Zweck und Ziel der Richtlinie Diese Betriebsrichtlinie definiert die Standards und Verfahren für die Zutrittskontrolle in Unternehmensgebäuden und sensiblen Bereichen. Ziel ist es, die Sicherheit von Mitarbeitenden, Besuchern und Unternehmenswerten zu gewährleisten und den Zutritt systematisch zu regeln, ohne den betrieblichen Ablauf zu beeinträchtigen. Diese Betriebsrichtlinie gewährleistet eine effektive, sichere und datenschutzkonforme Zutrittskontrolle. Durch regelmäßige Schulungen, Audits und den Einsatz moderner Zutrittskontrollsysteme wird die Transparenz erhöht und das Risiko unbefugter Zugänge minimiert.
Betriebsrichtlinie für Zutritt & Zutrittskontrolle: Effiziente Steuerung von Zugangsprozessen Geltungsbereich. Die Richtlinie gilt für: Alle Unternehmensstandorte und zugehörige Gebäude
Alle Mitarbeitenden, Führungskräfte, externe Dienstleister und Besucher
Temporäre Zutrittsberechtigungen für Gäste, Berater oder Interimsmitarbeitende
Besondere Zutrittsbereiche (Hochsicherheitszonen, Rechenzentren, Labore)
Rechtliche Grundlagen Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 1 und 6) : Mitbestimmung des Betriebsrats
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) : Schutz personenbezogener Zutrittsdaten
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) : Regeln zur Speicherung und Verarbeitung von Zutrittsdaten
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) : Sicherheit am Arbeitsplatz
Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten IT-Abteilung: Verwaltung der technischen Zutrittskontrollsysteme
Facility Management: Überwachung der Zutrittsprozesse und Sicherstellung der physischen Zutrittskontrollen
HR-Abteilung: Verwaltung der Mitarbeitenden-Zutrittsrechte bei Neueinstellungen oder Austritten
Sicherheitsabteilung: Durchführung von Audits und Kontrolle der Zutrittsprotokolle
Dokumentation und Änderungsmanagement der Richtlinie Die Richtlinie wird regelmäßig überprüft und aktualisiert.
Änderungen erfolgen in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und der Datenschutzabteilung.
Alle Anpassungen müssen schriftlich dokumentiert und veröffentlicht werden.
Definition und Klassifizierung von Zutrittsbereichen Allgemeine Unternehmensbereiche: Büros, Besprechungsräume (Zutritt für alle Mitarbeitenden)
Sensibilisierte Zonen: Serverräume, Labore (nur für autorisierte Mitarbeitende)
Hochsicherheitsbereiche: Forschung, Finanzabteilungen, IT-Zentralen (Zusatzfreigaben erforderlich)
Rollen- und Berechtigungsstufen. Zutrittsrechte werden nach folgenden Rollen vergeben: Mitarbeitende: Standardzutritt während der Arbeitszeiten
Führungskräfte: Erweiterte Berechtigungen für mehrere Standorte
Externe Dienstleister: Befristete Zutrittsrechte für spezifische Bereiche
Besucher: Kurzfristige Zutrittsrechte mit zeitlicher Begrenzung
Standardisierte Zutrittsmethoden RFID-Karten oder Schlüsselanhänger (primäre Zugangskontrolle)
Mobile Zutrittslösungen (Smartphone-Apps, QR-Codes)
Biometrische Systeme (Gesichtserkennung, Fingerabdruck) (nur mit freiwilliger Zustimmung)
PIN-Codes oder Zwei-Faktor-Authentifizierung (MFA) für Hochsicherheitsbereiche
Grundsätze zur Zutrittsprotokollierung Automatische Erfassung von Name, Datum, Uhrzeit und Zutrittspunkt
Zugriff auf Protokolle nur für autorisierte Personen
Löschung der Daten nach 90 Tagen, außer bei sicherheitsrelevanten Vorfällen
Datenschutz und Datensicherheit bei Zutrittskontrollsystemen Alle Zutrittsdaten werden verschlüsselt gespeichert
Keine Nutzung der Daten für Leistungs- oder Verhaltenskontrolle
Zutrittsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, außer in Notfällen
Verfahren zur Beantragung von Zutrittsrechten Genehmigungsprozess für verschiedene Zutrittsstufen Technische Umsetzung und Berechtigungsverwaltung Regelmäßige Überprüfung und Verlängerung von Zutrittsrechten Entzug und Deaktivierung von Zutrittsrechten Zutritt für Mitarbeitende Zutritt für Besucher und externe Dienstleister Temporäre Zutrittsrechte für Projektmitarbeitende Zutrittsregelungen bei Evakuierungen und Notfällen Krisenfall „unbefugter Zutritt“ Interne Audits und Berichterstattung Schulungen und Sensibilisierung der Mitarbeitenden Inkrafttreten und Gültigkeit der Richtlinie Meldepflicht für unsichere Zutrittspraktiken