3E5 Vorfallmeldungen
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Vorfallberichtsverfahren Zutrittskontrollsystem
In der heutigen komplexen Gebäudeumgebung sind Zutrittskontrollsysteme unerlässlich, um den Schutz von Personen und Werten zu gewährleisten. Vorfälle oder Sicherheitslücken müssen konsequent und transparent behandelt werden. Dieses Vorfallberichtsverfahren legt die standardisierten Abläufe und Meldewege dar, die der Bieter für die Dokumentation, Analyse und Behebung von Vorfällen im Zusammenhang mit dem Zutrittskontrollsystem implementiert. Es ist Bestandteil des Angebots und bindet den Bieter im Falle einer Auftragserteilung an diese Vorgaben. Ziel ist es, die Einhaltung aller Facility-Management- und Sicherheitsanforderungen sicherzustellen sowie Nachvollziehbarkeit und Transparenz zu gewährleisten. Damit erhält der Auftraggeber ein zuverlässiges Instrument zur Bewertung von Vorfällen und zur kontinuierlichen Verbesserung der Systeme und Prozesse.
- Rechtlicher
- Vorfalldefinition
- Meldeverfahren
- Standardisiertes
- Kommunikation
- Verfahrenssicherungen
- Erklärung
Rechtlicher und regulatorischer Rahmen
Im Rahmen dieses Verfahrens werden alle relevanten gesetzlichen und normativen Vorgaben berücksichtigt, um die Rechtssicherheit und Konformität der Vorfallbearbeitung zu gewährleisten. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird durch regelmäßige interne Überprüfungen dokumentiert.
Geltende Standards- Folgende Standards und Vorschriften finden in diesem Vorfallberichtsverfahren Anwendung:
DIN EN 60839: Funktionale und Leistungsanforderungen an elektronische Zutrittskontrollsysteme.
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten, insbesondere im Hinblick auf die Erfassung, Speicherung und Verarbeitung von Vorfalldaten.
ISO/IEC 27035: Rahmenwerk für das Management von Informationssicherheitsvorfällen.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Vorschriften zur Meldung und Untersuchung von arbeitsplatzbezogenen Vorfällen.
ISO 41001: Anforderungsnorm für ein Facility-Management-System, die eine kontinuierliche Leistungsverbesserung unterstützt.
Ausschreibungsanforderungen- Der Bieter verpflichtet sich zur Erfüllung folgender Anforderungen gemäß den Vorgaben der Ausschreibung:
Jeder Vorfall wird in einem standardisierten Format dokumentiert.
Vorfallberichte werden innerhalb definierter Fristen den bevollmächtigten Vertretern des Auftraggebers übermittelt.
Das Berichtssystem ist revisionssicher und so ausgelegt, dass es sowohl Sicherheits- als auch Compliance-Prüfungen standhält.
Die Einhaltung dieser Anforderungen wird durch regelmäßige interne Audits und Kontrollen sichergestellt.
Vorfalldefinition und -kategorien
Um eine klare Abgrenzung und Klassifizierung von Vorfällen zu ermöglichen, werden folgende Definitionen und Kategorien zugrunde gelegt:
Definition eines Vorfalls
Ein Vorfall im Zusammenhang mit dem Zutrittskontrollsystem ist jedes Ereignis, bei dem das System ausfällt, manipuliert, missbräuchlich verwendet wird oder in sonstiger Weise die Sicherheit von Personen oder die Einhaltung rechtlicher Vorgaben beeinträchtigt. Dies umfasst unbeabsichtigte Systemausfälle ebenso wie absichtliche Manipulationen oder Verstöße gegen festgelegte Sicherheitsrichtlinien. Auch potenzielle oder drohende Störungen, deren Realisierung eine unmittelbare Gefahr darstellen könnte, gelten als Vorfälle. Beispielsweise gilt ein mehrfacher unberechtigter Zutrittsversuch als Vorfall, auch wenn kein unerlaubter Zutritt erfolgt ist.
Vorfallkategorien- Zur strukturierten Bearbeitung und Auswertung werden Vorfälle in folgende Kategorien eingeordnet:
Sicherheitsvorfälle: Unbefugte Zutrittsversuche, erzwungener Zutritt, Missbrauch von Zutrittsmedien (z.B. Dienstausweise, Besucherausweise), Manipulationen am System oder Cyberangriffe.
Betriebsstörungen: Hardware- oder Software-Fehlfunktionen, Stromausfall oder Systemunterbrechungen, die den normalen Betrieb des Zutrittskontrollsystems beeinträchtigen.
Sicherheitsrelevante Vorfälle: Versagen von Sicherheitsmechanismen im Notfall (z.B. Ausfall der Freischaltung bei Evakuierung, defekte Türschlussüberwachung), Störungen bei der Integration des Zutrittskontrollsystems mit Brandschutz- oder Alarmsystemen.
Compliance-Verstöße: Verletzungen von Datenschutzbestimmungen (z.B. fehlerhafte Protokollierung, unbefugter Zugriff auf Vorfalldaten), unsachgemäße Aufbewahrung von Zutrittsnachweisen oder sonstige Verstöße gegen interne Richtlinien und gesetzliche Vorgaben.
Meldeverfahren
Der Meldeprozess umfasst die Erkennung, Dokumentation, Untersuchung und Behebung von Vorfällen.
Vorfallerkennung
Vorfälle werden sowohl durch automatisierte Systemmeldungen als auch durch manuelle Beobachtungen erkannt. Automatisierte Alarme werden ausgelöst, wenn das System ungewöhnliche Zugriffsmuster, wiederholte Fehlversuche oder technische Anomalien in den Protokollen feststellt. Das Zutrittskontrollsystem ist zudem an Brandmelde- und Videoüberwachungssysteme angeschlossen. Bei sicherheitsrelevanten Ereignissen, beispielsweise einer Türöffnung im Alarmfall oder einem Einbruchsversuch, werden sofortige Alarmmeldungen generiert. Regelmäßige automatisierte Systemdiagnosen prüfen kontinuierlich die Funktionalität und erkennen schleichende Störungen frühzeitig. Ergänzend sind alle diensthabenden Mitarbeiter instruiert, Auffälligkeiten oder potenzielle Vorfälle unverzüglich zu melden.
Erste Meldung
Nach Feststellung eines Vorfalls wird dieser umgehend in einem standardisierten Vorfallbericht erfasst. Folgende Informationen werden dabei mindestens dokumentiert: Datum und Uhrzeit des Vorfalls, betroffener Standort oder Systemkomponente, Vorfallkategorie, erste Beschreibung des Ereignisses sowie beteiligte Personen oder Geräte. Zusätzlich werden das verwendete Zutrittsmedium und der Name des meldenden Mitarbeiters festgehalten. Das initiale Protokoll dient als Grundlage für weitergehende Untersuchungen und Maßnahmen. Der erstellte Bericht wird zentral gespeichert und kann von autorisierten Personen jederzeit eingesehen werden.
Untersuchung und Eskalation
Der gemeldete Vorfall wird einem zuständigen Incident-Response-Beauftragten zugewiesen. Dieser sammelt alle relevanten Informationen, wertet vorhandene Protokolle aus und bewertet die Schwere des Vorfalls (Einstufungsskala: kritisch, hoch, mittel, niedrig). Je nach Klassifikation werden entsprechende Eskalationsstufen aktiviert: Bei kritischen oder sicherheitsrelevanten Vorfällen erfolgt unverzüglich eine Meldung an die Leitung des Facility Managements bzw. der Geschäftsführung. Gegebenenfalls werden externe Experten (z.B. IT-Sicherheitsspezialisten oder externe Sicherheitsdienste) hinzugezogen. Bei Verdacht auf strafbare Handlungen informiert der Incident-Response-Beauftragte umgehend die Polizei. Sämtliche Untersuchungsschritte werden dokumentiert, um eine vollständige Nachvollziehbarkeit sicherzustellen.
Behebung und Korrekturmaßnahmen
Nach abgeschlossener Ursachenermittlung wird umgehend mit der Behebung des Vorfalls begonnen. Kurzfristige Sofortmaßnahmen können beispielsweise die Sperrung kompromittierter Zutrittsmedien, die Reparatur defekter Hardware oder das Zurücksetzen einzelner Systemkomponenten umfassen. Parallel dazu werden langfristige Korrektur- und Präventionsmaßnahmen definiert und umgesetzt, etwa die Anpassung von Zugriffsrechten, zusätzliche Sicherheitsupdates, Änderungen in den Betriebsabläufen oder gezielte Schulungsmaßnahmen umfassen. Ein abschließender Bericht fasst Ursache, Verlauf und ergriffene Maßnahmen zusammen und enthält Empfehlungen zur weiteren Verbesserung und Prävention künftiger Vorfälle.
Standardisiertes Vorfallbericht-Format
Für die einheitliche Erfassung und Nachverfolgung aller Vorfälle steht ein standardisiertes Berichtsdokument zur Verfügung, das sowohl handschriftlich als auch elektronisch ausgefüllt werden kann.
Pflichtfelder- Jeder Vorfallbericht enthält mindestens folgende Angaben:
Vorfall-ID: Eindeutige Kennung des Vorfalls.
Datum und Uhrzeit: Zeitpunkt des Vorfalls.
Standort/Systemkomponente: Genaue Ortsangabe oder Bezeichnung der betroffenen Komponente.
Beschreibung: Sachliche und präzise Schilderung des Vorfalls.
Kategorisierung: Zuweisung zu einer der definierten Kategorien (Sicherheitsvorfall, Betriebsstörung, Sicherheitsrelevanter Vorfall, Compliance-Verstoß).
Beteiligte Personen/Dritte: Nennung der unmittelbar involvierten oder verantwortlichen Personen sowie externer Beteiligter.
Maßnahmen und Verantwortliche: Beschreibung der eingeleiteten Sofortmaßnahmen mit Angabe der verantwortlichen Mitarbeiter.
Status: Aktueller Bearbeitungsstand (z.B. offen, in Bearbeitung, abgeschlossen).
Weiterführende Maßnahmen: Hinweise auf erforderliche Folge- oder Präventionsmaßnahmen.
Dokumentation: Name des Berichtserstellers und ggf. Prüfers zur Nachvollziehbarkeit der Zuständigkeiten.
Jeder Bericht wird vom zuständigen Bearbeiter gegengezeichnet, um Verantwortlichkeiten nachvollziehbar zu machen.
Beispielhafte Tabellenstruktur- Die folgende Tabellenstruktur veranschaulicht die mögliche Gestaltung der Berichtseinträge:
| Vorfall-ID | Datum | Uhrzeit | Standort | Kategorie | Beschreibung | Status | Korrekturmaßnahme |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| IR-2025-001 | 12.08.2025 | 09:15 | Serverraum | Sicherheitsvorfall | Unbefugter Zutrittsversuch | Behoben | Sperrung des Zutrittsmediums, Prüfung des Audit-Logbuchs |
| IR-2025-002 | 14.08.2025 | 16:45 | Empfang | Betriebsstörung | Kartenleser defekt | In Bearbeitung | Austausch der betroffenen Hardwarekomponente |
Kommunikation und Dokumentation
Ein zentraler Bestandteil des Vorfallmanagements ist die klare Kommunikation und lückenlose Dokumentation aller Schritte.
Interne Kommunikation
Im Falle eines Vorfalls werden sofort alle relevanten internen Stellen informiert. Dies umfasst insbesondere das Sicherheitspersonal, die IT-Abteilung und das Facility-Management. Bei kritischen Vorfällen wird zusätzlich die Geschäftsführung oder die nächsthöhere Managementebene unverzüglich benachrichtigt, spätestens jedoch innerhalb von zwei Stunden nach Erkennen des Vorfalls. So ist sichergestellt, dass alle Verantwortlichen rechtzeitig über den Vorfall informiert sind und erforderliche Ressourcen mobilisiert werden können. Jede Weitergabe von Informationen wird festgehalten, um im Nachhinein die Abläufe lückenlos überprüfen zu können.
Berichterstattung an den Auftraggeber
Der Auftraggeber erhält regelmäßige Zusammenfassungen der Vorfallsberichte. In der Regel wird dem Auftraggeber monatlich ein konsolidierter Bericht vorgelegt, der alle aufgetretenen Vorfälle des Berichtszeitraums mit kurzer Statusbeschreibung enthält. Der Bericht kann darüber hinaus Trendanalysen und Empfehlungen für Verbesserungsmaßnahmen umfassen, sofern dies vertraglich vereinbart ist. Außerdem werden kritische oder als hoch eingestufte Vorfälle in einem zeitnahen Sonderbericht, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Eintritt des Ereignisses, detailliert an die vom Auftraggeber benannten Ansprechpartner gemeldet. Die Übermittlung erfolgt in einem einheitlichen Format, beispielsweise digital per gesichertem Portalzugang oder gemäß vertraglicher Vereinbarung.
Aufbewahrungspflichten
Alle Vorfallberichte und zugehörigen Dokumente werden gemäß den vertraglichen und gesetzlichen Anforderungen mindestens 24 Monate archiviert. Die Speicherung erfolgt revisionssicher, so dass Manipulationen ausgeschlossen sind, und in verschlüsselter Form, auf die ausschließlich berechtigte Mitarbeiter Zugriff haben. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten datenschutzgerecht gelöscht oder anonymisiert, sofern keine anderweitige gesetzliche Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung besteht. Die Verarbeitung und Aufbewahrung personenbezogener Daten in den Vorfallberichten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der EU-DSGVO und des BDSG. Zugriffe auf die Vorfalldaten sind ausschließlich befugten Personen erlaubt und werden protokolliert.
Verfahrenssicherungen- Zur Gewährleistung der Qualität und Verlässlichkeit des Vorfallberichtsverfahrens sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
Regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen stellen sicher, dass alle relevanten Mitarbeiter ihre Aufgaben im Melde- und Reaktionsprozess kennen.
Interne Audits und Kontrollen prüfen in festgelegten Abständen die Einhaltung der Verfahrensrichtlinien und die Vollständigkeit der Dokumentation.
Das Vorfallmanagement ist in das unternehmensweite Risiko- und Qualitätsmanagement integriert, um aus Erfahrungen zu lernen und kontinuierliche Verbesserungen umzusetzen.
Nach Abschluss von Vorfällen werden Lessons-Learned-Analysen durchgeführt, deren Ergebnisse in die Überarbeitung von Abläufen, Schulungsinhalten und technischen Systemanpassungen einfließen.
Regelmäßige Tests und Übungen (z.B. System-Stresstests, Evakuierungssimulationen) validieren die Effektivität der Prozesse und decken potenzielle Schwachstellen auf.
Kontinuierliche Anpassung des Verfahrens bei Einführung neuer Technologien oder Änderungen in der Betriebsorganisation garantiert, dass das Vorgehen stets aktuell bleibt.
Erklärung
Der Unterzeichnende bestätigt, dass der Bieter ein standardisiertes und revisionssicheres Verfahren für die Vorfallberichterstattung im Rahmen des Zutrittskontrollsystems bereitstellt. Alle erfassten Vorfälle werden gemäß den geltenden gesetzlichen Anforderungen, den Ausschreibungsbedingungen sowie den fachlichen Best Practices des Facility Managements dokumentiert, analysiert und abgeschlossen. Dies gewährleistet volle Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Sicherheit über den gesamten Vertragszeitraum hinweg. Dieses Dokument ist rechtsverbindlicher Bestandteil des Angebots und wird durch die Unterschrift des Unterzeichners bestätigt.
Ort, Datum: ______________________
Unterschrift des bevollmächtigten Unterzeichners: ______________________
Name: _________________________
Position: ______________________
Firmenstempel: __________________
