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3J5 Vergabeprinzip

Facility Management: Zutritt » Ausschreibung » Ausschreibungsverfahren » 3J5 Vergabeprinzip

Vergabeprinzipien und Entscheidungskriterien im Ausschreibungsverfahren für Zutritts‑ und Sicherheitslösungen

Erklärung zur Annahme des Zuschlags

Hiermit bestätigt der Bieter vorbehaltlos das Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens im Zusammenhang mit der Vergabe der Leistungen für das Zutrittskontrollsystem eines industriellen Neubauprojekts in Hamburg. Die Unterzeichnende erklärt, dass sämtliche Vertragsbedingungen gemäß dem offiziellen Zuschlagsschreiben vollumfänglich akzeptiert werden. Der Bieter erkennt an, dass die Entscheidung über den Zuschlag verbindlich ist und die Grundlage für die Ausführung des Auftrags darstellt. Diese Erklärung bezieht sich ausdrücklich auf das ausgeschriebene Projekt im Bereich Facility Management und Zutrittskontrolle und dokumentiert die Zustimmung des Unternehmens zu den Vergabe- und Vertragsanforderungen.

Rechtlicher & regulatorischer Rahmen- Anwendbare Normen und Vorschriften

Der Bieter bestätigt, dass die Vergabe des Auftrags im Einklang mit den geltenden europäischen und nationalen Vergaberichtlinien sowie mit den technischen und zivilrechtlichen Normen steht.

Zu den wichtigsten Grundlagen zählen insbesondere:

  • EU-Vergaberichtlinien (z. B. RL 2014/24/EU): Diese Richtlinien verlangen ein transparentes, diskriminierungsfreies und wettbewerbsorientiertes Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge. Der Bieter weist darauf hin, dass alle Vorgaben hinsichtlich Wettbewerb, Gleichbehandlung und Transparenz eingehalten wurden.

  • Deutsches Zivilrecht (BGB): Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wird mit der Zuschlagsannahme ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossen. Insbesondere die Vorschriften über Angebot und Annahme (§§ 145 ff. BGB) bestätigen die Verbindlichkeit des Angebots und die Rechtskraft des Zuschlags.

  • Technische Normen (DIN EN 60839): Das Zutrittskontrollsystem wird gemäß den einschlägigen technischen Normen geplant und installiert. Die DIN EN 60839 sowie weitere relevanten Normen und VDE-Vorschriften für sicherheitstechnische Anlagen werden vollständig eingehalten, um die Funktionstüchtigkeit und Sicherheit der Zugangskontrollanlage zu gewährleisten.

Vergabeverpflichtungen- Durch diese Erklärung sichert der Bieter zu:

  • Der Zuschlagsentscheidung vorbehaltlos zuzustimmen und jegliche Einwände oder Bedingungen auszuschließen.

  • Den erteilten Auftrag als verbindlich anzusehen und entsprechend den vertraglichen Vorgaben auszuführen.

  • Alle im offiziellen Zuschlagsschreiben beschriebenen Verpflichtungen, Fristen und Bedingungen anzuerkennen und in den Vertrag einfließen zu lassen.

  • Sämtliche Nachfragen und Anforderungen des Auftraggebers im Nachgang zur Zuschlagserteilung umgehend zu erfüllen, beispielsweise durch die Vorlage von zusätzlichen Bescheinigungen, Zertifikaten oder sonstigen Nachweisen.

  • Diese Zusicherungen erfolgen im Wissen um die bindende Rechtswirkung der Zuschlagserteilung und die daraus resultierenden vertraglichen Pflichten.

Umfang der Annahme- Zuschlagsentscheidung

  • Der Auftragnehmer akzeptiert die Zuschlagserteilung endgültig und ohne Vorbehalte. Eine Anfechtung des Vergabeverfahrens oder der Entscheidung wird hiermit ausgeschlossen.

  • Es wird bestätigt, dass das Vergabeverfahren rechtmäßig und gemäß den Ausschreibungsbedingungen durchgeführt wurde. Eventuelle Nachprüfungs- oder Rügefristen bleiben unbeachtet, da der Zuschlag in vollem Umfang anerkannt wird.

  • Mit dieser Erklärung wird deutlich gemacht, dass der Bieter in keiner Weise die Rechtmäßigkeit der Zuschlagsentscheidung infrage stellt und keine weiteren Ansprüche oder Forderungen aus dem Vergabeverfahren ableiten wird.

Vertragliche Bindung

  • Der Bieter verpflichtet sich, den Auftrag entsprechend den Ausschreibungsunterlagen und den Bedingungen der Zuschlagserteilung durchzuführen. Sämtliche Leistungsbeschreibungen, technischen Anforderungen und Vertragsklauseln werden ohne Änderungen übernommen.

  • Die Leistungserbringung erfolgt nach anerkannten Regeln der Technik, einschlägigen Sicherheitsvorschriften und in enger Abstimmung mit den Vorgaben des Facility Managements. Die Übergabe und Inbetriebnahme des Zutrittskontrollsystems werden termingerecht und gemäß den vertraglich festgelegten Qualitätsstandards umgesetzt.

  • Etwaige zusätzliche Vereinbarungen oder Änderungsvorschläge, die von den vertraglichen Bestimmungen abweichen, werden hiermit ausgeschlossen. Der Vertragstext tritt in seiner vom Auftraggeber bewilligten Fassung in Kraft.

Verfahrenskonformität

  • Der Auftragnehmer erkennt an, dass der Auftraggeber berechtigt ist, den Zuschlag öffentlich bekannt zu geben oder Dritte über die Auftragserteilung zu informieren. Diese Transparenzanforderung entspricht den Vorgaben des Vergaberechts und beeinträchtigt nicht die Vertraulichkeit der Wettbewerbsangebote.

  • Nach Erhalt des Zuschlags wird der Bieter alle vom Auftraggeber geforderten Unterlagen und Nachweise unverzüglich zur Verfügung stellen. Dazu gehören beispielsweise Nachweise über technische Zulassungen, Sicherheitszertifikate, Versicherungsbescheinigungen und Personalqualifikationen.

  • Der Auftragnehmer arbeitet eng mit dem Auftraggeber zusammen, um eine reibungslose Abwicklung der förmlichen Schritte nach Zuschlagserteilung zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere die prompte Bereitstellung von Vertragsunterzeichnungen, Sicherheiten oder sonstigen Dokumenten, die im Rahmen der Vergabe zusätzlich angefordert werden.

Verfahrenssicherung

  • Projektvorbereitung und Mobilisierung: Mit der Bestätigung der Zuschlagserteilung beginnt der Auftragnehmer sofort mit den notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen. Alle internen Abläufe wie Projektplanung, Ressourcen- und Personaldisposition sowie Beschaffungsmaßnahmen werden unmittelbar an den vertraglich festgelegten Starttermin ausgerichtet.

  • Einhaltung von Zeitplänen: Der Bieter stellt sicher, dass die definierten Meilensteine und Endtermine im Leistungsverzeichnis eingehalten werden. Ein detaillierter Projektplan mit klaren Verantwortlichkeiten wird erstellt und fortlaufend aktualisiert, um die fristgerechte Fertigstellung des Zutrittskontrollsystems zu garantieren.

  • Qualitäts- und Sicherheitsstandards: Während der Umsetzung werden sämtliche Leistungen nach dem anerkannten Stand der Technik erbracht. Dies beinhaltet die sorgfältige Installation von Hardware, die zuverlässige Konfiguration der Software und die umfassende Inbetriebnahme der Systeme. Der Auftragnehmer setzt geeignete Qualitätskontrollen und Sicherheitsprüfungen ein, um die Anforderungen des Facility Managements zu erfüllen.

  • Koordination mit Facility Management: Der Auftragnehmer sichert zu, dass alle Maßnahmen in enger Abstimmung mit dem Facility Management des Gebäudes erfolgen. Betriebs- und Servicekonzepte werden gemeinsam abgestimmt, damit die spätere Wartung und Übergabe nahtlos stattfinden können. Ein umfassendes Übergabeprotokoll und eine Schulung des zuständigen Betriebspersonals sind Bestandteil der Leistung.

  • Vertragsstrafen und Kündigung: Dem Bieter ist bewusst, dass bei Verstößen gegen die Vertragsbedingungen vertragliche Sanktionen in Kraft treten können. Insbesondere behält sich der Auftraggeber das Recht vor, bei gravierenden Verzögerungen, Nichteinhaltung technischer Vorgaben oder anderen Vertragsverletzungen Vertragsstrafen zu verhängen oder gegebenenfalls den Vertrag zu kündigen. Der Auftragnehmer akzeptiert diese Regelungen im Rahmen der vertraglich vereinbarten Rechtsfolgen.

Erklärung

Der Unterzeichnende bestätigt mit seiner Unterschrift, dass der Bieter den Zuschlag vollständig annimmt und die damit verbundenen Pflichten anerkennt. Die vorliegende Erklärung ist Bestandteil des Angebots und dokumentiert die rechtsverbindliche Verpflichtung des Auftragnehmers, den Auftrag gemäß allen geltenden gesetzlichen, technischen und Facility-Management-Anforderungen auszuführen. Mit Abgabe dieser Erklärung versichert der Bieter, dass er sämtliche vorvertraglichen Leistungen und Nachweise fristgerecht erbringen wird und die Zuschlagsentscheidung in vollem Umfang akzeptiert.

Ort, Datum

Autorisiert Unterzeichnende(r)

Name: __________________________

Position: ________________________

Unterschrift: _____________________

Firmenstempel: ___________________