Zum Inhalt springen
FM-Connect Chat

Hallo! Ich bin Ihr FM-Connect Chat-Assistent. Wie kann ich Ihnen helfen?

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Zutritt und Zutrittskontrolle: Standardisierung von Prozessen

Facility Management: Zutritt » Strategie » Geschäftsprozesse

Standardisierung von Prozessen im Kontext Zutritt und Zutrittskontrolle

Standardisierung von Prozessen im Kontext Zutritt und Zutrittskontrolle

Die Standardisierung von Zutritts- und Zutrittskontrollprozessen ist entscheidend für die Sicherheit, Effizienz und Nachvollziehbarkeit in Unternehmen. Ein einheitlicher und dokumentierter Ablauf stellt sicher, dass alle Mitarbeitenden, Besucher und externen Dienstleister gemäß den festgelegten Sicherheitsrichtlinien Zugang zu bestimmten Bereichen erhalten oder bewusst ausgeschlossen werden. Standardisierte Prozesse helfen dabei, Sicherheitsrisiken zu minimieren, Missbrauch zu verhindern, Datenschutzbestimmungen einzuhalten und die Effizienz der betrieblichen Abläufe zu verbessern. Eine klare Strukturierung der Zutrittskontrolle stellt sicher, dass alle Mitarbeitenden und Verantwortlichen wissen, welche Regelungen gelten und wie sie durchgesetzt werden. Ein einheitliches Verfahren ermöglicht Transparenz, klare Zuständigkeiten und eine reibungslose Integration mit Unternehmens-IT und HR-Prozessen.

Grundsätze der Zutrittskontrolle

Zutrittskontrolle

Um eine einheitliche Umsetzung der Zutrittskontrolle sicherzustellen, müssen allgemeine Prinzipien definiert werden.

Zielsetzung der Zutrittskontrolle

  • Sicherstellung des Schutzes von Mitarbeitenden, Unternehmenswerten und sensiblen Daten

  • Definition von Zutrittsrechten und Zugangsbeschränkungen für unterschiedliche Personengruppen

  • Gewährleistung der Datenschutz- und IT-Sicherheitsvorgaben

  • Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (BetrVG, DSGVO, BDSG, ArbSchG)

  • Transparente und revisionssichere Protokollierung von Zutrittsvorgängen

Standardisierte Zutrittsbereiche

  • Öffentlich zugängliche Bereiche (z. B. Eingangsbereiche, Besucherzonen)

  • Arbeitsbereiche mit allgemeiner Zugangsberechtigung (z. B. Bürobereiche)

  • Besonders geschützte Bereiche (z. B. Serverräume, Labore, Archive)

  • Hochsicherheitsbereiche (z. B. Forschungsabteilungen, Rechenzentren)

Einheitliche Sicherheitsmaßnahmen für Zutrittszonen

Jede Zutrittszone wird durch einheitliche Sicherheitsmaßnahmen geregelt (z. B. RFID-Karten, Biometrie, PIN-Codes).

Antragsverfahren für Zutrittsrechte

Jede Zutrittsberechtigung wird über einen definierten und dokumentierten Prozess vergeben.

Schrittweiser Ablauf für die Zutrittsvergabe:

  • Antragsstellung: Mitarbeitende oder Vorgesetzte stellen über das digitale Zutrittsmanagementsystem oder per Service-Desk-Ticket einen Antrag.

  • Der Antrag enthält Angaben zur betroffenen Person, die benötigten Zutrittszonen sowie die Dauer der Berechtigung.

Prüfung und Genehmigung

  • Erstprüfung durch HR oder Fachbereich: Klärung, ob die Berechtigung notwendig ist.

  • Freigabe durch die IT-/Sicherheitsabteilung: Abgleich mit den Sicherheitsrichtlinien und Datenschutzvorgaben.

Erstellung und Ausgabe des Zutrittsmediums

  • Ausstellung einer RFID-Karte, eines Schlüsselanhängers oder einer digitalen Zutrittsberechtigung.

  • Verknüpfung mit der Personalnummer und Systemfreischaltung.

  • Dokumentation der Ausgabe und Berechtigungen im System.

Einweisung und Bestätigung

  • Mitarbeitende erhalten eine Pflichtunterweisung zur Nutzung des Zutrittskontrollsystems.

  • Dokumentierte Bestätigung des Erhalts und der Kenntnisnahme der Zutrittsregeln.

Regelmäßige Überprüfung und Verlängerung

  • Zutrittsrechte werden alle 6 Monate überprüft und nicht genutzte Zugänge deaktiviert.

  • Automatische E-Mail-Benachrichtigungen zur Überprüfung der Berechtigung.

Deaktivierung und Entzug von Zutrittsrechten

Ein einheitlicher Prozess verhindert unbefugten Zutritt nach Vertragsende, Abteilungswechseln oder Sicherheitsverstößen.

Schrittweiser Ablauf für den Entzug von Zutrittsrechten:

  • Automatische Sperrung bei Vertragsende oder Kündigung:Anbindung an das HR-System: Sperrung bei Austritt eines Mitarbeitenden.

  • Löschung der Zutrittsrechte spätestens am letzten Arbeitstag.

Manuelle Sperrung in Sonderfällen

  • Direkte Meldung durch Vorgesetzte oder Sicherheitsabteilung bei Sicherheitsrisiken.

  • Sofortige Sperrung innerhalb von 30 Minuten durch IT oder Facility Management.

Rückgabe oder physische Deaktivierung des Zutrittsmediums

  • Pflicht zur Rückgabe von Zutrittskarten oder Schlüsseln am letzten Arbeitstag.

  • Deaktivierung im System und Dokumentation der Rückgabe.

Audits und Kontrollmechanismen

  • Regelmäßige Überprüfung, ob alle gesperrten Zutrittsrechte auch tatsächlich deaktiviert wurden.

  • Automatische Reports für die Sicherheitsabteilung und den Betriebsrat.

Standardprozesse für den physischen Zutritt

  • Identifikation und Authentifizierung: Mitarbeitende und autorisierte Externe nutzen RFID-Karten oder mobile Apps.

  • Für Hochsicherheitsbereiche: Zusätzliche Authentifizierung per PIN oder Biometrie.

Automatisierte Zutrittsentscheidung durch das System

  • Prüfung der Berechtigung in Echtzeit.

  • Bei fehlender Berechtigung wird der Zutritt verweigert und eine Fehlermeldung ausgegeben.

Zusätzliche Prüfung durch den Service Desk oder Sicherheitsdienst

  • Manuelle Prüfung durch Empfangspersonal bei Unsicherheiten.

Zutrittsprotokollierung

  • Automatische Speicherung aller Zutrittsversuche.

  • Zugriff nur für autorisierte Personen (IT-Sicherheit, Datenschutzbeauftragte).

Standardprozesse für Besucher und Externe

Ein einheitliches System für Besucherzugang verhindert Sicherheitslücken.

Voranmeldung im Besuchermanagementsystem

  • Besucher müssen vorab elektronisch registriert werden.

  • Sicherheitsprüfung der Besucherdaten durch das System.

Identitätsprüfung am Empfang

  • Erfassung von Personalausweis- oder Passdaten.

  • Vergabe eines zeitlich begrenzten Besucherausweises.

Begleitpflicht für Besucher in sicherheitskritischen Bereichen

  • Zutritt nur in Begleitung eines autorisierten Mitarbeitenden.

Rückgabe des Besucherausweises und Abmeldung

  • Besucherausweise werden am Ausgang erfasst und deaktiviert.

Standardisierte Zutrittskontrolle in Notfällen

  • Automatische Entriegelung von Fluchtwegen bei Brand oder Evakuierung

  • Sofortige Sperrung von Zutritten bei Bedrohungslagen

  • Sonderzugang für Rettungsdienste und Feuerwehr

Qualitätssicherung und Schulungen

  • Regelmäßige Audits zur Überprüfung der Prozesse.

  • Jährliche Schulungen für Mitarbeitende und Sicherheitskräfte.

  • Einführung eines Meldesystems für Probleme mit Zutrittsrechten.