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Zutrittskontrollsysteme: Unterstützung bei Kontrollgängen

Facility Management: Zutritt » Strategie » Absicherung Standort » Kontrollgänge

Zutrittskontrollsysteme: Unterstützung bei Kontrollgängen auf dem Gelände

Zutrittskontrollsysteme: Unterstützung bei Kontrollgängen auf dem Gelände

In sicherheitssensiblen Einrichtungen sind regelmäßige Kontrollgänge durch das Wach- und Sicherheitspersonal unabdingbar, um die Ordnung auf dem Gelände zu gewährleisten. Während klassische Patrouillengänge früher oft mithilfe von Stechuhren oder handschriftlichen Wachbüchern dokumentiert wurden, bieten moderne Zutrittskontrollsysteme heute eine digitale Unterstützung dieser Kontrollrunden. Sie ermöglichen eine lückenlose Erfassung der Präsenz des Sicherheitspersonals an definierten Kontrollpunkten und die sofortige Dokumentation von Ereignissen in elektronischer Form. Dies verbessert nicht nur die Genauigkeit der Nachweise, sondern erhöht auch die Effizienz und Transparenz der Sicherheitsdienste.

Kontrollpunktbasiertes Rundgangsmanagement

Kontrollpunktbasiertes Rundgangsmanagement im Facility Management

Zentrales Element der digitalen Unterstützung von Kontrollgängen ist das Konzept der Kontrollpunkte. Bestimmte Orte auf dem Gelände – etwa Türen, Tore, Maschinen oder sicherheitskritische Bereiche – werden mit physischen oder virtuellen Markierungen versehen, an denen sich das Wachpersonal bei seinem Rundgang „eincheckt“. Klassische elektronische Wächterkontrollsysteme verwenden hierzu robuste mobile Datensammler (zum Beispiel handliche Lesegeräte oder Chips), mit denen an den Kontrollpunkten Informationen ausgelesen und Zeit sowie Ort des Besuchs aufgezeichnet werden. Moderne Systeme setzen vermehrt auf kontaktlose Identifikationsmedien wie RFID/NFC-Tags oder QR-Codes an diesen Punkten. Wenn der Sicherheitsmitarbeiter den Kontrollpunkt erreicht, meldet er sich durch Scannen oder Auslösen eines solchen Tags an (Check-In) und bestätigt damit seine Präsenz und Uhrzeit. Gegebenenfalls kann auch ein Check-Out erfolgen, falls vorgeschrieben ist, dass der Mitarbeiter eine gewisse Mindestzeit vor Ort verbleibt, um Kontrollen durchzuführen. Die Erfassung erfolgt automatisiert und fälschungssicher, wodurch Manipulationen oder Fehlbuchungen praktisch ausgeschlossen werden.

Neben fest installierten Kontrollpunkten an kritischen Orten gewinnen mobile Kontrollpunkte an Bedeutung. Darunter versteht man flexibel einsetzbare oder virtuelle Punkte, die nicht dauerhaft vor Ort angebracht sein müssen. In der Praxis können etwa GPS-basierte Kontrollpunkte genutzt werden: Hierbei wird in einer digitalen Karte ein Standort mit Koordinaten und Radius definiert, der als Kontrollzone dient. Betritt der Sicherheitsmitarbeiter mit seinem mobilen Endgerät diesen Bereich, registriert das System den Punkt automatisch als besucht. Diese Geofencing-Technologie ist besonders vorteilhaft auf offenen Geländen oder temporären Einsatzorten, an denen das physische Anbringen von Markierungen unpraktisch oder unmöglich ist – etwa auf Baustellen, weitläufigen Freiflächen oder Events. Alternativ können Bluetooth-Beacons eingesetzt werden, die in bestimmten Zonen ein Signal aussenden, welches vom Gerät des Wachpersonals empfangen und als Check-In gewertet wird. Insgesamt erhöht ein kontrollpunktbasiertes Rundgangsmanagement die Zuverlässigkeit der Kontrollgänge: Jeder erforderliche Rundgangspunkt wird systematisch erfasst, und vergessene Stationen fallen sofort auf. Das Sicherheitspersonal wird so geführt, dass keine relevanten Bereiche unkontrolliert bleiben. Durch die automatische Zeitstempelung aller Check-Ins entsteht ein objektives Protokoll des Rundengangs, das sowohl intern zur Qualitätssicherung als auch extern als Leistungsnachweis dienen kann.

Mobile Datenerfassung und digitale Dokumentation

Die technische Basis der modernen Rundgangssysteme bilden heute fast ausnahmslos mobile Endgeräte wie Smartphones oder Tablets, die mit speziellen Wachschutz-Apps ausgestattet sind. Diese mobilen Apps verwandeln das Gerät in einen leistungsfähigen Datensammler für den Sicherheitsdienst. Über die integrierten Sensoren und Kommunikationsschnittstellen können sie sowohl die oben beschriebenen NFC-Tags oder QR-Codes scannen als auch GPS-Ortungen vornehmen. Für das Wachpersonal bedeutet dies, dass sie kein spezialisiertes Lesegerät mehr mitführen müssen – ein handelsübliches, robustes Smartphone genügt als universelles Werkzeug. Die Benutzeroberflächen der Wach-Apps sind in der Regel einfach und klar gestaltet, damit auch unter Stress oder bei Dunkelheit die Bedienung zuverlässig erfolgt. Jeder an einem Kontrollpunkt erfasste Check-In wird unmittelbar in der App angezeigt und mit Kontextinformationen versehen (Uhrzeit, Standortbezeichnung, Name des Mitarbeiters). Zudem kann die Applikation dem Mitarbeiter Routenpläne vorgeben: Die zu absolvierenden Kontrollpunkte werden in der vorgegebenen Reihenfolge oder auf einer Karte dargestellt, häufig inklusive optimaler Wegführung. Dies erleichtert vor allem neuen oder ortsunkundigen Mitarbeitern die Orientierung und stellt sicher, dass alle Bereiche gemäß den Vorgaben kontrolliert werden.

Ein großer Vorteil der digitalen Datenerfassung ist die nahtlose Dokumentation von Vorkommnissen während des Rundgangs. Stößt der Wachmann auf Unregelmäßigkeiten oder Mängel – etwa eine unverschlossene Tür, einen defekten Zaun, ausgelöste Rauchmelder oder andere sicherheitsrelevante Ereignisse – so kann er diese direkt vor Ort in der App erfassen. Moderne Systeme bieten hierfür Formularfunktionen und Checklisten, die ausgefüllt werden können, sowie die Möglichkeit, Freitext-Notizen einzugeben. Zur unmissverständlichen Beweissicherung lässt sich meist auch die Fotofunktion des mobilen Geräts nutzen: Ein Foto des festgestellten Mangels oder Ereignisses kann direkt dem elektronischen Protokoll hinzugefügt werden. Diese Fotodokumentation ersetzt handschriftliche Mängelberichte durch objektive visuelle Nachweise. Alle erfassten Daten – von den Zeiten an den Kontrollpunkten über ausgefüllte Checklisten bis hin zu Fotos – werden digital gespeichert und zentral zusammengeführt. Die Synchronisation erfolgt entweder in Echtzeit (sofern eine Funkverbindung besteht) oder nachträglich, sobald das Gerät wieder Netzabdeckung hat (siehe unten zur Offline-Fähigkeit). Die zentrale Software des Zutrittskontrollsystems erstellt aus diesen Daten automatisch übersichtliche Berichte. Das elektronische Wachbuch fasst sämtliche Kontrollgänge und festgestellten Ereignisse zusammen, wodurch die manuelle Protokollführung entfällt. Sicherheitsverantwortliche können tagesaktuelle Rundgangsprotokolle einsehen, Trends analysieren (z. B. wiederkehrende Problembereiche) und den Erfüllungsgrad der vorgegebenen Rundgänge überwachen. Zudem lassen sich die Berichte als Nachweise für Kunden oder Behörden nutzen. Solche automatisierten Auswertungen und detailreichen Dokumentationen wären mit rein manuellen Mitteln kaum mit vertretbarem Aufwand zu erstellen. Insgesamt erhöht die digitale Datenerfassung die Professionalität der Kontrollgänge: Sie ermöglicht ein hohes Maß an Rechenschaftspflicht (Accountability), da jeder Schritt nachverfolgbar wird, und trägt zur kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheitsprozesse bei.

Echtzeit-Überwachung und Alarmmanagement

Eine der herausragenden Stärken vernetzter Zutrittskontroll- und Wachgangsysteme ist die Möglichkeit der Echtzeit-Überwachung des Kontrollpersonals. Dank der permanenten Konnektivität moderner Mobilgeräte kann der aktuelle Status eines Kontrollgangs jederzeit vom Sicherheitsleitstand oder der Zentrale aus eingesehen werden. In der Praxis bedeutet dies: Die Leitstelle sieht auf dem Bildschirm, welcher Sicherheitsmitarbeiter sich gerade auf welchem Rundgang befindet, welche Kontrollpunkte bereits erfolgreich absolviert wurden und wo sich der Mitarbeiter zuletzt aufgehalten hat. GPS-Ortung erlaubt es, die Position des Wachpersonals auf größeren Arealen nachzuverfolgen und bei Bedarf Unterstützung zu koordinieren. Wichtig ist hierbei, dass das System ebenfalls erkennt, ob Kontrollpunkte ausgelassen oder zeitlich nicht im vorgegebenen Fenster erreicht wurden. Wird ein Kontrollpunkt nicht innerhalb der vorgeschriebenen Zeitspanne angefahren, erzeugt das System automatisch einen Hinweis oder Alarm, sodass die Leitung unmittelbar reagieren kann. Auf diese Weise fungiert das System als Wächter über die Wächter: Es stellt sicher, dass der Patrouillengang ordnungsgemäß und lückenlos erfolgt, und schlägt Alarm, wenn Abweichungen auftreten.

Neben der Überwachung des Rundgangsfortschritts spielt das Alarmmanagement eine zentrale Rolle für die Sicherheit des Wachpersonals selbst. Kontrollgänge finden oft nachts, auf weitläufigem Gelände und mitunter allein (Alleinarbeit) statt, sodass Risiken für den Mitarbeiter bestehen. Moderne Systeme integrieren daher spezielle Notfallfunktionen, um in Gefahrensituationen schnell Hilfe leisten zu können. Eine wichtige Funktion ist der SOS-Alarm: Gerät der Sicherheitsmitarbeiter in eine Notsituation – z. B. bei Konfrontation mit Eindringlingen oder einem medizinischen Notfall – kann er über die App einen Notruf auslösen. Üblicherweise genügt ein Druck auf eine Alarmtaste am Gerät oder ein Panikalarm in der App, um einen sofortigen Alarm an die Leitstelle zu senden. Die Zentrale erhält dann den Notruf zusammen mit der aktuellen Position des Mitarbeiters und kann umgehend entsprechende Maßnahmen einleiten (etwa Polizei oder weitere Sicherheitskräfte zum Ort schicken). Ergänzend dazu verfügen viele Systeme über eine Totmann-Funktion (Man-Down-Alarm). Diese überwacht die Bewegung oder Neigung des Geräts – bleibt das Gerät über einen definierten Zeitraum regungslos oder erkennt einen Sturz, wird automatisch ein Alarm ausgelöst, falls der Mitarbeiter selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Damit wird insbesondere Alleinarbeitern auf Kontrollgang ein höheres Maß an Sicherheit geboten, da im Ernstfall auch bei Bewusstlosigkeit oder Handlungsunfähigkeit Hilfe angefordert wird. Die Systeme erlauben es, solche Funktionen je nach Gefährdungsbeurteilung gezielt zu aktivieren oder zu deaktivieren), um Alarme nur dort auszulösen, wo es sinnvoll ist.

Effizientes Alarmmanagement umfasst auch die kommunikative Anbindung an den Sicherheitsleitstand. Alle Echtzeit-Informationen – sowohl Routine-Statusmeldungen als auch Notfälle – laufen in der zentralen Leitstelle zusammen. Die Leitstandmitarbeiter werden beispielsweise per Bildschirmbenachrichtigung, E-Mail oder akustischem Alarm informiert, sobald eine Abweichung (ausbleibender Check-In, SOS-Ruf etc.) detektiert wird. Durch diese bidirektionale Kommunikation können auch vom Leitstand Anweisungen an den Wachmann gesendet werden, zum Beispiel eine Aufforderung, einen zusätzlichen Kontrollpunkt anzusteuern oder eine Lage zu überprüfen. Einige Systeme bieten Push-to-Talk-Funktionen oder Chat innerhalb der App, sodass im Alarmfall eine direkte Rücksprache mit dem Mitarbeiter möglich ist. Insgesamt wird durch die Echtzeit-Überwachung und das Alarmmanagement ein Höchstmaß an Kontrolle und Sicherheit erreicht: Die Einhaltung der Rundgangsvorgaben wird automatisch überwacht, und zugleich ist die schnelle Reaktion auf Zwischenfälle gewährleistet. Damit unterstützen Zutrittskontrollsysteme nicht nur die Qualität der Aufgabenerfüllung, sondern auch den Schutz des eingesetzten Personals auf ihren Kontrollgängen in kritischen Situationen.

Technische Anforderungen und Implementation

Damit die beschriebenen Funktionen zuverlässig greifen, müssen gewisse technische Voraussetzungen bei der Implementierung solcher Kontrollgangsysteme erfüllt sein. Ein zentraler Aspekt ist die flächendeckende Konnektivität (Funkabdeckung) auf dem Gelände. Echtzeitübertragung von Positionsdaten, Alarmen und Scan-Ergebnissen setzt voraus, dass das mobile Endgerät des Sicherheitsmitarbeiters eine Datenverbindung zum zentralen System herstellen kann – sei es über WLAN in Gebäuden oder über das Mobilfunknetz im Außenbereich. In weitläufigen Industriegeländen oder entlegenen Gebieten (etwa Deponien) kann dies eine Herausforderung darstellen. Hier ist zu prüfen, ob eine durchgehende Netzabdeckung besteht; gegebenenfalls müssen Repeater, Richtfunkstrecken oder lokale WLAN-Hotspots installiert werden, um Funklöcher zu schließen. Wo selbst dies nicht möglich ist (z. B. in unterirdischen Anlagen oder abgelegenen Arealen ohne Empfang), sollte das System zumindest eine Offline-Fähigkeit besitzen. Das bedeutet, dass das mobile Gerät auch ohne aktuelle Verbindung Daten sammeln kann und diese lokal zwischenspeichert. Die gespeicherten Check-Ins, Ereignisse und Alarme werden dann übertragen, sobald das Gerät wieder mit dem Netzwerk verbunden ist. Moderne Systeme gewährleisten dabei eine verlustfreie Synchronisation inklusive vollständiger Zeitstempel, sobald die Verbindung zurückkehrt. Somit geht keine Information verloren, und die Chronologie der Ereignisse bleibt korrekt. Eine gute Offline-Fähigkeit ist essentiell, um die Arbeitsfähigkeit des Systems auch in Grenzbereichen der Funkversorgung sicherzustellen – sie verhindert, dass der Kontrollprozess bei Verbindungsausfall unterbrochen oder unvollständig dokumentiert wird.

Eine weitere technische Anforderung betrifft die Robustheit und Zuverlässigkeit der verwendeten Geräte. Sicherheitsrundgänge finden häufig bei widrigen Umgebungsbedingungen statt: im Freien bei Nacht, bei Regen oder großer Kälte, in staubiger Industrieumgebung oder in Bereichen mit explosiven Atmosphären. Die Hardware – insbesondere die mobilen Endgeräte – muss dementsprechend ausgelegt sein. Viele Anbieter setzen auf speziell gehärtete Industrie-Smartphones oder schützende Outdoor-Hüllen, die Stöße, Feuchtigkeit und extreme Temperaturen vertragen. Einzelne Sicherheitsdienstleister nutzen noch dedizierte Datensammler-Geräte, die extrem robust und mit langer Batterielaufzeit konstruiert sind. Solche Geräte können beispielsweise sturzsicher, spritzwassergeschützt (IP-Schutzklasse) und mit extralanger Akkulaufzeit (um 24-Stunden-Schichten zu überstehen) ausgestattet sein. Eine hohe Batteriekapazität bzw. energieeffiziente Bauweise ist wichtig, damit das Gerät während eines gesamten Kontrollgang-Zyklus – oft über viele Stunden – betriebsbereit bleibt, ohne zwischendurch geladen werden zu müssen. Ebenso sollte die Bedienbarkeit der Geräte im Mittelpunkt stehen: große, auch mit Handschuhen nutzbare Tasten oder Touchscreens, gut ablesbare Displays (auch nachts oder bei Sonneneinstrahlung) und ggf. physische Alarmknöpfe können hier von Vorteil sein.

In Bezug auf die Systemarchitektur sind Zuverlässigkeit und Datensicherheit entscheidend. Die zentrale Software – sei es On-Premises auf einem Server der Firma oder als Cloud-Dienst – muss hochverfügbar sein, damit Rundgangsdaten in Echtzeit erfasst und abgerufen werden können. Viele Lösungen setzen mittlerweile auf Cloud-Technologie mit gesicherten Servern, was die Wartung vereinfacht und ortsunabhängigen Zugriff ermöglicht. Die übertragenen Daten (Positionsdaten der Mitarbeiter, Ereignisprotokolle etc.) sind oftmals personenbezogen und sicherheitsrelevant, weshalb sie verschlüsselt übertragen und gespeichert werden sollten. Dies verhindert ein Ausspähen oder Manipulation der Kommunikationsverbindung. Ebenso ist auf Zugriffsschutz zu achten: Nur autorisierte Nutzer (Leitstandmitarbeiter, Vorgesetzte) dürfen auf die zentralen Protokolle und Live-Daten zugreifen können. Insgesamt müssen die technischen Komponenten so integriert sein, dass sie einen unterbrechungsfreien, ausfallsicheren Betrieb gewährleisten. Redundante Übertragungswege, regelmäßige Datensicherungen und robuste Hardware tragen dazu bei, dass das Kontrollgangsystem jederzeit verlässlich funktioniert. Nur unter Erfüllung dieser technischen Anforderungen kann die digitale Unterstützung ihre Vorteile voll ausspielen, ohne selbst zur Schwachstelle zu werden.

Datenschutzrechtliche und mitbestimmungsrechtliche Aspekte

Die Einführung von Systemen, die das Verhalten und den Aufenthaltsort von Sicherheitsmitarbeitern in Echtzeit aufzeichnen, berührt unweigerlich Fragen des Datenschutzes und der Mitarbeiterüberwachung. Insbesondere in Deutschland unterliegen derartige Maßnahmen strengen rechtlichen Vorgaben, vor allem durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie das Betriebsverfassungsrecht. Zunächst ist festzuhalten, dass die ständige Ortung von Beschäftigten per GPS oder ähnlichen Technologien datenschutzrechtlich als Verhaltensüberwachung angesehen wird. Dabei werden umfangreiche personenbezogene Informationen erfasst (Bewegungsprofile, Arbeitsverhalten), die einer besonderen Rechtfertigung bedürfen. Eine andauernde lückenlose Überwachung von Arbeitnehmern ist daher grundsätzlich verboten, sofern keine legitime Rechtsgrundlage vorliegt. Nach geltendem Recht ist eine Verarbeitung solcher Daten nur zulässig, wenn eine der DSGVO-konformen Grundlagen erfüllt ist – typischerweise Einwilligung der Betroffenen (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder eine betriebliche Erfordernis im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. §26 BDSG). In der Praxis bedeutet dies: Die Ortung eines Sicherheitsmitarbeiters während der Arbeitszeit kann rechtlich erlaubt sein, wenn entweder der Mitarbeiter ausdrücklich zugestimmt hat oder wenn zwingende betriebliche Gründe die Ortung erfordern. Letzteres könnte etwa der Fall sein, wenn der Schutz des Mitarbeiters (Alleinarbeiterschutz) oder die Erfüllung einer sicherheitsrelevanten Aufgabe ohne Ortung nicht gewährleistet werden kann. Allerdings ersetzt ein bloßer betrieblicher Nutzen nicht die sorgfältige Abwägung: Der Arbeitgeber muss immer prüfen, ob die gleiche Sicherheit nicht auch mit weniger eingriffsintensiven Mitteln erreicht werden kann.

In jedem Fall ist Transparenz gegenüber den Beschäftigten essentiell. Die Mitarbeiter müssen informiert werden, welche Daten zu welchem Zweck erfasst werden. Idealerweise wird bereits bei Einstellung und im Arbeitsvertrag auf den Einsatz von Wächterkontrollsystemen hingewiesen, und es wird eine schriftliche Einwilligung zur datenschutzkonformen Nutzung eingeholt. So stellen Unternehmen sicher, dass Mitarbeiter die Maßnahmen kennen und akzeptieren. Ebenso sollten technische Vorkehrungen getroffen werden, um die Privatsphäre der Arbeitnehmer zu schützen: Beispielsweise kann die Ortungsfunktion außerhalb der Arbeitszeit deaktiviert oder unterbrochen werden. Viele Diensthandys erlauben es, das GPS-Modul abzuschalten oder den Dienstmodus zu verlassen, sobald der Mitarbeiter im Ruhe- oder Pausenmodus ist. Dadurch wird vermieden, dass private Aufenthaltsorte oder Bewegungen nach Dienstende erfasst werden – diese gehen den Arbeitgeber nichts an. Auch während der Arbeitszeit sollten nur solche Daten erhoben werden, die für den Zweck der Sicherheitskontrolle notwendig sind (Prinzip der Datenminimierung). So ist es etwa meist ausreichend, Check-Ins an Kontrollpunkten und Alarme aufzuzeichnen, ohne jede kontinuierliche Wegstrecke des Mitarbeiters sekundengenau zu protokollieren.

Neben den datenschutzrechtlichen Vorgaben spielen in Deutschland die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats eine große Rolle, sobald technische Kontrollsysteme eingeführt werden. Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG hat der Betriebsrat bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen, mitzubestimmen. Ein digitales Kontrollgangsystem fällt in der Regel unter diese Kategorie, da es primär zur Überwachung der Dienstausübung (Anwesenheit an Punkten, Reaktionszeiten, Laufwege) geeignet ist. In Betrieben mit Betriebsrat darf ein solches System folglich nur in Abstimmung mit dem Betriebsrat eingeführt werden. Üblicherweise wird hierzu eine Betriebsvereinbarung geschlossen, die genau regelt, welche Daten erhoben werden, wer Zugriff darauf hat, wie lange die Daten gespeichert werden und wofür sie verwendet werden dürfen. Oftmals wird darin festgelegt, dass die Daten ausschließlich zur Sicherstellung der Sicherheitsdienstleistung und zur Arbeitssicherheit genutzt werden, nicht jedoch zur Leistungsbewertung im engeren Sinne (wie z. B. zur Sanktionierung von „Bummelanten“). Durch klare Regelungen kann Vertrauen geschaffen werden, dass die Technologie der Sicherheit aller dient und nicht zur lückenlosen Überwachung der Mitarbeiter missbraucht wird. Zudem sind die Grundsätze der DSGVO – Zweckbindung, Datensparsamkeit und Speicherbegrenzung – strikt zu beachten: Die erhobenen Rundgangsdaten dürfen nur für den Zweck der Kontrollgang-Dokumentation und Gefahrenabwehr verarbeitet werden und müssen nach angemessener Frist gelöscht oder anonymisiert werden, sobald sie nicht mehr benötigt werden.

Abschließend ist festzuhalten, dass ein wirksames Kontrollgangsystem im Einklang mit dem Datenschutz gestaltet werden kann, wenn organisatorische Vorkehrungen getroffen werden. Die Freiwilligkeit und Informiertheit der Mitarbeiter, die Einbindung der Arbeitnehmervertretung und die technische Begrenzung der Überwachung auf das Nötigste sind dabei Schlüsselfaktoren. So lässt sich der Mehrwert moderner Zutrittskontrollsysteme nutzen, ohne die Persönlichkeitsrechte des Wachpersonals unverhältnismäßig einzuschränken.

Rechtliche Anforderungen an Kontrollgänge

Unabhängig von der Technik bleibt der grundlegende Zweck von Kontrollgängen bestehen: Sie dienen der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung sowie der Prävention von Unfällen, Schadensfällen oder unbefugten Handlungen. Verschiedene gesetzliche Vorschriften und Verordnungen verpflichten Unternehmen dazu, geeignete Maßnahmen für Sicherheit und Kontrolle zu ergreifen – wozu in vielen Fällen auch Rundgänge durch qualifiziertes Personal zählen. Das deutsche Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber, durch Gefährdungsbeurteilungen Risiken am Arbeitsplatz zu ermitteln und entsprechende Schutzmaßnahmen umzusetzen. Daraus leitet sich implizit ab, dass in einem Betrieb regelmäßige Sicherheitsinspektionen stattfinden müssen, sofern bestimmte Gefahren nur durch wiederkehrende Kontrollen beherrscht werden können. Beispielsweise kann es Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung sein, dass nachts ein Wachmann das Gelände abschreiten muss, um Brände frühzeitig zu erkennen oder sicherheitsrelevante Einrichtungen (Tore, Alarmanlagen, Beleuchtung) auf Funktionsfähigkeit zu prüfen. Die Organisation solcher Rundgänge wird dann Teil der betrieblichen Sicherheitsorganisation und fällt unter die allgemeinen Pflichten des ArbSchG, auch wenn das Gesetz nicht explizit „Kontrollgänge“ erwähnt.

Spezifischer sind gewisse Fachvorschriften wie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie technische Regelwerke, die in bestimmten Branchen regelmäßige Kontrollen vorschreiben. Die BetrSichV und zugehörige Technische Regeln (z. B. TRBS, TRGS) verlangen vom Arbeitgeber, Arbeitsmittel und Anlagen in sicherem Zustand zu halten und regelmäßig zu prüfen. In Industriebetrieben mit gefährlichen Anlagen (etwa explosionsgefährdeten Bereichen, Chemikalienlager, Druckbehältern) sind oft Rundgänge als präventive Maßnahme vorgesehen, um Leckagen, Überhitzungen oder andere Anomalien rechtzeitig zu entdecken. Beispielsweise empfehlen Explosionsschutz-Regeln Kontrollgänge in kurzen Zeitabständen, um die Dichtheit einer Anlage sicherzustellen und Zündgefahren zu minimieren. Auch im Umgang mit bestimmten Maschinen oder Gefahrstoffen wird verlangt, dass in festgelegten Intervallen Sichtkontrollen oder Funktionsprüfungen erfolgen – häufig durch das Wach- oder Instandhaltungspersonal im Rahmen von Rundgängen. Ein anderes Beispiel ist der Alleinarbeiterschutz: Wenn Mitarbeiter gefährliche Arbeiten alleine durchführen, fordern die Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-Regeln) oft eine regelmäßige Überwachung, etwa durch Kontrollanrufe oder Kontrollgänge durch einen Sicherungsposten. Solche Vorgaben zielen darauf ab, im Notfall schnell Hilfe leisten zu können. Der Kontrollgang ist somit nicht nur eine freiwillige Sicherungsmaßnahme, sondern in vielen Situationen direkt oder indirekt durch Rechtsvorschriften eingefordert.

Durch den Einsatz eines digitalen Zutrittskontrollsystems lässt sich die Erfüllung dieser Pflichten zuverlässig nachweisen. Kommt es etwa zu einem Arbeitsunfall oder einem sicherheitsrelevanten Vorfall, kann das Unternehmen anhand der aufgezeichneten Rundgangsdaten belegen, dass die vorgeschriebenen Kontrollen durchgeführt wurden. Dies ist beispielsweise bei Ermittlungen durch Aufsichtsbehörden (Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft) oder im Haftungsfall von Bedeutung. Das lückenlose Protokoll der Kontrollgänge kann zeigen, dass der Arbeitgeber seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist (Nachweis der betrieblichen Eigenüberwachung). Auch gegenüber Versicherungen bei Schadensfällen (z. B. Einbruchdiebstahl oder Brand) lässt sich so dokumentieren, dass vereinbarte Sicherheitsrundgänge eingehalten wurden – was für die Leistungspflicht der Versicherung relevant sein kann. Kurzum leisten Kontrollgänge einen Beitrag zur Rechtssicherheit des Unternehmens: Sie erfüllen Arbeitsschutzvorgaben und dienen als Beleg der Compliance. Ein digital unterstütztes System verstärkt diesen Effekt, da es manipulationssichere und genau datierte Nachweise liefert, die bei Audits oder juristischen Auseinandersetzungen standhalten. Damit bilden moderne Wächterkontrollsysteme eine Schnittstelle zwischen der operativen Sicherheitsarbeit und den formalen Anforderungen aus Gesetzen und Regelwerken. Sie helfen, gesetzliche Kontrollpflichten ökonomisch und effektiv umzusetzen und gegenüber Dritten transparent zu machen.

Wirtschaftliche Betrachtung

Die Einführung digitaler Kontrollgangsysteme ist nicht nur aus sicherheits- oder rechtstechnischer Sicht relevant, sondern bringt auch ökonomische Vorteile mit sich. Zunächst ist eine deutliche Effizienzsteigerung im Sicherheitsbetrieb zu verzeichnen. Durch die Automatisierung vieler vormals manueller Tätigkeiten – etwa das Führen von Wachbüchern, das Zusammenstellen von Berichten oder das Nachtelefonieren bei Unklarheiten – spart das Sicherheitspersonal Zeit und Aufwand. Routineaufgaben werden beschleunigt, was es den Mitarbeitern ermöglicht, sich vermehrt auf inhaltliche Aspekte der Sicherheitsarbeit zu konzentrieren (beispielsweise gründlichere Kontrollen an kritischen Punkten, statt Zeit mit Dokumentation zu verlieren). Die digitale Erfassung eliminiert Übertragungsfehler und Doppelarbeiten: Daten müssen nicht erst handschriftlich notiert und später ins System übertragen werden, sondern stehen unmittelbar digital zur Verfügung. Das spart Arbeitsstunden und reduziert personelle Ressourcen, die für Verwaltungsaufgaben gebunden wären. Auch die Einsatzplanung lässt sich optimieren – Schichtpläne und Routen können softwaregestützt so gestaltet werden, dass die verfügbaren Sicherheitskräfte bestmöglich eingesetzt sind, ohne Lücken oder unnötige Überschneidungen. Summiert man diese Effekte, resultiert daraus oft eine Kostenersparnis: Effizientere Abläufe bedeuten weniger Arbeitszeit pro Kontrollgang, was langfristig in der Reduktion von Überstunden oder gar des Personalbedarfs münden kann (ohne die Sicherheit zu gefährden). Ein Anbieter formuliert es so: Die kontinuierliche Verbesserung der Effizienz durch ein Wächterkontrollsystem „spart Zeit und Geld“.

Ein weiterer wirtschaftlicher Aspekt ist die Reduktion von Fehlleistungen und Zwischenfällen. Wenn Kontrollgänge zuverlässig gemäß Vorgabe absolviert und dokumentiert werden, sinkt das Risiko, dass sicherheitsrelevante Probleme unentdeckt bleiben. Dadurch können potenzielle Schäden – sei es durch unentdeckte technische Störungen, Diebstahl oder Vandalismus – verringert oder verhindert werden. Jede rechtzeitig erkannte Abweichung (z. B. ein offenes Tor oder ein beginnender Brand) kann hohe Folgekosten vermeiden helfen. Auch menschliche Fehler wie vergessene Kontrollpunkte oder lückenhafte Berichte werden minimiert, da das System solche Versäumnisse entweder automatisch ausschließt oder sofort meldet. Insgesamt steigt die Qualität der Sicherheitsdienstleistung, was sowohl betriebsintern (Schutz von Mitarbeitern und Sachwerten) als auch extern (Kundenzufriedenheit) einen ökonomischen Wert darstellt. Ein Unternehmen, das gegenüber seinem Auftraggeber oder den Behörden konsistent nachweisen kann, dass es die Sicherheitsauflagen voll erfüllt, genießt mehr Vertrauen.

Gerade im Dienstleistungssektor der Sicherheitsunternehmen ist die Nachweisbarkeit ein entscheidender Wettbewerbsfaktor. Öffentliche Auftraggeber und Industriekunden verlangen in Ausschreibungen oft detaillierte Konzepte, wie die Einhaltung von Rundgängen garantiert und dokumentiert wird. Ein digitalisiertes System ermöglicht es einem Sicherheitsdienst, die Nachweispflicht effizient und transparent zu erfüllen. Die lückenlosen Berichte können unmittelbar als Leistungsnachweis vorgelegt werden, was gegenüber manuell geführten, möglicherweise unübersichtlichen Wachbüchern ein großer Vorteil ist. In manchen Fällen kann dies sogar entscheidend für den Zuschlag bei einer Ausschreibung sein, da der Auftraggeber sicher sein möchte, einen qualitativ hochwertigen und überprüfbaren Service zu erhalten. Darüber hinaus bieten digitale Protokolle auch bei behördlichen Kontrollen (etwa durch Gewerbeaufsicht oder Feuerwehr) belastbare Belege, sodass Unternehmen sich im Ernstfall schnell entlasten können. Die Investitionskosten für ein Zutrittskontroll- und Rundgangsystem – Anschaffung der Software, Tags und Endgeräte – amortisieren sich häufig durch die genannten Einsparungen und Schadenverhütungen innerhalb kurzer Zeit. Auch versicherungstechnisch können Rabatte oder bessere Konditionen erzielt werden, wenn ein professionelles Sicherungssystem nachgewiesen wird. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich durch moderne Kontrollgangsysteme Betriebskosten senken und Nutzenpotenziale heben lassen. Sie steigern die Produktivität und Zuverlässigkeit der Sicherheitsmitarbeiter, erhöhen die Transparenz gegenüber Kunden und Aufsichtsstellen und schützen letztlich auch vor finanziellen Verlusten durch Sicherheitsvorfälle. Die wirtschaftliche Bilanz fällt somit in der Regel positiv aus, zumal in der heutigen Zeit auch digitale Reputation zählt: Ein Unternehmen, das zeitgemäße Sicherheitsstandards nutzt, signalisiert Professionalität und Verantwortungsbewusstsein.

Industriegelände

Auf weitläufigen Industriegeländen – etwa in der Chemie-, Energie- oder Fertigungsindustrie – sind Kontrollgänge oft besonders kritisch. Hier müssen Wachleute nicht nur den Schutz vor Einbruch oder Sabotage gewährleisten, sondern auch technische Anlagen überwachen. Ein typischer Kontrollgang in einem Industrieareal beinhaltet z. B. das Prüfen, ob sicherheitsrelevante Aggregate ordnungsgemäß funktionieren, ob keine Lecks oder Überhitzungen vorliegen und ob alle Gefahrstoffe ordnungsgemäß verwahrt sind. Zutrittskontrollsysteme unterstützen dabei, indem sie Checkpoint-Markierungen an allen relevanten Stationen vorsehen – etwa an jedem Lagerbehälter mit gefährlichen Substanzen oder jedem Zugang zu sensiblen Produktionsbereichen. Das Sicherheitspersonal muss diese Punkte in vorgeschriebener Reihenfolge ablaufen und quittieren, was sicherstellt, dass kein Bereich übersehen wird. Aufgrund der oft rauen Umgebungsbedingungen sind hier besonders robuste Geräte gefragt (schlagfeste, evtl. EX-geschützte Datensammler). Die Funkabdeckung kann in ausgedehnten Werksanlagen eine Herausforderung sein, wird aber durch sorgfältige Planung (z. B. firmeneigene 5G-Netze auf dem Gelände) gewährleistet. Ein weiterer Aspekt auf Industriegeländen ist die Integration in bestehende Werkschutz-Infrastrukturen: Häufig existieren bereits Zutrittskontrollanlagen für Gebäude und Bereiche. Moderne Systeme lassen sich hier koppeln, so dass der Wachmann sich z. B. mit seiner Werkschutzkarte an einem elektronischen Türleser anmeldet und dieser Vorgang zugleich als Kontrollpunkt-Check-In verbucht wird. Die Echtzeitübertragung erlaubt es der Leitwarte des Werks, den Rundgang live mitzuverfolgen und bei Störalarmen (Maschinenalarm, Feueralarm) zielgerichtet den gerade nächstgelegenen Wachmann per App zu instruieren, unverzüglich nachzusehen. Die Dokumentation der Rundgänge auf Industriegeländen ist insbesondere bei Audits (z. B. durch die Berufsgenossenschaft oder Zertifizierer wie ISO) von Bedeutung: Mit einem digitalen System kann das Unternehmen exakt nachweisen, dass alle vorgeschriebenen Sicherheitsrunden (etwa im Rahmen von Schichtübergaben oder nach Störmeldungen) tatsächlich stattgefunden haben. Dies erhöht die Rechtssicherheit und trägt zum präventiven Arbeitsschutz bei. Insgesamt sind Industriegelände ein Paradebeispiel dafür, wie die Kombination aus Zugangskontrolltechnik und digitalem Wächterkontrollsystem sowohl den Schutz der Anlage verbessert als auch die Einhaltung komplexer Sicherheitsvorschriften effizient unterstützt.

Deponien und Außenareale

Deponien, Mülllagerplätze oder andere großflächige Außenareale stellen besondere Herausforderungen an Kontrollgänge. Oft handelt es sich um weit abgelegene Gebiete ohne feste Infrastruktur, mit unbefestigten Wegen, wechselnder Topografie und kaum vorhandener Beleuchtung. Sicherheitspersonal muss hier große Distanzen zurücklegen, um das Gelände vor unbefugtem Betreten zu schützen (etwa um illegalen Müllablagerungen vorzubeugen) und um Gefahren frühzeitig zu erkennen – beispielsweise Schwelbrände in Abfallbergen oder Leckagen von Schadstoffen in Auffangbecken. Ein mobiles Wächterkontrollsystem ist für solche Szenarien ideal geeignet, da es flexible Kontrollpunktlösungen bietet. Physische NFC-Tags könnten an ein paar strategischen Stellen (Einfahrten, Zaunecken, kritische Anlagepunkte) angebracht werden, doch viele Bereiche sind offen und ändern sich durch den täglichen Betrieb (z. B. Wanderung von Abraumhügeln). Hier kommen GPS-Kontrollpunkte und Geofencing zum Tragen: Virtuelle Wegstrecken auf dem Areal werden definiert, um sicherzustellen, dass der Wachmann wirklich das gesamte Gelände abschreitet. Das System erkennt, ob bestimmte Zonen nicht begangen wurden, und kann so das Personal darauf hinweisen, falls ein Abschnitt ausgelassen wurde. Weil auf Deponien die Mobilfunkabdeckung mitunter schwach ist, profitiert man von der Offline-Fähigkeit des Systems: Der Rundgang wird auch ohne Netz aufgezeichnet und später synchronisiert, ohne dass Information verloren geht. Wichtig ist zudem die Witterungsbeständigkeit der Geräte – auf Deponien herrschen oft Staub, Nässe und Temperaturschwankungen, sodass nur entsprechend geschützte Hardware eingesetzt wird. Im Alarmfall (z. B. der Wachmann entdeckt ein Feuer) kann er per SOS-Funktion zentral Hilfe rufen; dank GPS wissen die Eingreifkräfte sofort, wo auf dem riesigen Gelände sie hinmüssen. Die Zentrale – vielleicht ein entfernter Sicherheitsleitstand oder das verantwortliche Entsorgungsunternehmen – erhält über die Cloud in Echtzeit Nachricht von besonderen Vorkommnissen und kann etwa Feuerwehr und Polizei gezielt informieren. Dokumentationsmäßig sind Deponien oft behördlich überwacht (Umweltauflagen, Sicherheitsauflagen), sodass das lückenlose Protokollieren der Kontrollrunden gegenüber Aufsichtsbehörden (Umweltamt) einen Nachweis darstellt, dass z. B. täglich der Zaun inspiziert wurde oder keine verbotenen Aktivitäten stattfanden. Im Ergebnis ermöglichen Zutrittskontrollsysteme auch an solch unwirtlichen Orten eine verlässliche Sicherheitsabdeckung: Sie kombinieren hohe technische Anpassungsfähigkeit (GPS-Einsatz) mit Robustheit und liefern den Betreibern von Deponien die erforderliche Sicherheit und Nachvollziehbarkeit ihrer Schutzmaßnahmen.

Forschungseinrichtungen und Laborbereiche

In Forschungseinrichtungen – etwa Universitätscampus, Laborgebäuden oder Hochsicherheits-Biotechlaboren – gelten besondere Sicherheitsstandards, die über den klassischen Objektschutz hinausgehen. Hier stehen neben dem Schutz vor Einbruch auch der Schutz sensibler Forschungsdaten, potenziell gefährlicher Materialien (Chemikalien, biologische Agenzien) und teurer Geräte im Vordergrund. Kontrollgänge in solchen Einrichtungen müssen daher sowohl physische Sicherheit (geschlossene Türen, keine unbefugten Personen) als auch Betriebssicherheit (korrekte Zustände von Laborgeräten, Inkubatoren, Kryotanks etc.) gewährleisten. Zutrittskontrollsysteme in diesem Umfeld profitieren von der häufig gut ausgebauten Infrastruktur: In Forschungsgebäuden existieren zumeist elektronische Zutrittssysteme an Türen, Videoüberwachung und IT-Netzwerke. Ein modernes Kontrollgangsystem lässt sich hier eng mit der Zutrittskontrolle verweben. So kann beispielsweise der Wachdienst während seines Rundgangs in bestimmte Labore oder Serverräume gehen müssen, die durch Kartenleser gesichert sind – der Zugang mit seiner personalisierten Karte wird dann zugleich als Kontrollnachweis im System erfasst. Dadurch entfallen separate Kontrollpunkt-Marker; das vorhandene Zutrittskontrollsystem fungiert quasi als „digitaler Stechpunkt“.

Der Wachmann erhält über sein Tablet genaue Anweisungen, welche Räume nach einem Zeitplan zu überprüfen sind. Digitale Routenpläne können hier sehr detailliert sein, da die Örtlichkeiten bekannt sind – etwa: 22:00 Uhr: Kontrollgang Gebäude X, Prüfen: Kühlraumtemperatur im Labor 3 (Soll – Ist vergleichen), Türen der Tierräume verschlossen, keine Unbefugten in Reinraum bereich Y. Die Kontroll-App kann den Mitarbeiter durch Checklisten führen, die speziell auf den Forschungsbetrieb zugeschnitten sind (z. B. „Sind alle Abzüge in Labor A ausgeschaltet? Ist das Flüssigstickstoff-Lager verschlossen?“). Erkannte Abweichungen (eine Laborbank ist noch in Betrieb, obwohl um diese Zeit abgeschaltet sein sollte) dokumentiert er mit einem Foto und einer Notiz. Diese strukturierte Mängelprotokollierung ist insbesondere in Forschungseinrichtungen wichtig, da hier interne Compliance-Regeln und ggf. Auflagen aus dem Gentechnikrecht, Tierschutz oder Strahlenschutz beachtet werden müssen. Jede Entdeckung – etwa ein offener Chemikalienschrank – kann sofort an den zuständigen Laborleiter gemeldet werden, was dank der Integration der Systeme oft automatisch per E-Mail oder Ticket geschieht.

Die Alarmierungsfunktionen spielen auch hier eine Rolle: In sensiblen Forschungsanlagen ist der Wachdienst häufig der erste, der bei technischen Alarmen reagiert (z. B. Gefrierschrank-Temperaturalarm nachts). Über das vernetzte System kann das Alarmmanagement so konfiguriert sein, dass der zuständige Kontrollgänger sofort eine Meldung auf seinem Gerät erhält, wenn irgendwo ein Sensor anschlägt, verbunden mit der Anweisung, unverzüglich dort nach dem Rechten zu sehen. Zugleich geht diese Meldung an den zentralen Sicherheitsleitstand oder direkt an den Bereitschaftsdienst des Instituts. Für Forschungseinrichtungen ist auch der Datenschutz in Bezug auf Mitarbeiter wichtig: Oft sind hier hochqualifizierte Fachkräfte beschäftigt, die ein starkes Bewusstsein für Persönlichkeitsrechte haben. Die Einführung von Überwachungssystemen muss daher in enger Abstimmung mit dem Personal und ggf. dem Personalrat/Betriebsrat erfolgen, was durch die hohe Transparenz und die Möglichkeit der zeitlichen Begrenzung der Ortung (nur während Kontrollaufträgen) erleichtert wird. Wirtschaftlich betrachtet helfen solche Systeme den Instituten, Sicherheitslücken zu schließen (z. B. kein Labor bleibt versehentlich unversperrt) und bei Audits durch Drittmittelgeber oder Behörden (etwa im Rahmen von Laborzertifizierungen) nachzuweisen, dass umfassende Sicherheitsrundgänge stattfinden. Für die oft kostspieligen Projekte in der Forschung ist dies eine Art Versicherung gegen vermeidbare Zwischenfälle. Insgesamt zeigen Forschungseinrichtungen, wie vielseitig Zutrittskontroll- und Kontrollgangsysteme einsetzbar sind: Sie lassen sich an sehr spezifische Anforderungen anpassen – von technischen Checklisten bis zur Kopplung mit Zugangskontrollanlagen – und schaffen so ein hohes Maß an Sicherheit in Bereichen, wo das Fehlermachen gravierende Konsequenzen haben könnte.