Versicherungs- und Haftungsnachweis (Zugangskontrollsysteme)
In den folgenden Abschnitten legt der Bieter dar, dass er über gültige und zweckgerechte Versicherungen verfügt, die speziell auf das einzurichtende Zugangskontrollsystem an den Empfangs- und Serviceeingängen des Neubaus ausgerichtet sind. Damit wird sichergestellt, dass alle aus der Lieferung, Installation und dem Betrieb des Systems resultierenden Schäden, Unfälle oder sonstigen Vorfälle durch anerkannte Versicherungsleistungen abgedeckt werden. Die jeweils einschlägigen Versicherungspolicen sind als Anlagen zu diesem Angebot beigefügt.
Der Bieter verfügt über eine laufende Betriebshaftpflichtversicherung, die Personenschäden, Sachschäden und Haftpflichtansprüche Dritter abdeckt. Die Deckungssumme beträgt mindestens den in den Ausschreibungsunterlagen geforderten Betrag (z.B. EUR 3.000.000,00). Der Versicherungsumfang schließt auch Schäden ein, die durch den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb, durch Vertreter des Unternehmens oder durch eingesetztes Personal verursacht werden. Eine Kopie der gültigen Versicherungspolice ist als Anlage A beigefügt.
Produkthaftpflichtversicherung
Vorhanden ist zudem eine Produkthaftpflichtversicherung, die Schäden abdeckt, welche durch fehlerhafte Zugangskontroll-Hardware oder -Software entstehen können. Diese Versicherung umfasst ausdrücklich sowohl Hersteller- als auch Installationshaftung. Damit sind Ansprüche abgedeckt, die sich aus Mängeln an den gelieferten Komponenten oder deren Installation ergeben. Ein entsprechender Nachweis ist als Anlage B beigefügt.
Montage- und Inbetriebnahmeversicherung
Zur Absicherung der Montage-, Inbetriebnahme- und Übergabephase verfügt der Bieter über eine Montage- und Bauleistungsversicherung. Dieser Versicherungsschutz gilt für die gesamte Dauer der Installationsarbeiten und schließt sämtliche Risiken ein, die während der Montage und Inbetriebnahme des Zugangskontrollsystems auftreten können. Er umfasst auch mögliche Schäden an der Gebäudeinfrastruktur, den Empfangs- und Zutrittseinrichtungen sowie an den angeschlossenen IT- und Netzwerksystemen. Die jeweilige Bescheinigung ist als Anlage C beigefügt.
Rechtliche und verfahrenstechnische Anforderungen
Alle vorgelegten Versicherungszertifikate stammen von in der Europäischen Union, insbesondere in Deutschland, zugelassenen und anerkannten Versicherungsgesellschaften. Die Gültigkeit der genannten Policen erstreckt sich über die gesamte Vertragsdauer. Abgelaufene oder nur vorläufig ausgestellte Versicherungsbescheinigungen werden nicht akzeptiert und führen automatisch zur Disqualifikation im Vergabeverfahren. Der Bieter verpflichtet sich, jede Änderung im Versicherungsstatus umgehend dem Auftraggeber mitzuteilen und aktualisierte Nachweise vorzulegen.
Technischer Bezug zur Zugangskontrolle
Die abgeschlossenen Versicherungen decken ausdrücklich alle Risiken im Zusammenhang mit dem Zugangskontrollsystem ab. Dazu gehören insbesondere die Hard- und Softwarekomponenten, die Datenverarbeitung sowie die Integration des Systems in die Empfangs- und Servicebereiche. Etwaige Subunternehmer oder Nachunternehmen sind durch gleichwertigen Versicherungsschutz abgesichert oder im Rahmen der Policen als mitversicherte Parteien aufgeführt. Sollte die Ausschreibung eine Abdeckung für Cybervorfälle verlangen, schließen die Policen auch Schäden durch Cyberangriffe oder IT-Sicherheitsvorfälle ein, die das Zugangskontrollsystem betreffen.
Hiermit bestätigt der Unterzeichner, dass alle vorgelegten Versicherungsnachweise gültig, vollständig und in vollem Umfang auf den geforderten Leistungsumfang des Zugangskontrollsystems abgestimmt sind. Diese Erklärung erfolgt in vollem Bewusstsein der straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen unrichtiger Angaben. Der Unterzeichner übernimmt die volle Verantwortung für die Absicherung aller Schäden oder Vorfälle, die im Zuge der Installation und des Betriebs des Zugangskontrollsystems entstehen, gemäß den geltenden rechtlichen, technischen und verfahrenstechnischen Anforderungen.