Zweckdefinition für ein integriertes Zutrittskontroll- und Sicherheitsmanagementsystem
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Zweckdefinition
Die vorliegende Zweckdefinition hat das Konzept und die Anforderungen eines integrierten Zutrittskontroll- und Sicherheitsmanagementsystems für einen Industriebetrieb dargelegt. Im Mittelpunkt steht eine vernetzte Gesamtstruktur, welche physische Zugangskontrolle, Personen- und Fahrzeugmanagement, Fremdfirmen- und Besucherverwaltung, Schulungsmanagement sowie Leitstandüberwachung in einer einheitlichen Plattform vereint. Dadurch werden Sicherheitsrisiken minimiert, betriebliche Abläufe unterstützt und rechtliche Vorgaben erfüllt – und zwar in einer Weise, die modernste Technologie (von Biometrie bis KI) nutzbringend einbindet. Das System verfolgt den Zweck, Sicherheit als integralen Bestandteil der Unternehmensprozesse zu etablieren, statt als isolierte Insellösung. Mitarbeiter, Dienstleister und Besucher erleben eine sichere, zugleich aber effiziente und benutzerfreundliche Umgebung, die ihnen Transparenz und Unterstützung bietet (etwa durch Self-Service und mobile Tools). Für das Unternehmen resultiert daraus ein nachhaltiger Sicherheitsgewinn bei gleichzeitig hoher Wirtschaftlichkeit und Zukunftsorientierung.
Mit der Umsetzung eines solchen Systems können große Industriebetriebe nicht nur ihre Schutzpflichten gegenüber Mensch und Anlage vorbildlich erfüllen, sondern auch ihre operationelle Exzellenz steigern. Die Integration aller sicherheitsrelevanten Prozesse schafft Vertrauen bei Kunden, Partnern und Belegschaft, dass Sicherheit und Ordnung gewährleistet sind, ohne die Flexibilität und Produktivität einzuschränken. Kurz: Das integrierte Zutrittskontroll- und Sicherheitsmanagementsystem bildet den Grundpfeiler einer ganzheitlichen Safety- und Security-Kultur, die das Fundament für einen erfolgreichen, gesetzeskonformen und resilienten Industriebetrieb im 21. Jahrhundert darstellt. Diese Zweckdefinition ist unternehmensspezifisch, branchenspezifisch und standortspezifisch anzupassen.
Integration in Sicherheitsmanagement und Datenschutzanforderungen
- Sicherheitsmanagementsystem
- Modernes
- Fremdfirmenmanagement
- Besuchermanagement
- Ausweissystem
- Sicherheitsleitstand
- KI-gestützte
- Parkraummanagement
- Mobiles
- Transparenz
- Wirtschaftlichkeit
- Rechtsgrundlagen
Zweckdefinition für ein integriertes Zutrittskontroll- und Sicherheitsmanagementsystem

In einem großindustriellen Betrieb mit weitläufigen Anlagen, hohem Personenaufkommen und komplexen Gefährdungspotenzialen ist ein integriertes Zutrittskontroll- und Sicherheitsmanagementsystem essentiell, um Personen, Anlagen, Umwelt und Daten ganzheitlich zu schützen. Ziel ist es, unbefugten oder unkontrollierten Zutritt zuverlässig zu verhindern und zugleich Betriebsabläufe effizient zu gestalten. Das System verbindet modernste physische Zutrittskontrolle mit digitalen Sicherheitsprozessen, sodass Mitarbeiter, Fremdfirmen und Besucher gleichermaßen sicher und regelkonform auf dem Werksgelände agieren können. Durch die Integration aller sicherheitsrelevanten Komponenten – von Ausweissystemen über Besuchermanagement und Fremdfirmenportale bis hin zu Sicherheitsleitstand und Notfallmanagement – wird eine zentrale Steuerung und Überwachung ermöglicht, die Transparenz, Revisionssicherheit und Compliance fördert. Das nachfolgend beschriebene System definiert den Zweck und die Funktionen dieses integrierten Ansatzes und berücksichtigt dabei aktuelle technologische Trends (z.B. Mobile Credentials, Cloud-Architektur, Zero-Trust-Prinzipien) ebenso wie betriebliche Anforderungen, wirtschaftliche Effizienz und die Einhaltung deutscher sowie europäischer Rechtsvorgaben.
Modernes Zutrittskontrollsystem und Ausweistechnologie
Kern des Sicherheitskonzepts ist ein intelligentes Zutrittskontrollsystem auf dem neuesten Stand der Technik. Dieses steuert alle Zugänge – von Werks- und Bürogebäuden über Produktionsbereiche bis zu Hochsicherheitszonen – mithilfe elektronischer Zugangskomponenten und personalisierten Berechtigungen. Elektronische Ausweise dienen als zentrales Medium für die Identifikation: Jeder Mitarbeiter und Berechtigte erhält einen fälschungssicheren Firmenausweis mit Lichtbild und integriertem Chip. Dieser kontaktlose Smartcard-Ausweis (RFID-basiert, z.B. auf DESFire-/LEGIC-Technologie) kann neben der physischen Zutrittsberechtigung auch eine PKI-Zertifikatsfunktion enthalten, um die Ausweisdaten kryptographisch zu schützen und ggf. für IT-Logins oder digitale Signaturen zu nutzen. Alternativ oder ergänzend kommen Mobile Credentials – virtuelle Ausweise auf dem Smartphone (via NFC/BLE) – zum Einsatz, da Benutzer ihr Mobilgerät stets mitführen und es durch PIN, Fingerabdruck oder Gesichtserkennung zusätzlich geschützt ist. Solche mobile Ausweise reduzieren den Aufwand für physische Kartenverwaltung und erlauben eine sofortige remote Vergabe oder Sperrung von Berechtigungen).
An den Zugängen garantieren smarte Lesegeräte und Türsteuerungen, dass ausschließlich zuvor registrierte und autorisierte Personen Zutritt erhalten. Personalisierte Zugangsdaten wie RFID-Karten, Schlüsselanhänger oder mobile App-Tokens müssen an den Leser präsentiert werden, um Schranken, Türen oder Drehkreuze zu öffnen. Durch die Hinterlegung individueller Zutrittsprofile im System wird sichergestellt, dass jeder Mitarbeitende und Besucher nur die für ihn freigegebenen Bereiche betreten kann. Modernste Verfahren der Mehr-Faktor-Authentifizierung erhöhen die Sicherheit zusätzlich – etwa die Kombination von Ausweis + PIN oder Biometrie. Biometrische Zutrittskontrolle fügt eine weitere Schutzschicht hinzu, indem z.B. Fingerabdruck-, Iris- oder Gesichts-Scanner an Hochsicherheitstüren verwendet werden. In Forschungs- oder Gefahrenbereichen (etwa Labore, Chemikalienlager) lässt sich so durch biometrische Merkmale in Verbindung mit dem Ausweis verifizieren, dass tatsächlich die berechtigte Person die Karte nutzt. Dies verhindert Missbrauch entwendeter oder weitergegebener Ausweise wirksam. Insgesamt gewährleistet das Zutrittskontrollsystem durch diesen Technikeinsatz, dass unbefugte Personen physisch nicht in sicherheitskritische Zonen gelangen und autorisierte Personen lückenlos identifiziert werden.
Parallel zur physischen Zugangskontrolle berücksichtigt das System auch die IT-Sicherheit nach dem Zero-Trust-Prinzip. Alle Netzwerkkommunikationen der Zutrittsanlagen (Türcontroller, Sensoren, Leitstandrechner) erfolgen verschlüsselt und authentifiziert. Es wird davon ausgegangen, dass kein Gerät und kein internes Netzwerk per se vertrauenswürdig ist – jede Zugriffsanfrage wird strikt überprüft. Somit sind z.B. die Ausweisleser und Kameras in ein segmentiertes, sicheres Netzwerk eingebunden, und Verwaltungszugriffe auf die Systemsoftware erfordern starke, mehrfaktorielle Authentifizierung. Diese Cybersecurity-Strategie schützt das Zutrittssystem vor Sabotage oder Missbrauch und gewährleistet die Datensicherheit sensibler personenbezogener Informationen (vgl. DSGVO). Gleichzeitig stellt sie sicher, dass ein physischer Eindringling, der sich etwa Zugang zum Firmennetz verschafft, nicht ohne Weiteres die Kontrolle über die Zutrittsinfrastruktur erlangen kann („Never trust, always verify“). Durch regelmäßige Software-Updates und Patches – erleichtert via Cloud-Anbindung – bleibt das System gegen aktuelle Bedrohungen gewappnet. Insgesamt bildet das moderne Zutrittskontrollsystem das Rückgrat der physischen Sicherheit des Betriebs, auf dem alle weiteren Managementfunktionen aufsetzen.
Fremdfirmenmanagement und Betrugsprävention bei Abrechnungen
Ein zentrales Modul des integrierten Sicherheitsmanagements ist das Fremdfirmenmanagement, das die Verwaltung und Überwachung externer Dienstleister und Vertragspartner umfasst. Große Industriebetriebe beauftragen regelmäßig Fremdfirmen für Wartung, Bauprojekte, Reinigung oder spezialisierte Dienstleistungen. Dieses Modul stellt sicher, dass Fremdfirmen vom Auftrag bis zur Rechnungsstellung in ein digitales Portal eingebunden sind, das Transparenz und Sicherheit für beide Seiten schafft. Zunächst werden alle Aufträge und Werkverträge mit externen Firmen im System erfasst. Jede Fremdfirma und deren Mitarbeiter erhalten einen Portalzugang, über den sie Auftragsdetails, Termine, Einsatzorte und geltende Sicherheitsvorschriften einsehen können. Vor Arbeitsbeginn müssen alle externen Beschäftigten die erforderlichen Sicherheitsunterweisungen absolvieren (etwa zu Werksregeln, Notfallverfahren, Gefährdungen am Einsatzort) – idealerweise bereits vorab online über das Portal. Das System ermöglicht eine dezentralisierte Vorab-Unterweisung und Registrierung: Fremdfirmen können ihre Mitarbeiter noch vor Betreten des Werksgeländes online schulen und die Teilnahme digital bestätigen lassen. Beim Eintreffen am Werkstor sind die Personen somit bereits mit den Sicherheitsregeln vertraut, was den Check-in beschleunigt und zugleich die rechtlich geforderte Unterweisung nachweisbar macht. Rechtssichere Dokumentation ist hierbei entscheidend: Das System protokolliert lückenlos, welcher Fremdmitarbeiter wann welche Unterweisung (z.B. gemäß ArbSchG) erhalten hat. Nur wer alle vorgeschriebenen Belehrungen erfolgreich abgeschlossen hat, erhält eine Zutrittsberechtigung – damit wird die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften und Betriebsanweisungen konsequent sichergestellt.
Während der Auftragsdurchführung erfasst das System präzise die Anwesenheitszeiten der Fremdfirmenmitarbeiter auf dem Gelände. Jeder Ein- und Austritt eines Contractors wird über die Zutrittsleser oder am Werktor automatisch im System registriert. Diese Zeitnachweise dienen als Basis für Leistungs- und Abrechnungsnachweise. Durch die Integration von Zugangskontrolle und Zeitwirtschaft können Arbeitsstunden und erbrachte Leistungen automatisiert verifiziert werden. Beispielsweise lässt sich ein Abgleich zwischen den im System erfassten Anwesenheitsstunden und den von der Fremdfirma in Rechnung gestellten Stunden durchführen. Abweichungen – etwa wenn mehr Stunden fakturiert wurden als tatsächlich vor Ort geleistet – werden automatisch erkannt und können einer Prüfung unterzogen werden. Solche automatisierten Plausibilitätskontrollen wirken Abrechnungsbetrug entgegen, indem sie sicherstellen, dass Fremdfirmen nur die tatsächlich geleisteten und vertraglich vereinbarten Arbeiten abrechnen. Gleichzeitig entlastet dies die eigene Buchhaltung, da manuelle Kontrollen von Stundenzetteln weitestgehend entfallen und Fehlerquellen reduziert werden (keine unleserlichen handschriftlichen Einträge, kein doppeltes Erfassen von Daten etc.).
Zusätzlich können im Fremdfirmen-Portal Leistungsnachweise (z.B. Abnahmen, Checklisten, Berichte über erledigte Aufgaben) hinterlegt werden, die vom zuständigen technischen Ansprechpartner im Betrieb verifiziert werden. Nach Auftragsabschluss generiert das System einen Gesamtbericht mit allen relevanten Daten: Durchgeführte Unterweisungen, Zugangsdaten (Wer war wann anwesend, in welchen Bereichen), erbrachte Leistungen, genehmigte Stunden und Kostensätze. Diese Integrationsleistung schafft eine durchgängige Transparenz in der Zusammenarbeit mit Drittunternehmen und bildet die Grundlage für eine korrekte, revisionssichere Abrechnung. Unstimmigkeiten oder Verstöße (etwa fehlende Sicherheitsunterweisung oder unbefugter Zutritt eines Fremdarbeiters in nicht freigegebene Bereiche) sind durch die lückenhafte Dokumentation sofort ersichtlich und können gemeldet werden. Damit fungiert das Fremdfirmenmanagementsystem zugleich als Compliance-Werkzeug, das die Einhaltung vertraglicher und gesetzlicher Pflichten auf beiden Seiten unterstützt. Insgesamt verfolgt dieses Modul den Zweck, Fremdfirmen sicher und effizient in den Betriebsablauf zu integrieren, Risiken aus deren Tätigkeit zu minimieren und wirtschaftliche Verluste durch Betrug oder Unfälle zu verhindern.
Besuchermanagement und Self-Service-Anmeldung
Neben eigenen Mitarbeitern und langfristigen Vertragspartnern besuchen täglich zahlreiche externe Gäste – von Geschäftspartnern über Bewerber bis zu Behördenvertretern – den Industriestandort. Ein digitales Besuchermanagement ist daher integraler Bestandteil des Sicherheitskonzepts. Es definiert klare Prozesse für Voranmeldung, Empfang, Zugangsüberwachung und Verabschiedung von Besuchern, um einen reibungslosen und sicheren Ablauf zu gewährleisten. Bereits im Vorfeld eines Besuchs ermöglicht das System eine Online-Voranmeldung durch den Gastgeber (internen Mitarbeiter) oder den Besucher selbst via Webportal. Dabei werden persönliche Daten, Besuchsgrund, Datum und Uhrzeit erfasst und ggf. vorläufige Besucherausweise oder QR-Codes generiert. Selbstbedienungs-Kioske am Empfang unterstützen den Self-Service-Check-in: Ein vorab registrierter Besucher kann bei Ankunft seinen QR-Code oder Personalausweis am Terminal scannen, seine hinterlegten Daten bestätigen (oder erfassen) und z.B. eine Besuchererklärung oder NDA digital unterschreiben. Anschließend druckt das System einen temporären Besucherausweis mit Foto oder gibt einen elektronischen Besucherbadge aus. Durch diese automatisierten Abläufe werden Wartezeiten und manuelle Formularprozesse drastisch reduziert, was zu höherer Zufriedenheit der Besucher wie auch Entlastung der Empfangsmitarbeiter führt. Empfänge, die bislang von papierbasierten Logbüchern und händischen Besucherscheinen abhängig waren, können durch Vorab-Registrierung und Kiosk-Systeme deutlich mehr Besucher in kürzerer Zeit abfertigen, ohne dass Sicherheitsprüfungen übersprungen werden.
Das Besuchermanagement ist vollständig mit der Zutrittskontrolle verknüpft, sodass jede Besucherbewegung ebenso lückenlos nachverfolgt wird wie die eines Mitarbeiters. Transparente Zutrittskontrolle bedeutet hier, dass jederzeit ersichtlich ist, welcher Besucher sich wo aufhält und wer sein interner Betreuer ist. Zugangsberechtigungen für Besucher sind im System zeitlich und räumlich strikt begrenzt: Beispielsweise kann ein Besucherbadge nur für bestimmte Gebäude und nur für die Dauer des vereinbarten Termins freigeschaltet werden. Dadurch wird verhindert, dass Besucher sich unbeaufsichtigt in sensiblen Zonen bewegen. Alle Besucheraktionen – Anmeldung, Zutritt, Begleitung durch Mitarbeiter, Check-out – werden im System protokolliert. Das System führt ein umfassendes Besuchsregister mit Audit-Trail, das im Anlassfall ausgewertet werden kann. So ist dokumentiert, welcher Gastgeber welchen Besuch wann empfangen hat und ob alle Prozeduren eingehalten wurden. Diese Daten werden DSGVO-konform behandelt und nach definierten Aufbewahrungsfristen gelöscht oder anonymisiert, um den Datenschutz zu wahren.
Besonders vorteilhaft ist die Integration der Besucherverwaltung mit anderen Sicherheitssystemen: Beispielsweise kann ein vorangemeldeter Besucher bereits vom Werkschutz auf Sanktionslisten oder Zutrittsverbote geprüft werden, bevor er überhaupt anreist. Auch die Benachrichtigung des Gastgebers erfolgt automatisiert per E-Mail oder SMS, sobald der Besucher eingecheckt hat, was Wartezeiten reduziert. Bei sicherheitsrelevanten Ereignissen (Feueralarm, Evakuierung) weiß das System, welche Besucher aktuell vor Ort sind, und kann diese Informationen an den Sicherheitsleitstand weitergeben. Durch Self-Service-Funktionen – von der Vorab-Registrierung über den Check-in-Kiosk bis zur automatischen Ausweisverwaltung – werden die Pforte und Empfangsbereiche erheblich entlastet. Das Personal kann sich dadurch auf Ausnahmesituationen und eine zuvorkommende Betreuung fokussieren, während Routinevorgänge digital abgewickelt werden. Zusammengefasst gewährleistet das Besuchermanagement eine sichere, effiziente und nachvollziehbare Abwicklung des Besucherverkehrs, welche die Unternehmenssicherheit nicht beeinträchtigt, sondern aktiv unterstützt.
Ausweissystem und Berechtigungsverwaltung
Die Firmenausweise spielen als gemeinsamer Nenner von Zutrittskontrolle, Fremdfirmen- und Besuchermanagement eine entscheidende Rolle. Jeder Ausweis – ob dauerhafter Mitarbeiterausweis, zeitlich begrenzter Fremdfirmenausweis oder Tagesbesucherausweis – wird durch das System verwaltet und mit den erforderlichen Berechtigungen versehen. Die Ausweiserstellung erfolgt zentral durch die Sicherheitsabteilung: Neue Mitarbeiter erhalten nach Identitätsprüfung einen personalisierten Ausweis mit Foto, der mit ihrer Personalfunktion im System verknüpft wird. Ebenso bekommen Fremdfirmenmitarbeiter bei erstmaligem Einsatz einen Ausweis (oder einen temporären badge), der über das Portal angefordert und beim ersten Check-in ausgegeben wird. Besucher erhalten in der Regel einen Tagesausweis, oft farblich oder optisch unterscheidbar, um ihren Status auf einen Blick zu erkennen. Alle Ausweise sind mit hochsicheren Merkmalen ausgestattet – z.B. fälschungserschwerende Druckelemente und vor allem dem kontaktlosen Chip, der verschlüsselte Identifikationsmerkmale speichert.
Die Berechtigungsverwaltung im System sorgt dafür, dass Ausweise stets nur im Rahmen gültiger und aktueller Zugangsrechte funktionieren. Hierzu sind differenzierte Profile hinterlegt: Etwa hat ein regulärer Mitarbeiter Zugang zu seinem Gebäude und allgemeinen Zonen (Kantine, Sozialräume), während ein Wartungstechniker einer Fremdfirma nur zu einer bestimmten Anlage und nur für die Dauer seines Auftrags Zutritt hat. Über ein Rollen- und Rechtesystem werden Zugangsrechte anhand der Funktion, Abteilung oder des Projekts zugewiesen. Veränderungen – z.B. Abteilungswechsel eines Mitarbeiters, Ablauf der Auftragstätigkeit einer Fremdfirma oder Sperrung eines Ausweises bei Verlust – werden in der zentralen Datenbank sofort aktualisiert, was die dynamische Anpassung der Zutrittsrechte in Echtzeit ermöglicht. Moderne Systeme erlauben hier auch Workflow-gesteuerte Freigaben: z.B. kann ein Abteilungsleiter über das Portal einen temporären Zugang für einen Mitarbeiter zu einem sonst gesperrten Bereich beantragen und nach digitaler Genehmigung werden die Rechte automatisiert auf den Ausweis übertragen. Die Integration mit Personal- und Auftragsdaten (HR-System, Fremdfirmenportal) stellt sicher, dass nur aktive Mitarbeiter oder autorisierte Dienstleister über gültige Ausweise verfügen – scheidet jemand aus dem Unternehmen aus oder ist ein Auftrag abgeschlossen, verfällt seine Berechtigung automatisch.
Ein zukunftsorientiertes Feature ist die Verwendung der Ausweise als multifunktionale Sicherheits-Token: So kann der Firmenausweis z.B. auch für die IT-Zugangskontrolle (Login an Rechnern, Freischaltung von Maschinensteuerungen) genutzt werden. Möglich wird dies durch die PKI-Unterstützung im Chip, sodass eine digitale Identität des Mitarbeiters auf dem Ausweis hinterlegt ist. Damit schlägt das System eine Brücke zwischen physischer und logischer Sicherheit (Stichwort IT-OT-Konvergenz): Eine Person, die physisch nicht im Werk eingeloggt (angemeldet) ist, kann auch auf keine sensiblen IT-Systeme zugreifen und umgekehrt. Dieses Konzept unterstützt ein Zero-Trust-Modell, in dem Zugriffsrechte immer kontextabhängig und identitätsbasiert vergeben werden. Der Berechtigungsabgleich findet kontinuierlich statt – beispielsweise kann das System so konfiguriert werden, dass ein Mitarbeiter nur Maschinen bedienen darf, wenn er die entsprechende Schulung absolviert hat und zum aktuellen Zeitpunkt im System als anwesend und arbeitsfähig geführt wird (Vermeidung von Übermüdung, siehe ArbSchG zur Arbeitszeitbegrenzung). Insgesamt dient das Ausweis- und Berechtigungssystem dem Zweck, die Identität jeder Person eindeutig festzustellen und ihr genau die Zugangs- und Bedienrechte zu erteilen, die sie für ihre Tätigkeit benötigt – nicht mehr und nicht weniger. Dadurch wird Mißbrauch durch zu weit reichende Zugänge vermieden und zugleich Flexibilität gewahrt, indem Berechtigungen bedarfsgerecht und zeitnah angepasst werden können.
Sicherheitsleitstand und Systemintegration
Alle zuvor beschriebenen Komponenten laufen in einem zentralen Sicherheitsleitstand (Security Operations Center) zusammen. Dieser Leitstand ist personell mit geschultem Sicherheitspersonal besetzt und zugleich technisch als integrierte Managementplattform ausgelegt, um einen vollständigen Überblick über die Sicherheitslage in Echtzeit zu bieten. Das System fungiert hier als übergreifendes Physical Security Information Management (PSIM)-Tool, das Daten aus verschiedenen Teilsystemen zusammenführt und intelligent aufbereitet. Im Leitstand laufen die Ereignisse der Zutrittskontrolle, des Einbruchmeldesystems, der Videoüberwachung, der Brandmeldeanlage und weiterer Sensoren (z.B. für kritische Anlagenzustände oder Umweltdaten) auf und werden in einer einheitlichen Benutzeroberfläche visualisiert. Diese umfassende Integration ermöglicht es den Sicherheitsmitarbeitern, Situationen ganzheitlich zu beurteilen: Ein Alarm an einer Tür kann unmittelbar mit dem zugehörigen Kamerabild verknüpft angezeigt werden, oder bei einer Evakuierung sieht der Leitstand auf einen Blick sowohl die offenen Alarme der Brandmelder als auch die Liste der noch anwesenden Personen laut Zutrittsdaten. Das PSIM-System korreliert automatisch Ereignisse aus den zuvor isolierten Systemen, sodass z.B. ein gleichzeitig erfolgter unautorisierter Zutrittsversuch und ein Video-Bewegungsalarm als zusammenhängender Sicherheitsvorfall erkannt werden. Workflows lassen sich hinterlegen, die das Personal im Ereignisfall durch standardisierte Reaktionsmaßnahmen führen. Insgesamt führt der Leitstand zu erhöhter Situationswahrnehmung und schnelleren Reaktionszeiten: Sicherheitsverantwortliche behalten jederzeit die Kontrolle und können fundierte Entscheidungen treffen, was letztlich Personen schützt und Sachschäden verhindert.
Ein zentraler Nutzen des integrierten Sicherheitsleitstands ist die Automatisierung von Routinetätigkeiten und die Verringerung menschlicher Fehler. Dank der einheitlichen Plattform muss der Sicherheitsmitarbeiter nicht mehr mehrere getrennte Systeme bedienen, sondern erhält alle relevanten Informationen konsolidiert. Alarmmanagement wird wesentlich effizienter: Das System filtert Fehlalarme heraus (etwa durch Abgleich mit geplanten Wartungsarbeiten aus dem Fremdfirmenmodul) und priorisiert echte Gefahren automatisch höher. Durch definierte Grenzwerte und Regelwerke kann der Leitstand viele Entscheidungen vorbereiten – z.B. im Falle eines Zutrittsversuchs mit gestohlen gemeldetem Ausweis automatisch alle Zugänge der betreffenden Person sperren und den Werkschutz alarmieren. Auch Berichte und Kennzahlen zur Sicherheit können zentral erzeugt werden: Die Plattform protokolliert alle sicherheitsrelevanten Vorgänge für das Reporting an die Unternehmensleitung (Anzahl der Zwischenfälle, durchgeführte Kontrollrunden, Durchschnittszeiten für Reaktionsmaßnahmen etc.). Diese Daten sind auch für Audits und Revisionen abrufbar, was die Nachvollziehbarkeit und kontinuierliche Verbesserung des Sicherheitsmanagements unterstützt. Letztlich schafft ein solcher integrierter Leitstand einen 360°-Sicherheitsblick auf das Betriebsgeschehen: Er verbindet das physische Sicherheitsnetz (Zäune, Türen, Kameras, Sensoren) mit der digitalen Informationswelt (Datenbanken, Logfiles, KI-Analysen) und bildet damit das Informations- und Entscheidungszentrum für den Werkschutz.
KI-gestützte Anomalieerkennung und proaktive Sicherheit
Um in der Fülle der anfallenden Sicherheitsdaten auffällige Muster und versteckte Risiken zu erkennen, setzt das System auf künstliche Intelligenz (KI) und Machine-Learning-Methoden. KI-gestützte Anomalieerkennung im Zugangsverhalten bedeutet, dass das System automatisch die gewöhnlichen Bewegungsmuster von Personen im Zeitverlauf erlernt und kontinuierlich mit den aktuellen Vorgängen abgleicht. Mithilfe von User Behavior Analytics (UBA) werden z.B. die typischen Arbeitszeiten, Zutrittsrouten und Aufenthaltsorte eines Mitarbeiters oder einer bestimmten Benutzergruppe (Abteilung, Rolle) statistisch modelliert. Weicht eine Beobachtung signifikant vom gelernten Normalverhalten ab – etwa ein Mitarbeiter betritt spät nachts einen Bereich, den er sonst nie aufsucht – erzeugt die KI einen Alarm oder Hinweis an den Sicherheitsleitstand. Diese intelligente Mustererkennung ermöglicht es, Insider-Bedrohungen oder Missbrauch frühzeitig zu detektieren, selbst wenn der beteiligte Nutzer grundsätzlich autorisiert ist. Klassische Sicherheitssysteme hätten in solchen Fällen keinen Alarm ausgelöst, da formell keine Regel verletzt wurde; die KI hingegen erkennt die Kontextabweichung (z.B. untypische Uhrzeit, untypischer Bereich) als potenziell verdächtig).
Die KI verarbeitet dafür riesige Datenmengen aus den Zugangslogs, kombiniert ggf. mit weiteren Datenquellen (Netzwerkzugriffen, Produktionsdaten, etc.), um komplexe Korrelationen herzustellen. Für jede Person oder Gruppe werden Risikokennzahlen berechnet, die dynamisch anzeigen, wer aktuell ein ungewöhnliches Verhalten aufweist. Eine Robustheit gegen Lernänderungen stellt sicher, dass die Algorithmen sich an veränderte Bedingungen anpassen – z.B. neue Schichtarbeitszeiten oder eine geänderte Gebäudenutzung – ohne harmlose Abweichungen ständig als Alarm zu melden. So werden Fehlalarme minimiert, während echte Auffälligkeiten mit hoher Trefferquote erkannt werden. Praktisch kann das System etwa einen Alarm generieren: "Mitarbeiter X hat an drei aufeinanderfolgenden Wochenendtagen unüblich lange Zutrittszeiten in Zone Y – Prüfen auf möglichen Missbrauch/Notwendigkeit". Der Sicherheitsdienst kann daraufhin gezielt nachfassen. Ebenso könnte eine KI, die in die Videoüberwachung integriert ist, Tailgating-Versuche (unberechtigtes Hinterherlaufen durch eine Tür) anhand der Kameraaufzeichnungen erkennen und melden.
Durch diese proaktive Sicherheitsanalyse erweitert das System den reaktiven Ansatz (Alarme nur bei Regelverletzung) um einen präventiven Schutzmechanismus. Sicherheitsvorfälle wie Diebstahl, Sabotage oder Spionage, die oft von internen Personen ausgehen, können so bereits im Ansatz unterbunden werden. Auch systemische Schwachstellen werden sichtbar: Wenn z.B. häufig Anomalien bei einer bestimmten Zutrittsschleuse auftreten, könnte dies auf eine Lücke im Prozess hindeuten, die behoben werden muss. Die KI-Anomalieerkennung dient somit dem Zweck, unerwartete oder schwer vorhersehbare Gefährdungen im Zugangsbereich aufzudecken und dem Sicherheitsmanagement handlungsrelevante Erkenntnisse zu liefern, bevor Schaden entsteht. In einem großen Industriebetrieb, in dem täglich tausende Zutrittsereignisse stattfinden, ist dieser automatisierte Blick auf das große Ganze ein Schlüsselfaktor, um die Sicherheit auf hohem Niveau zu halten, ohne in Daten zu ertrinken.
Fahrzeug- und Parkraummanagement mit Kennzeichenerkennung
Die Sicherheit und Effizienz endet nicht an der Eingangstür von Gebäuden – auch die Zufahrt von Fahrzeugen auf das Werksgelände und deren Bewegung auf Park- und Ladeflächen muss geregelt sein. Hierfür integriert das System ein KFZ-Zugangskontroll- und Parkmanagement, das insbesondere mittels automatischer Kennzeichenerkennung (License Plate Recognition, LPR) arbeitet. An den Zufahrtsstrecken zum Betriebsgelände (Werkstore, Schranken) sind Kameras installiert, die in Echtzeit die Nummernschilder einfahrender Fahrzeuge lesen. Das System gleicht die erkannten Kennzeichen mit einer hinterlegten Datenbank autorisierter Fahrzeuge ab. Befinden sich Kennzeichen und Fahrer in der Liste (z.B. Firmenfahrzeuge, Mitarbeiter-Pkw oder zuvor angemeldete Besucherfahrzeuge), wird die Schranke automatisch geöffnet. Dies ermöglicht einen flüssigen, automatisierten Fahrzeugzugang ohne ständige manuelle Kontrolle durch das Wachpersonal. Für nicht erkannte oder nicht vorab angemeldete Fahrzeuge kann das System automatische Nebenprozesse anstoßen: etwa eine Sprechverbindung zum Pförtner öffnen oder den Fahrer zum Parkplatz für Besucher leiten, wo er sich manuell anmelden muss.
Das Kennzeichenerkennungssystem fungiert gewissermaßen als digitaler Pförtner und entlastet die menschlichen Kollegen erheblich. Wo früher der Wachdienst jedes einfahrende Fahrzeug visuell prüfen und in Listen abgleichen musste, erledigt nun die Software diesen Abgleich binnen Sekundenbruchteilen. Zugleich erhöht sich die Sicherheit, da Fehler wie das Übersehen eines gesperrten Kennzeichens vermieden werden. Die Kopplung mit der Zutrittskontrolle von Personen erlaubt dabei feingranulare Regeln: Beispielsweise kann festgelegt sein, dass ein Mitarbeiterfahrzeug nur dann Einlass erhält, wenn auch der dazugehörige Mitarbeiter gerade Dienst hat und seinen persönlichen Ausweis am Tor präsentiert (Kombinationskontrolle Mensch/Fahrzeug). Im Falle von Firmenflotten oder Pool-Fahrzeugen dokumentiert das System außerdem, wer welches Fahrzeug nutzt: Jeder Fahrzeugnutzung kann personalisiert zugeordnet werden, indem etwa beim Ausfahren der Mitarbeiter seinen Ausweis an der Schranke präsentiert, worauf Kennzeichen und Person verknüpft im Logbuch gespeichert werden. Damit ist jederzeit nachvollziehbar, welches Fahrzeug sich auf dem Gelände befindet und in wessen Verantwortung.
Innerhalb des Geländes unterstützt das Parkraum-Management eine effiziente Nutzung und Überwachung der Stellflächen. Sensoren oder die LPR-Kameras an definierten Zonen registrieren, wie viele Fahrzeuge sich in bestimmten Bereichen befinden. Das System kann Parkberechtigungen vergeben (z.B. reservierte Parkplätze für bestimmte Mitarbeiter oder Besuchergruppen) und durchsetzen, indem es unberechtigte Fahrzeuge meldet. In großen Parkhäusern oder offenen Mitarbeiterparkplätzen informiert eine digitale Anzeige oder App über freie Parkplätze, um den Parksuchverkehr zu verringern. Für Lkw und Lieferverkehr kann das System Zeitfenster-Steuerung betreiben: Angemeldete Lieferanten erhalten einen Slot, und bei Ankunft wird ihnen automatisch ein Ladeplatz zugewiesen, inklusive Hinweis an die zuständige Logistikabteilung. Durch all diese Funktionen trägt das Fahrzeug- und Parkraummanagement dazu bei, Zugangsprozesse auch auf der Ebene des Werksverkehrs zu optimieren, Wartezeiten und Staus an Toren zu reduzieren und gleichzeitig die Sicherheit auf dem Gelände zu erhöhen. Unbekannte oder unerwartete Fahrzeuge lösen sofort Alarm aus, sodass keine "blinden Flecken" entstehen. Zudem liefert das System im Ereignisfall (z.B. Diebstahl, Unfall auf dem Parkplatz) unmittelbar verwertbare Informationen: Welche Fahrzeuge waren zu dem Zeitpunkt vor Ort, wer steuerte sie, wie lange standen sie dort. Dies unterstützt sowohl die Gefahrenabwehr in Echtzeit als auch die nachträgliche Untersuchung von Vorfällen mit hoher Revisionssicherheit.
Mobiles Sicherheitsmanagement und Evakuierungsunterstützung
Ein großer Industriekomplex erfordert flexible Sicherheitsprozesse – daher ist die Integration mobiler Endgeräte ein weiterer wichtiger Zweck des Systems. Speziell ausgerüstete Tablets oder Handheld-Geräte werden dem Sicherheitspersonal und verantwortlichen Evakuierungshelfern zur Verfügung gestellt, um Situationsdaten vor Ort zu erfassen und Maßnahmen einzuleiten. Beispielsweise können Sicherheitsmitarbeiter mit einem Tablet und entsprechender App Zugangskontrollen mobil durchführen: Bei temporären Zugängen oder Baustellenzufahrten ohne feste Leser können mobile Geräte Ausweise scannen und so Personen vor Ort verifizieren. Ebenso lassen sich mit dem Tablet Ausweise ausstellen oder Berechtigungen spontan anpassen, falls etwa ein Techniker kurzfristig einen zusätzlichen Bereich betreten muss – die Bestätigung kann per Tablet vom Vorgesetzten eingeholt und der Ausweis sofort vor Ort codiert werden.
Besonders zentral ist der Nutzen mobiler Geräte im Evakuierungsmanagement. Bei einem Notfall (Brandalarm, Chemieunfall, Bombendrohung etc.) müssen alle anwesenden Personen schnell und vollständig zu definierten Sammelplätzen evakuiert und dort gezählt werden. Das integrierte System unterstützt dies durch ein digitales Evakuierungs- und Anwesenheitsmonitoring. Sobald ein Evakuierungsalarm ausgelöst wird, stellt das Zutrittssystem eine aktuelle Liste aller sich laut letzter Buchung auf dem Gelände befindlichen Personen zusammen – einschließlich Mitarbeitern, Fremdfirmen und Besuchern. Diese Soll-Liste der zu evakuierenden Personen wird den Evakuierungshelfern auf ihren mobilen Geräten bereitgestellt. Evakuierungshelfer an den Sammelpunkten nutzen dann die Tablets, um eintreffende Personen per Namensauswahl oder Ausweisscan als "in Sicherheit" zu markieren. In Echtzeit vergleicht das System die gemeldeten Anwesenden mit der Soll-Liste und identifiziert so, wer möglicherweise noch im Gefahrenbereich zurückgeblieben ist. Diese Informationen fließen unmittelbar an den Sicherheitsleitstand und die Einsatzkräfte (z.B. Feuerwehr), die gezielt nach vermissten Personen suchen können.
Die digitale Mustering-Funktion (Musterung = Sammelplatzkontrolle) beschleunigt und präzisiert den Prozess immens: Manuelle Papierlisten entfallen, und Doppelzählungen oder Vergessene werden vermieden. Bereits während der Evakuierung können Teilergebnisse eingesehen werden, etwa welcher Sammelpunkt bereits vollständig evakuiert ist und wo noch Personen fehlen. Das System kann auch alternative Sammelplätze berücksichtigen – falls ein geplanter Sammelpunkt selbst gefährdet ist, können Evakuierungshelfer flexibel einen neuen Ort definieren, und die App passt die Zuordnung an (d.h. Personen melden sich an einem anderen Punkt als üblich, was das System dennoch konsolidiert erfasst). Zusätzlich können mobile Geräte im Notfall zur Kommunikation eingesetzt werden: Warnmeldungen, Durchsagen oder Lageinformationen lassen sich an alle Geräte verteilen, um Helfer und eventuell verbleibende Personen im Gebäude zu informieren.
Ein weiterer Aspekt ist die Mitarbeiterinformation und -schulung via mobile Endgeräte. Pflichtunterweisungen (Sicherheitsunterweisungen, Umweltunterweisungen etc.) können den Mitarbeitern beispielsweise über eine App bereitgestellt werden, sodass sie diese orts- und zeitunabhängig absolvieren können. Das System vermerkt den Abschluss der Unterweisung in der Personaldatenbank. Auch sicherheitsrelevante Meldungen (Änderungen von Vorschriften, Hinweise auf Gefahrenquellen) können via Push-Benachrichtigung an alle oder ausgewählte Gruppen gesendet werden. Durch diese digitale Kommunikationsplattform innerhalb des Sicherheitsmanagements werden Mitarbeiter aktiv eingebunden und Sicherheitsbewusstsein gefördert.
In Summe dienen die mobilen und Self-Service-Komponenten des Systems dazu, Flexibilität und Geschwindigkeit in Sicherheitsprozessen zu bringen. Sicherheitsverantwortliche sind nicht an den Leitstand gebunden, sondern können vor Ort agieren und dennoch auf alle relevanten Daten zugreifen. Mitarbeiter und Besucher können viele Prozesse selbstständig durchlaufen (Registrierung, Check-in), was Personalressourcen schont. Im Notfall wiederum ermöglicht die mobile Evakuierungsunterstützung eine schnelle, strukturierte Rettung, bei der kein Mensch übersehen wird. All dies erhöht die Effektivität des Sicherheitsmanagements und trägt gleichzeitig zur Akzeptanz der Maßnahmen bei, da sie modern und nutzerfreundlich umgesetzt sind.
Transparenz, Compliance und Schutzziele
Ein Hauptzweck des integrierten Sicherheitsmanagementsystems besteht darin, die betriebsinternen Schutzziele – namentlich Schutz von Personen, Anlagen, Umwelt und Daten – auf hohem Niveau und nachweisbar zu erreichen. Durch die umfassende Digitalisierung und Vernetzung aller Zutritts- und Sicherheitsprozesse entsteht eine vollständige Datenbasis, welche die Transparenz erheblich steigert. Jede sicherheitsrelevante Aktion – vom Zutritt über Unterweisungen bis zur Alarmbearbeitung – wird mit Zeitstempel und verantwortlicher Person im System protokolliert. Diese lückenlose Dokumentation erlaubt es, im Nachhinein jeden Vorgang zu auditieren und z.B. gegenüber Aufsichtsbehörden oder im Rahmen interner Revisionen nachzuweisen, dass sämtliche Vorschriften eingehalten wurden. Die Datenintegrität und -sicherheit wird dabei gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gewährleistet: Zugriffe auf personenbezogene Daten (z.B. Besuchernamen, Zutrittsprotokolle einzelner Mitarbeiter) sind rollenbasiert beschränkt und werden ebenfalls mitgeloggt, unbenötigte Personendaten werden nach Erfüllung des Zwecks gelöscht oder anonymisiert. Diese Revisionssicherheit schützt nicht nur die Beschäftigten und Besucher (ihre Daten werden korrekt behandelt), sondern auch das Unternehmen, indem es etwa im Haftungsfall belegen kann, dass alle zumutbaren Sicherheitsmaßnahmen ergriffen waren.
Im Hinblick auf die Personensicherheit sorgt das System dafür, dass nur ausreichend unterwiesene und befugte Personen gefahrgeneigte Bereiche betreten oder gefährliche Arbeiten ausführen dürfen. Es verknüpft Zugangsrechte mit Qualifikationen und Zertifizierungen der Mitarbeiter – so wird garantiert, dass bspw. gefährliche Anlagen oder sensible Materialien nur von geschultem Personal erreicht werden können. Eine direkte Umsetzung des Schutzziels Gesundheitsschutz ist auch die Verhinderung von überlangen Arbeitszeiten an gefährlichen Orten (Stichwort ArbSchG Arbeitszeitregelung): Das System könnte z.B. Alarm schlagen, wenn jemand ohne Pause zu lange in einer Lärmschutzzone arbeitet, und vorschreiben, dass er den Bereich verlässt. Anlagensicherheit wird durch Zugriffsbeschränkung und Überwachung gewahrt, wodurch Diebstahl, Sabotage oder Fehlbedienung verhindert werden. Hochwertige Maschinen und Werkstoffe sind vor unbefugtem Zugriff geschützt, was Verluste vermeidet. Zudem erlaubt das System, den Gebrauch von Anlagen an Personen zu knüpfen, sodass immer nachvollziehbar ist, wer wann z.B. eine Maschine aktiviert hat – das fördert einen verantwortungsvollen Umgang.
Das Umweltschutzziel wird unterstützt, indem das Zutrittssystem den Zugang zu umweltrelevanten Bereichen (etwa Gefahrstofflager, Abwasserbehandlungsanlagen) nur den Personen ermöglicht, die die Umweltauflagen kennen und einhalten. So wird das Risiko von Umweltvorfällen durch unbefugte oder unqualifizierte Eingriffe minimiert. Im Ereignisfall (z.B. Leckagen, Brand mit Schadstofffreisetzung) hilft das Evakuierungsmanagement, alle Personen schnell aus dem Gefahrenbereich zu bringen und durch die Sicherheitsleitstand-Integration die richtigen Notfallmaßnahmen einzuleiten, um Umweltschäden zu begrenzen (z.B. Lüftungssteuerung, Absperrungen).
Die Datensicherheit als viertes Schutzziel ist gleichfalls integraler Bestandteil: Alle sicherheitsrelevanten Daten werden verschlüsselt gespeichert, die Systemkommunikation ist abgesichert und das Berechtigungskonzept folgt dem Prinzip der minimalen Rechte (Least Privilege). Durch die Kombination mit der physischen Sicherheit (keine Nutzung von IT-Systemen ohne physische Anwesenheit etc.) entsteht ein ganzheitlicher Schutz von Informationen. Zugriffsversuche, ob physisch oder digital, werden stets geprüft und protokolliert (dies entspricht den Anforderungen der ISO/IEC-27001 für Informationssicherheits-Management).
Wichtig ist auch die Einhaltung rechtlicher Vorgaben: Das System ist so konzipiert, dass es gesetzliche Pflichten und Normen unterstützt. Beispielsweise verlangt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die DGUV-Vorschrift 1, dass Mitarbeiter und Fremdfirmen vor Tätigkeitsaufnahme über Gefahren unterwiesen werden – das System stellt sicher, dass diese Unterweisungen durchgeführt und dokumentiert sind, bevor Zugangsrechte erteilt werden. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert sichere Arbeitsmittel und Zutrittsbeschränkungen für gefährliche Bereiche – das System setzt dies technisch um, indem es nur befugten Personen Zugang zu solchen Bereichen gewährt und z.B. Personenschleusen an kritischen Anlagen steuert. Ferner dient es der Einhaltung von Auflagen des Werkschutzes und Versicherers (etwa VdS-Richtlinien), indem es anerkannte Standards der Sicherheitstechnik (z.B. DIN EN 60839 für Zutrittskontrollanlagen) implementiert. All diese Maßnahmen zeigen: Das integrierte Zutrittskontroll- und Sicherheitsmanagementsystem bildet den zentralen Baustein für ein regelkonformes, sicheres Werksgelände, das Menschen, Sachwerte und Umwelt schützt und dabei effizient und zukunftssicher betrieben werden kann.
Wirtschaftlichkeit und Zukunftsfähigkeit
Neben den Sicherheitsaspekten spielt der wirtschaftliche Nutzen eines solchen integrierten Systems eine wichtige Rolle. Die Investition in eine zusammenhängende Lösung bringt langfristig Kosteneinsparungen und Produktivitätsgewinne. Viele vormals manuelle, personalintensive Aufgaben werden automatisiert oder vereinfacht – sei es die Besucherregistrierung, die Kontrolle an der Schranke oder die Nachhaltung von Schulungsnachweisen. Durch diese Prozessoptimierung können Mitarbeiter in Pforte, Empfang und Verwaltung effizienter eingesetzt werden (Fokus auf Ausnahmesituationen statt Routinearbeiten), was die Betriebskosten senkt. Gleichzeitig reduzieren die präventiven Funktionen (Betrugsvermeidung, Diebstahlsschutz) potenzielle finanzielle Schäden oder Verluste. Ein Beispiel: Die automatische Abgleichung von Zeitnachweisen mit Rechnungen verhindert überhöhte Zahlungen an Dienstleister und macht sich damit unmittelbar als ROI bemerkbar. Auch die Vermeidung von Sicherheitsvorfällen (Unfälle, Produktionstopp durch Sabotage etc.) bewahrt das Unternehmen vor enormen indirekten Kosten.
Ein integriertes System bietet zudem Skaleneffekte: Anstatt mehrere Insellösungen separat zu betreiben und zu warten, existiert eine gemeinsame Plattform mit einheitlicher Infrastruktur (Server, Netzwerkanbindung, Datenbank). Updates oder Erweiterungen lassen sich zentral ausrollen, was den IT-Wartungsaufwand reduziert. Insbesondere die Cloud-fähige Architektur ermöglicht es, Teile der Lösung als Cloud-Service zu beziehen – dadurch bleiben Software und Sicherheitstechnik stets aktuell (Continuous Updates) und es werden lokale Ressourcen (Rechenzentrum, Strom, Platz) eingespart. Viele Unternehmen wählen einen Hybrid-Cloud-Ansatz, bei dem kritische Komponenten on-premises bleiben, während weniger sensitive Dienste in der Cloud betrieben werden, um von deren Flexibilität zu profitieren. Dies erlaubt eine schrittweise Modernisierung im eigenen Tempo und steigert die Skalierbarkeit: Neue Standorte oder zusätzliche Nutzer lassen sich problemlos anbinden, ohne komplett neue Systeme anschaffen zu müssen.
Hinsichtlich der Zukunftsfähigkeit ist das System so ausgelegt, dass es offene Schnittstellen und Standards nutzt (z.B. OAuth2/OIDC für Identity Management, ONVIF für Video, OPC UA für Industriegeräte), um erweiterbar und interoperabel zu bleiben. Technologische Trends wie Cloud Computing, mobile Nutzung und KI wurden bereits integriert, sodass das Unternehmen hiermit den Anschluss an zukünftige Entwicklungen sichert. Auch das Sicherheitsparadigma der Zero-Trust-Architektur – das in IT-Kreisen an Bedeutung gewonnen hat – wird im physischen Schutz umgesetzt, was perspektivisch wichtig ist, da die Grenzen zwischen IT und OT weiter verschwimmen. Die Investitionssicherheit ist dadurch gegeben, dass das System modular erweitert werden kann (z.B. Hinzufügen neuer Sensorik wie Drohnendetektion oder Gesundheits-Screening bei Pandemien) und dabei bestehende Komponenten weiterverwendet. Somit schützt die Lösung nicht nur heute effektiv, sondern lässt sich an die Herausforderungen von morgen anpassen.
Zusammenfassend leistet das integrierte Zutrittskontroll- und Sicherheitsmanagementsystem einen vielschichtigen Nutzen: Es gewährleistet höchste Sicherheit für Menschen und Anlagen, stellt Compliance mit Rechtsvorgaben sicher, erhöht die Transparenz der Prozesse und arbeitet dabei ressourcenschonend und kosteneffizient. In einem großen Industriebetrieb entsteht so ein ganzheitliches Sicherheitsnetz, das alle Ebenen – von der Pforte bis zur Geschäftsführung – einbezieht und Vertrauen in die Schutzmechanismen schafft.
Rechtsgrundlagen und Normen (Auswahl)
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) : Gesetz über die Durchführung des Arbeitsschutzes für Beschäftigte, u.a. Anforderungen an Unterweisungen (§12 ArbSchG) und Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber (§8 ArbSchG).
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) : Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln, relevante Anforderungen an Zugangsberechtigungen für gefährliche Anlagen, Explosionsschutz etc.
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, VO (EU) 2016/679) : Europäische Grundverordnung zum Schutz personenbezogener Daten, z.B. für die Verarbeitung von Mitarbeiter- und Besucherdaten (Rechtsgrundlagen, Zweckbindung, Datensicherheit, Betroffenenrechte).
DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" : Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung, fordert u.a. Unterweisung der Versicherten (§4) und bei Zusammenarbeit mehrerer Firmen die Bestellung eines Koordinators (§6) zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen.
DIN EN 60839-11-1 : Europäische Norm für elektronische Zutrittskontrollsysteme, beschreibt allgemeine Leistungsanforderungen und Prüfungen für Zugangskontrollanlagen.
ISO/IEC 27001 : Internationaler Standard für Informationssicherheits-Managementsysteme, relevant für den Schutz der IT-Komponenten und Daten im Zutrittsmanagement (Integrität, Verfügbarkeit, Vertraulichkeit).
ISO 45001 : Internationaler Standard für Arbeitsschutzmanagementsysteme, der u.a. die Kontrolle von Gefährdungen und Notfallvorsorge (Evakuierungsmanagement) adressiert und dessen Umsetzung durch das integrierte System unterstützt wird.