Verfahrensanweisungen im Kontext Zutritt und Zutrittssysteme Ein effizientes und sicheres Zutrittsmanagement erfordert detaillierte und standardisierte Verfahrensanweisungen, die alle relevanten Prozesse abdecken. Diese Verfahrensanweisungen müssen präzise beschreiben, wie Zutrittsberechtigungen vergeben, verwaltet, entzogen und kontrolliert werden. Darüber hinaus müssen sie sicherstellen, dass Datenschutz-, Sicherheits- und Compliance-Anforderungen eingehalten werden.
Eine sinnvolle Zusammenführung der Verfahrensanweisungen reduziert Redundanzen, verbessert die Nachvollziehbarkeit und sorgt für eine einheitliche Umsetzung über verschiedene Standorte und Systeme hinweg. Da viele Verfahrensanweisungen ähnliche Abläufe und Systeme betreffen, sollten sie in einer zentralen „Betriebsrichtlinie Zutritt & Zutrittskontrolle“ gebündelt werden. Durch eine einheitliche Dokumentation können Prozesse effizient gesteuert, Verantwortlichkeiten klar definiert und Compliance-Anforderungen konsequent umgesetzt werden.
Vergabeprozesse und Vertragsmanagement Verfahrensanweisung zur Vergabe von Zutrittsrechten Ziel: Sicherstellung, dass nur berechtigte Personen Zugang zu bestimmten Bereichen erhalten.
Inhalte der Verfahrensanweisung: Antragsprozess: Welche Personen dürfen Zutrittsrechte beantragen?
Digitale Antragstellung über ein definiertes IT-System oder Service-Desk-Ticket.
Genehmigungsprozess: Wer prüft und genehmigt die Zutrittsrechte (z. B. Vorgesetzte, IT-Abteilung, Facility Management)?
Abstimmung mit Datenschutz- und Sicherheitsverantwortlichen bei Hochsicherheitsbereichen.
Technische Umsetzung: Aktivierung der Zutrittsrechte im System.
Dokumentation und Speicherung der Berechtigungsdaten.
Schulung und Information: Pflichtunterweisung der Nutzenden über die Zutrittsregelungen.
Bestätigung durch den Mitarbeitenden.
Verfahrensanweisung zur Verwaltung von Zutrittsrechten Ziel: Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Zutrittsrechte.
Inhalte der Verfahrensanweisung: Regelmäßige Überprüfung der Zutrittsrechte: Automatische Überprüfung aller 6–12 Monate.
Deaktivierung von nicht genutzten Berechtigungen.
Änderung von Zutrittsrechten: Prozess für die Anpassung bei Abteilungswechseln oder veränderten Aufgaben.
Erweiterung von Zutrittsrechten: Nachträgliche Freischaltung von zusätzlichen Bereichen nach erneuter Genehmigung.
Verfahrensanweisung zur Deaktivierung und Entziehung von Zutrittsrechten Ziel: Sicherstellen, dass unbefugte Personen keinen Zugang erhalten.
Inhalte der Verfahrensanweisung: Automatische Sperrung: Verknüpfung mit dem HR-System → automatische Deaktivierung bei Austritt oder Vertragsende.
Manuelle Sperrung: Sicherheitsbedingte Sperrung durch Vorgesetzte oder IT-Sicherheit innerhalb von 30 Minuten.
Rückgabe und physische Deaktivierung: Pflicht zur Rückgabe von Zutrittsmedien.
Dokumentation der Sperrung im System.
Verfahrensanweisung zur Zutrittskontrolle für Mitarbeitende Ziel: Sicherstellung eines reibungslosen und sicheren Zutrittsprozesses für Mitarbeitende.
Inhalte der Verfahrensanweisung: Standardisierte Zutrittsmethoden: Nutzung von RFID-Karten, QR-Codes oder Biometrie.
Prüfung der Zutrittsberechtigung: Echtzeit-Validierung durch das System.
Zutrittsprotokollierung für Sicherheitsnachweise.
Verfahren bei fehlender Berechtigung: Fehlerprotokolle und Benachrichtigung des Service-Desks.
Verfahrensanweisung zur Zutrittskontrolle für Besucher und Externe Ziel: Regelung des sicheren Zugangs für temporäre Besucher und Dienstleister.
Inhalte der Verfahrensanweisung: Anmeldung und Identitätsprüfung: Vorab-Anmeldung über das Besuchermanagement-System.
Vorlage eines amtlichen Ausweises am Empfang.
Zutrittsregelungen: Begleitpflicht für Besucher in sensiblen Bereichen.
Ausgabe eines temporären Zutrittsmediums.
Abmeldung und Deaktivierung: Pflicht zur Abmeldung am Ausgang.
Automatische Löschung der Zutrittsrechte nach Verlassen des Gebäudes.
Verfahrensanweisung zur Zutrittsüberwachung und Protokollierung Ziel: Sicherstellen, dass Zutrittsdaten sicher und DSGVO-konform verarbeitet werden.
Inhalte der Verfahrensanweisung: Erfassung der Zutrittsdaten: Speicherung von Name, Datum, Uhrzeit und Zutrittspunkt.
Datenschutz und Zugriffskontrolle: Zugriff nur für autorisierte Personen (IT-Sicherheit, Datenschutzbeauftragte).
Löschung von Daten: Automatische Löschung nach 90 Tagen (außer in sicherheitskritischen Fällen).
Überprüfung und Audits: Regelmäßige Datenschutz- und Sicherheitskontrollen.
Verfahrensanweisung für Zutritt in Notfällen Ziel: Sicherstellen, dass in Notfällen eine schnelle Evakuierung und gesicherte Zutrittskontrolle gewährleistet ist.
Inhalte der Verfahrensanweisung: Automatische Entriegelung von Fluchtwegen bei Brand oder Evakuierung.
Manuelle Zutrittsfreigabe für Einsatzkräfte und Feuerwehr.
Sofortige Sperrung von Zutritten bei Bedrohungslagen.
Dokumentation und Nachbereitung nach Notfällen.
Verfahrensanweisung bei technischen Ausfällen des Zutrittssystems Ziel: Sicherstellen, dass der Zutritt bei Systemstörungen geregelt bleibt.
Inhalte der Verfahrensanweisung: Funktion des Backup-Zutrittssystems: Manuelle Zutrittsprüfung bei IT-Ausfällen.
Notfall-Schlüsselverwaltung: Bereitstellung physischer Schlüssel für Notfälle.
Wiederherstellung des Systems und Protokollierung der Ausfälle.
Verfahrensanweisung zur regelmäßigen Auditierung der Zutrittssysteme Ziel: Sicherstellen, dass alle Zutrittskontrollprozesse den aktuellen Anforderungen entsprechen.
Inhalte der Verfahrensanweisung: Regelmäßige Audits durch die IT-Sicherheits- und Datenschutzabteilung.
Überprüfung der vergebenen Zutrittsrechte.
Automatische Reports für den Betriebsrat und Datenschutzbeauftragten.