (z.B. IP65 oder höher) sind für den Einsatz in industrieller bzw. Außenumgebung vorzusehen.

600.003 – Nachrüstung weiterer Komponenten

  • Beschreibung: Diverse Modernisierungsmaßnahmen zur Aufrüstung bestehender Zutrittskontrollanlagen mit zusätzlichen Komponenten oder Sicherheits-Upgrades. Diese Position kann z.B. folgende Leistungen umfassen: Nachrüstung zusätzlicher Zutrittsleser (Karten-, PIN- oder biometrische Leser) zur Erweiterung des Sicherheitsniveaus, Installation von Türüberwachungs- und Verriegelungskomponenten (z.B. Motorschlösser, Türkontakte, Riegelschaltkontakte), Integration von Flucht- und Rettungstürsteuerungen, Implementierung von Anti-Passback-Zonen oder Zwei-Faktor-Authentifizierung, Anbindung an Videoüberwachung oder ein Besucher-/Ausweismanagementsystem sowie die Migration auf moderne Server-Hardware oder aktuelle Softwareversionen der Zutrittsmanagement-Plattform. Ebenfalls möglich ist der Austausch veralteter Hauptkomponenten – z.B. von Zentralcontroller, Datenbankserver oder Netzwerkkomponenten – durch moderne, dem Stand der Technik entsprechende Systeme. Die jeweilige Nachrüstlösung wird installiert, an das vorhandene System angebunden, konfiguriert und in Betrieb genommen, einschließlich aller notwendigen Anpassungen an der Elektrik, der Netzwerkinfrastruktur und der Systemdokumentation.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Diese Position dient als Sammelposition für verschiedene Nachrüst- und Modernisierungsleistungen an Zutrittskontrollsystemen. Die genaue Spezifikation der nachzurüstenden Komponenten ist bei Beauftragung festzulegen (z.B. Anzahl und Typ der Leser, Türen, Controller, Server). Alle Nachrüstungen erfolgen herstellerneutral, es werden kompatible Komponenten zur bestehenden Systemarchitektur ausgewählt. Vor Ausführung ist zu prüfen, ob die Modernisierung eine aktualisierte Gefährdungsbeurteilung, Datenschutz-Folgenabschätzung oder geänderte Betriebsvereinbarungen (z.B. Mitbestimmung des Betriebsrats bei Zutrittsprotokollierung) erfordert. Nach Abschluss der Arbeiten wird die Anlage auf Funktion, Sicherheit und Fail-Safe-Verhalten geprüft; eine umfassende Aktualisierung der technischen Unterlagen (Schalt- und Übersichtspläne, Türlisten, Softwaredokumentation, Konfigurations- und Backupkonzept) ist Bestandteil der Leistung.

700.001 – Ersatzteilbeschaffung und -lieferung

  • Beschreibung: Bereitstellung von Ersatzteilen für Zutrittskontrollsysteme nach Bedarf. Der Auftragnehmer identifiziert das erforderliche Ersatzteil anhand der Störungsmeldung oder Inspektion (z.B. Karten- oder RFID-Leser, Türcontroller, Netzteil, Elektroschloss, Türkontakt, Fluchttürterminal) – herstellerneutral und kompatibel zur bestehenden Anlage. Anschließend erfolgt die Beschaffung über Lagerbestand, Hersteller oder Fachhandel. Das Ersatzteil wird standardmäßig an den Kunden geliefert oder zur Abholung bereitgestellt; die Lieferung erfolgt in geeigneter Schutzverpackung und mit den nötigen Herstellerunterlagen (Datenblatt, Montagehinweise).

  • Einheit: Stück

  • Menge: 5

  • Hinweise: Die Materialkosten des Ersatzteils selbst sind nicht enthalten und werden je Teil separat ausgewiesen oder nach Nachweis abgerechnet; diese Position umfasst ausschließlich Service für Beschaffung, Abwicklung und Bereitstellung. Es werden bevorzugt Originalteile oder vom Hersteller freigegebene, gleichwertige Komponenten verwendet, um Funktionssicherheit und Gewährleistungsansprüche zu wahren. Gängige Verschleiß- und Ersatzteile (z.B. Leser, Netzteile, Batterien für Offline-Zylinder) werden nach Möglichkeit lagerhaltig geführt, seltene Komponenten kurzfristig beschafft. Die Ersatzteile sind in der Anlagenakte/Anlagenliste zu dokumentieren (z.B. Türnummer, Leser-ID, Seriennummer) gemäß den Anforderungen aus BetrSichV, Gefährdungsbeurteilung und relevanten VDE-/DIN-Normen (z.B. DIN EN 60839-11-1).

700.002 – Express- und Kurierlieferung für Ersatzteile

  • Beschreibung: Zusätzliche Serviceleistung für besonders eilige Ersatzteillieferungen im Bereich Zutrittskontrollsysteme. Wenn ein Ersatzteil unmittelbar benötigt wird (z.B. bei ausgefallener Zutrittssteuerung an Hauptzugängen, sicherheitskritischen Türen oder Fluchtwegen), organisiert der Auftragnehmer eine Expresslieferung – z.B. per Kurierdienst, Nacht-Express oder Direktfahrt. Dadurch wird die Zustellung des Ersatzteils in sehr kurzer Zeit ermöglicht, je nach Dringlichkeit innerhalb weniger Stunden oder über Nacht.

  • Einheit: Pauschale (pro Lieferung)

  • Menge: 2

  • Hinweise: Diese Position ist optional und wird nur berechnet, wenn der Betreiber ausdrücklich eine beschleunigte Lieferung verlangt oder die Dringlichkeit (z.B. Aufrechterhaltung der Zutritts- und Gebäudesicherheit, Einhaltung von Brandschutz- und Fluchtwegkonzepten) dies erfordert. Die Kosten fallen zusätzlich zu Pos. 700.001 an, da hier Sondertransportkosten (Kurier, Expressdienst) entstehen. Der Auftragnehmer wählt in Abstimmung mit dem Kunden das schnellstmögliche und zugleich wirtschaftlich sinnvolle Transportmittel und informiert über den voraussichtlichen Zustellzeitpunkt. Die Lieferkette (Versandzeitpunkt, Eingang beim Betreiber) ist nachvollziehbar zu dokumentieren, insbesondere bei sicherheitsrelevanten Komponenten (z.B. Leser, Controller, Schließzylinder).

700.003 – Ersatzteilrecherche, -beschaffung und -logistik

  • Beschreibung: Recherche, Verfügbarkeitprüfung, Bestellung, Anlieferungsorganisation und Dokumentation von Ersatzteilen für Zutrittskontrollsysteme (z.B. Leser, Controller, Schlösser, Netzteile, Batterien). Die Leistung umfasst die herstellerneutrale Identifikation des passenden Teils, die Abstimmung mit dem Betreiber (Freigabe, Liefertermin), die Abwicklung der Bestellung sowie die Übergabe-/Lieferscheindokumentation. Materialkosten der Teile sind nicht enthalten und werden gesondert ausgewiesen.

  • Einheit: Stück (je Teilvorgang)

  • Menge: n. B.

  • Beschreibung: Recherche, Verfügbarkeitprüfung, Bestellung, Anlieferungsorganisation und Dokumentation von Ersatzteilen für Zutrittskontrollsysteme (z.B. Leser, Controller, Schlösser, Netzteile, Batterien). Die Leistung umfasst die herstellerneutrale Identifikation des passenden Teils, die Abstimmung mit dem Betreiber (Freigabe, Liefertermin), die Abwicklung der Bestellung sowie die Übergabe-/Lieferscheindokumentation. Materialkosten der Teile sind nicht enthalten und werden gesondert ausgewiesen.

800.001 – Schulung und Einweisung des Bedienpersonals

  • Beschreibung: Durchführung einer Schulung für Bedien- und Empfangspersonal, Sicherheitsdienst und weitere Nutzer des Zutrittskontrollsystems. Die Schulung vermittelt alle notwendigen theoretischen und praktischen Kenntnisse, damit das Personal das Zutrittskontrollsystem sicher, datenschutzkonform und effizient bedienen kann. Theorieteil: Überblick über rechtliche Grundlagen und Sicherheitsvorschriften (ArbSchG, BetrSichV, DGUV Vorschriften, DSGVO/BDSG), Rollen und Pflichten der Bediener, Aufbau und Funktion der konkreten Zutrittsanlage (Zentralserver, Controller, Leser, Türkomponenten), Verhalten bei Störungen, Alarmen und Fehlbedienung sowie Regeln zu Ausweis-/Medienverwaltung und Vermeidung von Missbrauch (z.B. „Tailgating“). Praktischer Teil: Einweisung am System vor Ort – die Teilnehmer üben unter Anleitung die Bedienung von Online-/Offline-Lesern, das Prüfen von Türzuständen, das Sperren/Freischalten von Zutrittsrechten, die Durchführung einfacher Funktionsprüfungen sowie das richtige Vorgehen bei verweigertem Zutritt, technischen Störungen oder Notfällen (z.B. Notentriegelung, Evakuierung). Am Ende der Schulung sollen die Bediener in der Lage sein, das Zutrittskontrollsystem eigenständig, sicher und regelkonform zu nutzen.

  • Einheit: Pauschale (pro Schulung/Termin)

  • Menge: 1

  • Hinweise: Die Schulung richtet sich an Bedienpersonal mit wenig oder ohne Erfahrung sowie als Auffrischung für erfahrene Nutzer des Zutrittskontrollsystems. Der Arbeitgeber darf nur unterwiesene und geeignete Personen mit Bedienung und Verwaltung von Zutrittsrechten betrauen; eine qualifizierte Erstunterweisung und regelmäßige Wiederholungsunterweisungen (mindestens jährlich oder anlassbezogen, z.B. Systemänderungen) sind erforderlich. In dieser Position ist eine Schulung für eine definierte Gruppe (z.B. 5–10 Personen, genaue Teilnehmerzahl nach Absprache) enthalten. Jeder Teilnehmer erhält nach bestandener theoretischer und praktischer Erfolgskontrolle eine Teilnahme- bzw. Unterweisungsbescheinigung. Für die Dauer der praktischen Übungen stellt der Betreiber geeignete Schulungsarbeitsplätze bzw. Türen (ggf. Testumgebung) zur Verfügung. Schulungsunterlagen und ggf. audiovisuelle Medien werden vom Auftragnehmer bereitgestellt; Inhalte und Dauer können an Vorkenntnisse und Anlagenstruktur angepasst werden.

800.002 – Schulung und Einweisung des Instandhaltungspersonals

  • Beschreibung: Spezielle Schulung für betriebseigene Wartungs- und Instandhaltungstechniker mit Fokus auf die Technik der Zutrittskontrollsysteme. Es werden vertiefte Kenntnisse vermittelt, damit das Personal regelmäßige Inspektionen, einfache Wartungsarbeiten und definierte Reparaturen sicher und normgerecht durchführen kann. Schulungsinhalte (theoretisch und praktisch): sichere Arbeiten an elektrischen Komponenten von Zutrittsanlagen gemäß VDE-/DGUV-Vorgaben (Abschalten, Freischalten, Absichern), Aufbau und Funktionsweise von Controllern, Lesern, Netzteilen, Türkomponenten und Netzwerkinfrastruktur, typische Wartungsarbeiten gemäß Wartungsplan (Sichtprüfung von Türen und Lesern, Funktionsprüfung von Riegeln, Türkontakten, Notöffnungen), Erkennen typischer Fehlerbilder (z.B. Kommunikationsausfall, Kartenlesefehler, Daueroffen-Zustände), systematische Störungssuche (Logdateien, Diagnosefunktionen, Messungen) sowie sichere Durchführung des Austauschs einfacher Baugruppen (z.B. Leser, Netzteile, Batterien, Türkontakte) nach Herstellervorgaben. Ebenfalls behandelt werden die Grenzen interner Instandhaltung (z.B. Fluchttürsteuerungen, sicherheitstechnische Änderungen nur durch Fachfirmen) und Schnittstellen zu Facherrichtern.

  • Einheit: Pauschale (pro Schulung/Termin)

  • Menge: 1

  • Hinweise: Die Schulung wird auf das im Betrieb vorhandene Zutrittskontrollsystem (Hersteller, Softwareversion, Tür-/Controllerstruktur) und die Vorkenntnisse der Teilnehmer abgestimmt. Sie richtet sich insbesondere an Instandhaltungspersonal, das regelmäßig Kontrollen und einfache Instandsetzungsarbeiten an Zutrittskomponenten durchführen oder bei Störungen erste Maßnahmen ergreifen soll. Durch die Qualifizierung werden Verfügbarkeit und Sicherheit der Anlage erhöht, und viele Standardprobleme können intern gelöst werden. Hersteller und Fachfirmen bieten entsprechende Technikschulungen an, die in die betriebliche Qualifizierungsplanung integriert werden können. Nach Abschluss der Schulung erhalten die Teilnehmer Unterlagen, Checklisten und ggf. einfache Arbeitsanweisungen für regelmäßige Wartungs- und Prüfaufgaben. Es wird empfohlen, diese Schulung bei wesentlichen Systemänderungen oder in mehrjährigen Abständen als Auffrischung zu wiederholen.

800.003 – Betriebsanweisung je Zutrittsbereich/Zutrittskontrollanlage (Erstellung/Aktualisierung + Aushang)

  • Beschreibung: Anlagen- und bereichsspezifische Betriebsanweisung für das Zutrittskontrollsystem (z.B. Gefährdungen, Verhaltensregeln, Bedienhinweise, Umgang mit Ausweisen/Medien, Störungen, Notfall- und Evakuierungsabläufe, Notentriegelung von Türen, Schutz personenbezogener Daten). Erstellung bzw. Aktualisierung der Texte, Abstimmung mit Betreiber/Sicherheitsbeauftragten/Datenschutz, Ausgabe an Beschäftigte sowie Aushang an relevanten Stationen (z.B. Leitstelle, Empfang, Sicherheitszentrale). Integration der Betriebsanweisung in die regelmäßige Unterweisung.

  • Einheit: Stück (je Aufzugsanlage)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Unterweisungs- und Informationspflicht nach ArbSchG § 12 sowie Konkretisierung der sicheren Nutzung des Zutrittskontrollsystems und der Flucht- und Rettungswege nach BetrSichV, ArbStättV und DGUV Vorschrift 1; Unterstützung der datenschutzkonformen Verarbeitung nach DSGVO/BDSG durch klare Verhaltensregeln.

800.004 – Jährliche Unterweisung Bedien- und Nutzerpersonal Zutrittskontrollsystem (mit Nachweis)

  • Beschreibung: Jahresunterweisung für Bedien-, Sicherheits- und sonstiges Nutzerpersonal des Zutrittskontrollsystems inkl. kurzem Praxisteil. Inhalte u.a.: Erinnerung an grundlegende Sicherheits- und Bedienregeln, korrekter Umgang mit Ausweisen/Medien, Vermeidung von Missbrauch (z.B. Weitergabe von Ausweisen, Mitnehmen unberechtigter Personen), tägliche Funktionskontrollen im Verantwortungsbereich (z.B. Leserreaktion, Türschließverhalten, Anzeige von Störungen), Verhalten bei Störungen, Alarmen und IT-Ausfällen, Notfallabläufe (z.B. Evakuierung, Nutzung von Fluchttüren, Notentriegelung, Meldung von Sicherheitsvorfällen), sowie datenschutzrelevante Aspekte (Zutrittsprotokolle, Auskunftsrechte). Dokumentation mittels Teilnehmerliste, Schulungsunterlagen und ggf. kurzen Wissenstests oder Feedbackbögen.

  • Einheit: Pauschale je Termin (bis X TN)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Unterweisungs- und Wiederholungsunterweisungspflicht nach ArbSchG § 12, BetrSichV und DGUV Vorschrift 1; Sicherstellung eines einheitlichen Verständnisses zu Bedienung, Sicherheitsregeln und Datenschutz im Zusammenhang mit Zutrittskontrollsystemen.

800.005 – Betriebsregel Mehrzonen-/Schleusenbetrieb inkl. Einweisung

  • Beschreibung: Erarbeitung und Implementierung einer Betriebsregel für den sicheren Betrieb gemeinsam gesicherter Zutrittsbereiche (z.B. Personenvereinzelungsanlagen, Zwei-Türen-Schleusen, Übergänge zwischen Sicherheitszonen, Kopplung mit Einbruch- oder Gefahrenmeldeanlage). Festlegung von Abläufen, Freigabeketten, Rollen und Verantwortlichkeiten (z.B. Leitstelle, Sicherheitsdienst, Empfang), Kommunikationswegen und Eskalationsregeln bei Störungen oder Alarmen. Erstellung der dokumentierten Betriebsregel, Abstimmung mit Betreiber, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutz- und Datenschutzbeauftragten, sowie Einweisung aller betroffenen Personen (inkl. ggf. Rollen-/Kommunikationsplan).

  • Einheit: Pauschale (je Szenario/Arbeitsbereich)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Organisations- und Koordinationspflichten des Arbeitgebers nach ArbSchG und BetrSichV (insbesondere bei gemeinsam genutzten Arbeitsstätten und Sicherheitszonen); Sicherstellung klarer Abläufe und Verantwortlichkeiten zur Vermeidung von Gefährdungen durch Fehlbedienung oder widersprüchliche Freigaben.

800.006 – Tägliche Sicht- & Funktionskontroll-Checklisten Energieanlagen (Bereitstellung + Training)

  • Beschreibung: Bereitstellung geprüfter, praxisnaher Checklisten für die tägliche Sicht- und Funktionskontrolle der im Betrieb relevanten Zutrittspunkte (z.B. Eingänge, Fluchttüren mit Zutrittslesern, Schleusen). Inhalte u.a.: Prüfung der Leserfunktion (Reaktion auf Ausweise), Kontrolle der Türmechanik (Tür schließt selbsttätig, kein Blockieren), Kontrolle der Anzeige- und Signalelemente (LED, Summer), Erkennen offensichtlicher Schäden oder Manipulationen, Kontrolle der Erreichbarkeit von Notöffnungen und Beschilderung von Fluchtwegen. Kurzschulung der Bediener zur Anwendung der Checklisten, zur Bewertung von Auffälligkeiten und zum richtigen Meldeweg. Unterstützung bei der Nachweisführung (z.B. Ablage der täglichen Checklisten oder digitale Erfassung im CAFM-System).

  • Einheit: Pauschale (Einrichtung je Anlage/Zutrittsbereich)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Pflichten aus ArbSchG, BetrSichV und DGUV Vorschrift 1 zur Durchführung regelmäßiger Kontrollen und zur Aufrechterhaltung eines sicheren Betriebs; Nachweisführung über durchgeführte Sicht- und Funktionsprüfungen an sicherheitsrelevanten Türen und Zutrittskomponenten.

800.007 –Schulung Bedienpersonal Zutrittskontrollsystem (Grund-/Auffrischung)

  • Beschreibung: Theorie (Rechtsgrundlagen/Sicherheits- und Datenschutzregeln/Kommunikation) und Praxis am Zutrittskontrollsystem (Bedienung von Lesern, Türen, Notfunktionen); schriftlicher oder elektronischer Unterweisungs- bzw. Teilnahme­nachweis für alle Teilnehmenden.

  • Einheit: Pauschale je Schulungstermin

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Unterweisungs- und Qualifizierungspflicht des Arbeitgebers nach ArbSchG § 12, BetrSichV und DGUV Vorschrift 1; Sicherstellung, dass nur unterwiesene und geeignete Personen das Zutrittskontrollsystem bedienen und Zutrittsrechte verwalten.

900.001 – Ferndiagnose und Telefonsupport

  • Beschreibung: Remote-Service zur Unterstützung bei technischen Fragen oder Störungen an der Zutrittskontrollanlage (z.B. Zutrittskontrollzentrale, Türcontroller, Karten- oder Biometrie-Leser, elektronische Türkomponenten, Managementsoftware), ohne dass unmittelbar ein Techniker vor Ort sein muss. Ein erfahrener Servicetechniker steht per Telefon oder Videoanruf mit dem Bedien- oder Instandhaltungspersonal in Kontakt und führt eine strukturierte Ferndiagnose durch: Auslesen und Bewertung von Fehlermeldungen und Ereignisprotokollen in der Zutrittssoftware, Kontrolle des Online-/Offline-Status von Türen und Controllern, Unterstützung bei einfachen Funktionsprüfungen vor Ort (z.B. Spannungsversorgung, Sicherungen, Türkontakte, Verriegelungszustände, Sabotagemeldungen) sowie Schritt-für-Schritt-Anweisungen zur Rücksetzung von Controllern, Lesern oder Softwarekomponenten. Sofern das System über eine gesicherte Fernwartungsschnittstelle (z.B. VPN, Remote-Desktop) verfügt und dies vertraglich freigegeben ist, kann der Techniker online auf Diagnosedaten und Konfigurationsparameter zugreifen und diese auswerten. Ziel dieses Services ist es, Störungen schnell einzugrenzen oder zu beheben und so Verfügbarkeitsverluste und Sicherheitsrisiken zu minimieren.

  • Einheit: Stunde

  • Menge: 5

  • Hinweise: Der Telefonsupport ist typischerweise werktags während der üblichen Betriebszeiten verfügbar; für Notfälle außerhalb dieser Zeiten steht der Notdienst (Pos. 500.001) zur Verfügung. Voraussetzung für die Ferndiagnose ist, dass vor Ort eingewiesenes Personal verfügbar ist, das einfache Prüfungen durchführen und Anweisungen umsetzen kann (z.B. Tür öffnen/schließen, Sicherungen prüfen, LED-Status an Lesern und Controllern beobachten). Eventuell anfallende Verbindungs- oder Kommunikationskosten (Telefon/Internet) trägt der Betreiber. Datensicherheit: Bei Online-Zugriffen auf Zutrittsserver oder -controller werden aktuelle IT-Sicherheits- und Datenschutzstandards (z.B. DSGVO, BDSG, BSI-Empfehlungen) eingehalten; der Zugriff erfolgt nur mit ausdrücklicher Freigabe des Betreibers und gemäß den internen Rollen- und Berechtigungskonzepten. Lässt sich das Problem nicht per Fernunterstützung lösen, wird ein Vor-Ort-Einsatz veranlasst – die bis dahin gewonnenen Diagnosedaten und Tickets dienen der Vorbereitung und verkürzen die Störungsbeseitigungszeit.

900.002 – AR-basierter Live-Support (Augmented Reality)

  • Beschreibung: Hochmoderne Live-Fernunterstützung mittels Augmented Reality für komplexe Störungen oder anspruchsvolle Wartungs- und Inbetriebnahmeaufgaben an der Zutrittskontrollanlage. Zwischen dem Instandhaltungspersonal vor Ort und einem remote zugeschalteten Service-Experten wird eine Echtzeitverbindung aufgebaut. Das Personal nutzt hierzu ein Smartphone/Tablet oder eine AR-Brille, um Live-Bilder von Zutrittszentrale, Türcontrollern, Karten- oder Biometrie-Lesern sowie Türkomponenten (z.B. Motorschlösser, Türöffner, Fluchttürterminals, Türkontakte) zu übertragen. Der Experte sieht exakt, was vor Ort geschieht, und kann im Kamerabild AR-Einblendungen vornehmen (Markierungen, Pfeile, Hinweise zu Klemmen oder Komponenten). Er führt das Personal Schritt für Schritt durch Fehlersuche und einfache Instandsetzung, z.B. Identifikation der richtigen Komponenten, Kontrolle von Verdrahtung und Adressierung, Tausch von Modulen oder Lesern, Parametrierung von Türgruppen und Funktionsprüfungen (Öffnungs-/Schließverhalten, Verriegelungs- und Fluchtwegfunktionen). So lassen sich viele Aufgaben ohne physische Anfahrt eines Servicetechnikers effizient begleiten und abschließen.

  • Einheit: Stunde

  • Menge: 2

  • Hinweise: Für diesen Service ist geeignete Hardware beim Kunden erforderlich: Smartphone/Tablet mit Kamera und geeigneter AR-App oder AR-Brille, die vom Auftragnehmer bereitgestellt oder vom Kunden beschafft werden kann. Eine stabile Internet-Datenverbindung ist Voraussetzung für flüssige Videokommunikation. Vorteil: Durch AR-Unterstützung werden Reaktions- und Reparaturzeiten deutlich verkürzt; Wartezeiten auf einen Techniker entfallen, während dennoch fachkundige Anleitung in hoher Qualität erfolgt. Die Verfügbarkeit und Kosten dieses Dienstes werden im Service- oder Wartungsvertrag geregelt; häufig wird er Kunden mit Wartungsverträgen vergünstigt angeboten. Alle sicherheitsrelevanten Arbeiten an Türen in Flucht- und Rettungswegen oder an Schnittstellen zu Einbruchmelde- und Brandmeldeanlagen sind trotz AR-Unterstützung mit besonderer Sorgfalt gemäß geltenden Normen (z.B. BetrSichV, TRBS 1111, DIN EN 60839-11-1, DIN EN 13637) durchzuführen; bei kritischen Änderungen ist eine nachgelagerte Funktions- und Sicherheitsprüfung durch eine befähigte Person empfehlenswert.

900.003 – Ferndiagnose/Telefonsupport (Helpdesk)

  • Beschreibung: Remote-Unterstützung bei Störungen und Bedienfragen zur Zutrittskontrollanlage (Fehlercodes, Rücksetzungen, Bedienanweisungen) mit strukturierter Ticket- und Lösungsdokumentation im Helpdesk-System.

  • Einheit: Stunde

  • Menge: n. B.

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Schnelle Gefahrenabwehr und Sicherstellung eines sicheren, dokumentierten Betriebs der Zutrittskontrollanlage (organisatorische Pflicht aus BetrSichV/TRBS, Nachweisführung in Anlagenakte/IT-System, Einhaltung von Datenschutzvorgaben bei personenbezogenen Zutrittsdaten).

Abrechnungs- und Leistungsgrenzen (für alle Positionen – Standardklauseln)

  • Enthaltene Nachweise: Prüf-/Wartungsprotokoll, Eintrag/Update der Anlagenakte bzw. des Prüfbuchs Zutrittskontrollsystem je Position mit Prüfcharakter (gemäß BetrSichV/ArbSchG), Kennzeichnung/Plakette an geprüften Komponenten (soweit vorgesehen), Fristvorschlag für die nächste Prüfung nach TRBS 1201.

  • Qualifikation Prüfpersonal: Zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203 mit Fachkunde für elektronische Zutrittskontrollsysteme (insbesondere elektrische Sicherheit, DIN EN 60839-11-1/VDE 0830-8-11-1) bzw. sachverständige Person gemäß den einschlägigen DGUV-/VDE-/VdS-Regelwerken, abhängig von Systemart und Prüfart.

  • Mitwirkung Auftraggeber: Sicherstellung des Zugangs zu allen relevanten Zutrittspunkten und Technikräumen, ggf. Absperrung des Arbeitsbereichs; Bereitstellung erforderlicher Medien (Zutrittskarten/Transponder, PIN-Codes zu Testzwecken), Schlüssel und IT-/Netzwerkzugänge; Übergabe der aktuellen Hersteller- und Anlagendokumentation; Verfügbarkeit von zuständigem Bedien-/Administrationspersonal während der Prüf- und Wartungsarbeiten.

  • Nicht enthalten (sofern nicht ausdrücklich beauftragt): Materialkosten für Ersatzteile und Verbrauchsstoffe (z.B. Leser, Schlösser, Netzteile, Batterien), bauliche Anpassungen (z.B. Türumbauten, Kabeltrassen), IT-/Netzwerkkonfigurationen außerhalb des Zutrittskontrollsystems, ergänzende Fachplanungen (z.B. Brandschutz-, Fluchtweg- oder Sicherheitskonzepte), Miete von Gerüsten/Arbeitsbühnen oder sonstigen Hilfsmitteln sowie Leistungen externer Prüfingenieure für statische oder baurechtliche Begutachtungen.