3A1 Lizenzen & Zertifikate
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- Einleitung
- Regulatorische Anforderungen
- Verfahrensanforderungen
- Technische Anforderungen
- Anforderungen
Einleitung
Dieses Dokument dient als formeller Nachweis dafür, dass der Bieter sämtliche für die Lieferung, Installation und den Betrieb von Zutrittskontrollsystemen am Service-Eingang/Empfang eines neuentstehenden Industriegebäudes erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Zertifizierungen besitzt.
Der Bieter ist ein erfahrenes Unternehmen im Bereich des Facility Managements mit besonderem Schwerpunkt auf Empfangs- und Sicherheitsdienstleistungen. Zu den typischen Aufgaben zählen beispielsweise:
die Kontrolle der Zutrittsberechtigungen am Werks- oder Industrieeingang,
der Empfang und die Registrierung von Mitarbeitern und Besuchern,
die Überwachung von Zugangskontrollanlagen und Schließsystemen.
Mit den nachfolgenden Ausführungen wird dokumentiert, dass alle relevanten rechtlichen, technischen und verfahrensmäßigen Anforderungen erfüllt sind, wie sie in der Leistungsbeschreibung der Ausschreibung gefordert werden.
Gewerbeberechtigung
Der Bieter verfügt über eine gültige Gewerbeberechtigung, ausgestellt durch die zuständige Behörde der Stadt Hamburg. Diese Genehmigung deckt alle erforderlichen Tätigkeiten im Rahmen des Projekts ab, insbesondere sicherheitstechnische Installationen, anlagenbezogene Dienstleistungen und Facility-Management-Leistungen. Insbesondere umfasst die Zulassung die Planung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Zutrittskontrollsystemen.
Die erteilte Gewerbeberechtigung belegt die fachliche Qualifikation und Zuverlässigkeit des Unternehmens. Der Betrieb ist zudem im Handelsregister eingetragen, was zusätzliche Transparenz und Verlässlichkeit dokumentiert.
Eine beglaubigte Kopie der Gewerbeberechtigung ist als Anlage A beigefügt.
Bewachungserlaubnis (§ 34a GewO)
Gemäß § 34a der Gewerbeordnung besitzt der Bieter die erforderliche Erlaubnis zum Betreiben eines bewachungsgewerblichen Unternehmens. Diese umfasst alle sicherheitsrelevanten Tätigkeiten am Empfang und Eingang des Objekts, einschließlich Kontrolle von Personen- und Fahrzeugzugängen sowie Pfortendienste. Die Bewachungserlaubnis gilt sowohl für das feste Stammpersonal als auch für von Dienstleistern beigestellte Kräfte, sofern diese im Bewachungsbereich eingesetzt werden.
Die Erlaubnis wurde durch die örtlich zuständige Behörde erteilt. Sie bestätigt, dass sämtliche eingesetzten Mitarbeiter zuverlässig sind, über erforderliche polizeiliche Führungszeugnisse verfügen und die notwendige Sachkunde bzw. Unterrichtung für ihre Tätigkeit nachweisen können.
Eine Kopie der behördlichen Erlaubnis gemäß § 34a GewO (Bewachungsgewerbe) ist als Anlage B beigefügt.
CE- und EN-Zertifikate
Für alle im Rahmen dieses Projekts gelieferten Hardware- und Softwarekomponenten der Zutrittskontrollsysteme liegen gültige CE-Konformitätserklärungen vor. Die CE-Kennzeichnung stellt sicher, dass die Produkte den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Europäischen Union entsprechen und die relevanten Richtlinien (z. B. Niederspannungsrichtlinie, EMV-Richtlinie, Ökodesign-Richtlinie) eingehalten werden.
Darüber hinaus erfüllen alle Systemkomponenten die einschlägigen europäischen Normen (EN-Normen). Insbesondere wird die Übereinstimmung mit den Normen EN 50133 (Zutrittskontrollanlagen für sicherheitsrelevante Anwendungen) und EN 60839 (Alarm- und Gefahrenmeldeanlagen) sichergestellt. Alle verbauten Geräte (z. B. elektronische Türschlösser, Ausweiskartenleser, Steuerungseinheiten) sind entsprechend zertifiziert und getestet.
Zusätzlich entsprechen alle elektronischen Komponenten den umwelt- und gesundheitsbezogenen EU-Vorgaben (z. B. RoHS-Richtlinie zur Beschränkung gefährlicher Stoffe). Durch die vorliegenden Zertifizierungen wird die hohe Qualität und Betriebssicherheit der Systeme nachgewiesen.
Die entsprechenden Konformitätsnachweise und Zertifikate sind als Anlage C beigefügt.
Alle in den Kapiteln 2.1 bis 2.3 aufgeführten Genehmigungen, Lizenzen und Zertifikate sind zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe uneingeschränkt gültig. Der Bieter verpflichtet sich, diese Zulassungen während der gesamten Laufzeit des Vertrages aufrechtzuerhalten. Dies schließt rechtzeitige Verlängerungen oder Erneuerungen ein.
Sämtliche Nachweisdokumente wurden von anerkannten Behörden, notifizierten Stellen oder akkreditierten Prüf- und Zertifizierungsstellen ausgestellt. Die Seriosität der Aussteller ist gewährleistet, sodass eine nachträgliche Überprüfung der Echtheit der Dokumente unproblematisch möglich ist.
Sollten erforderliche Dokumente während des Vergabeverfahrens oder der Vertragsdurchführung ablaufen oder geändert werden (z. B. aufgrund neuer Vorschriften), wird der Bieter dies umgehend dem Auftraggeber mitteilen und Ersatzdokumente vorlegen. Fehlende oder ungültige Nachweise können zum Ausschluss des Angebots führen.
Mit der Angebotsabgabe bestätigt der Bieter, dass alle geforderten Unterlagen vorliegen und sorgfältig geprüft wurden. Der Bieter übernimmt die Verantwortung dafür, dass alle genannten gesetzlichen und technischen Vorgaben durchgängig eingehalten werden.
Alle angebotenen Zutrittskontrollsysteme und zugehörige Geräte tragen die CE-Kennzeichnung und erfüllen die harmonisierten EU-Vorgaben für Produktsicherheit und EMV. Dies beinhaltet den Schutz vor elektrischen Gefahren, elektromagnetische Verträglichkeit sowie weitere einschlägige Sicherheitsaspekte.
Die Systemkomponenten wurden von zertifizierten Herstellern bezogen und entsprechen den aktuellen technischen Normen. Beispiele hierfür sind elektronische Türschlösser, Ausweiskartenleser, Drehkreuze oder Schiebetüren mit integrierter Zutrittskontrolltechnik sowie die zugehörige Steuerungssoftware. Alle Geräte sind für den Dauerbetrieb ausgelegt und wurden umfangreichen Funktionstests unterzogen.
Das Einbau- und Wartungspersonal des Bieters verfügt über die nach der Gewerbeberechtigung und der Bewachungserlaubnis erforderlichen Qualifikationen. Alle Mitarbeiter sind fachlich geschult, verfügen über die notwendigen Berufs- und Sicherheitsnachweise und werden regelmäßig in Arbeitsschutz sowie Notfall- und Fluchtwegsverfahren unterwiesen.
Werden Subunternehmer oder externe Systemintegratoren eingesetzt, stellt der Bieter sicher, dass auch diese über die entsprechenden Zulassungen und Zertifikate verfügen. Entsprechende Nachweise werden vor Auftragsvergabe geprüft. Der Bieter trägt die Verantwortung dafür, dass alle Partnerunternehmen die gleichen rechtlichen und normativen Anforderungen erfüllen.
Die Zutrittskontrollsysteme werden unter Berücksichtigung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen betrieben. Personenbezogene Zutrittsdaten werden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz verarbeitet und gesichert. Alle Systeme sind vor unbefugtem Zugriff geschützt und entsprechen modernen IT-Sicherheitsstandards.
Hiermit bestätigt der Bieter, dass alle vorgelegten Lizenz- und Zertifizierungsdokumente gültig, vollständig und dem geforderten Leistungsumfang entsprechend sind. Mit der Unterzeichnung dieses Dokuments wird zugesichert, dass die gezeigten Nachweise während der gesamten Vertragsdauer permanent aktuell gehalten und etwaige Änderungen unmittelbar dem Auftraggeber gemeldet werden. Der Bieter übernimmt die volle Verantwortung dafür, dass sämtliche genannten rechtlichen, technischen und verfahrensmäßigen Vorgaben eingehalten werden.
Unterzeichner (Autorisiert):
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Unternehmen: __________________
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Unterschrift & Siegel: _______________