Zutrittsregelungen für Besucher und Gäste
Zutrittsregelungen für Besucher und Gäste
Die Zutrittskontrolle für Besucher und Gäste ist eine wesentliche Maßnahme zur Sicherstellung der Unternehmenssicherheit. Um unbefugten Zugang zu verhindern, die Sicherheits- und Datenschutzanforderungen zu erfüllen und den Betrieb reibungslos zu gestalten, gelten für Besucher und Gäste bestimmte Zutrittsregelungen. Besucher unterliegen der Begleitpflicht, eingewiesene Fremdfirmen sind davon befreit, sofern die Unterweisung aktuell ist. Durch digitale Registrierung, Identitätsprüfung, Protokollierung und DSGVO-konforme Datenverarbeitung bleibt der Zutritt jederzeit kontrolliert, sicher und nachvollziehbar.
Diese Regelungen betreffen alle nicht festangestellten Personen, die das Unternehmensgelände betreten möchten. Eingewiesene Fremdfirmen unterliegen gesonderten Regeln und sind von der Besucherbegleitpflicht befreit, sofern ihre Fremdfirmenunterweisung nicht älter als 365 Tage ist.
